38. Wiener Landtag (1)
Der 38. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch, um 9.00 Uhr, mit einer Gedenkminute für Reinhard Todt, ehemaliger Präsident des Bundesrates und ehemaliges Mitglied der Bezirksvertretung Simmering, begonnen. Landtagspräsident Ernst Woller würdigte Todt als überzeugten Demokraten, der sich stets mit voller Kraft für die arbeitenden Menschen, die Rechte der älteren Generation und vor allem für soziale Gerechtigkeit eingesetzt hat. Der ehemalige Bundesratsvorsitzende war Träger der Viktor-Adler-Plakette und des Großen Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich.
Nach der Gedenkminute wurde die Sitzung wie gewohnt mit der Fragestunde fortgesetzt.
FRAGESTUNDE
LAbg. Mag. Barbara Huemer (Grüne) thematisierte in der ersten Anfrage einen Zeitungsartikel, in dem Vorwürfe zu mangelnder Hygiene und falscher Ernährung gegen ein Pflegeheim erhoben werden. Huemer fragte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), inwiefern die Aufsichtsbehörde in diesem Fall tätig wurde. In Vertretung von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker beantwortete Landeshauptmann-Stellvertreterin Kathrin Gaál (SPÖ) die Anfrage. Gaál stellte fest, dass zu diesem konkreten Fall keine Beschwerde beim Magistrat eingebracht worden sei. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe die MA 40 bei einer unangekündigten Kontrolle in dem betroffenen Pflegeheim keine Mängel festgestellt. Die unangekündigten Überprüfungen der MA 40, inklusive bewohnerbezogene Erhebungen, wurden auf ein Jahr ausgedehnt. Dabei wurden weiterhin keine Mängel festgestellt.
In der zweiten Anfrage wollte LAbg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP) von Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) wissen, ob sich Czernohorszky für eine Ausweitung der Prüfungskompetenz des Stadtrechnungshofes auf Beteiligungen der Stadt mit einem Anteil ab 25 Prozent einsetze. Czernohorszky erklärte, dass der Stadtrechnungshof mit der Novelle zur Wiener Stadtverfassung im Jahr 2023 grundlegend reformiert worden sei. Diese Novelle sei von allen Fraktionen gemeinsam beschlossen worden. Damit verbunden wurden auch die Kompetenzen des Stadtrechnungshofes erweitert. Der Stadtrechnungshof prüfe Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Vorbild dafür war die Bundesverfassung, so Czernohorszky. Auch hier bestehe die 50-Prozent-Grenze. Grund dafür sei, dass sowohl der Bund als auch die Stadt Wien maßgeblichen Einfluss auf die jeweiligen Unternehmen haben müssten. Dies sei bei einer 50-Prozent-Beteiligung gegeben. Etwaige weitere Reformen der derzeitigen Gesetzgebung würden ebenfalls wieder mit allen Fraktionen diskutiert und umgesetzt.
LAbg. Safak Akcay (SPÖ) erkundigte sich in der dritten Anfrage bei Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) nach der Novelle des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes und damit verbunden nach dessen Auswirkung auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Gaál betonte, dass durch die Verhandlungen im Bund Rückschritte für den Klimaschutz zu erwarten seien. Die Stadt Wien werde jedoch unter anderem auch den Ausbau von Sonnenenergie weiter forcieren. Dazu habe sich die Stadt auch im Klimafahrplan verpflichtet. Die Stadt Wien sei eine zuverlässige Partnerin und werde die Wiener*innen bei Förderungen und Hilfestellungen für Photovoltaikanlagen weiterhin verlässlich unterstützen. Hier sei man auf einem guten Weg. Mit diesem Jahr gelinge bereits eine „Verfünffachung der Sonnenstromproduktion“. Mit der Novelle des Gesetzes habe die Stadt sowohl den Anschluss von größeren als auch kleineren Anlagen erleichtert. Zusätzlich können mittlerweile sämtliche Unterlagen digital eingebracht werden.
Die vierte Anfrage stellte LAbg. Stefan Berger (FPÖ) an Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Berger fragte, ob im Rahmen des Projektes „Kurbadstraße“ bei der Vermessung ein Bauplatz nicht miteinberechnet wurde, damit Schwellenwerte für eine UVP nicht überschritten würden. Czernohorszky stellte klar, dass an diesem Gelände ein neues Stadtquartier mit Wohnnutzung, Gastronomie und Supermarkt entstehen werde. Genutzt werde dafür auch eine bereits „vorgenutzte Fläche“, was für ein UVP-Genehmigungsverfahren wesentlich sei, denn diese Fläche sei bei der Berechnung zu einer etwaigen UVP-Prüfung ausgenommen. Mit den rund 35.000 Quadratmetern, die zusätzlich entwickelt würden, werde der Schwellenwert für eine UVP-Prüfung nicht erreicht, ein UVP-Verfahren sei daher im konkreten Fall nicht notwendig. (Forts.) bon
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