38. Wiener Landtag (5)
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird
LAbg.in Gabriele Mörk (SPÖ) ging in ihrer Rede auf die Novellierung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch die schwarz-grüne Bundesregierung im Februar des Vorjahres ein. Es sei zwar sinnvoll, Menschen in Beschäftigung zu bringen und ihnen Anreize zu geben. Doch die Bundesländer seien hier in keiner Weise von der Bundesregierung eingebunden worden, kritisierte Mörk: Diese Novelle sei auf Bundesebene mittels Initiativantrags eingebracht worden. Es habe somit keine Begutachtung im Vorfeld gegeben und die Länder hätten keine Stellungnahme dazu abgeben können. Die Gewährung des Schulungszuschlags sei bisher Aufgabe des Arbeitsmarktservices gewesen und werde jetzt auch teilweise auf die Länder übertragen, was nicht nur zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, sondern auch zu „Zweigleisigkeiten“ und zu Mehrkosten führe: Für Wien bedeute dies heuer konkret rund 30 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben. Die Übertragung dieser arbeitspolitischen Kompetenz sei laut Mörk nicht nachvollziehbar. Wien sei nun verpflichtet, die Vorgaben dieser Novellierung umzusetzen. Daher würden sich Wien und andere Bundesländer unter anderem dafür einsetzen, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand vereinfacht wird. Auch die finanziellen Ausgaben würden vom Bund eingefordert. Unter anderem werde dies im Mehrparteienantrag von SPÖ Wien und den Wiener NEOS betreffend „Kosten Schulungszuschlag“ gefordert. Als letzter Weg werde auch ein Gang zum Verfassungsgerichtshof angedacht, so Mörk.
LAbg.in Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) wiederholte die Kritik ihrer Vorrednerin Korosec (ÖVP) sowie jene der Wirtschaftskammer Österreich. Die für die ÖVP Wien wichtigsten Kritikpunkte seien einerseits, dass Wien die umzusetzenden Regelungen durch die Novellierung des Bundesgesetzes ausweite, was unter anderem zu mehr Verwirrung führe. Es brauche bundeseinheitliche Regelungen und weniger „Fleckerlteppich“, forderte Hungerländer. Andererseits sei die Ausweitung auf Zahlungen, die nicht vom AMS kommen, sowie auf das Einkommen von Schüler*innen bis zum 21. Lebensjahr – auch laut Stellungnahme der Wirtschaftskammer – rechtswidrig. Die Stadtregierung sei auch noch in keiner Rede auf diesen Vorwurf der Rechtswidrigkeit eingegangen. Hungerländer kritisierte zudem, dass die SPÖ Wien trotz steigender Schulden in der Stadt hier weiter öffentliche Gelder ausgebe. Die Ausgaben müssten jedoch auch bei der Wiener Mindestsicherung gekürzt werden, meinte Hungerländer.
Laut LAbg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) müsse man mit öffentlichen Mitteln verantwortungsbewusst ausgeben – jedoch nicht zulasten der ärmsten Menschen. Mit der künftigen blau-schwarzen Bundesregierung habe die österreichische Bevölkerung unter anderem einen „Kahlschlag im Sozialsystem“ zu erwarten, genauso wie eine Verlagerung von Verantwortung und Kosten auf die Bundesländer sowie eine Bedienung von „sehr vermögenden Menschen“. Florianschütz wiederholte die Kritik seiner Vorredner von der SPÖ: Durch die Novellierung der Bundesregierung würden sich Kosten auf die Bundesländer verschieben und diese ohne Mitsprachemöglichkeit zur Umsetzung zwingen. Es sei für Florianschütz fraglich, warum die ÖVP die Novellierung auf Bundesebene beschlossen habe, aber nun der Umsetzung dieser im Wiener Landtag nicht zustimmen wolle. Er kritisierte die FPÖ und ÖVP dafür, die Schwachen zu belasten und das verbleibende Geld unsozial anders zu verteilen. In Wien hingegen werde nicht auf Kosten der Ärmsten gespart. Florianschütz lobte mehrere „Errungenschaften“ durch die im Wiener Landtag debattierte Novellierung, etwa, dass Einkommen von Ferialtätigkeiten von Schüler*innen den Bezugshöhe der Wiener Mindestsicherung nicht mehr mindern soll. Ferner führe die Novellierung unter anderem zu mehr Service für die Bürger*innen sowie zu Entlastung der Mitarbeiter*innen der Stadt.
LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) entgegnete seiner Vorrednerin Korosec von der ÖVP, dass die von ihr kritisierten 30 Millionen Mehrausgaben, die sich aus der Regelung der Bundesregierung ergeben würden, von der ÖVP mit beschlossen worden seien. Die von Korosec kritisierten zusätzlichen Ausgaben würden aus der von ihrer Partei mit beschlossenen Novellierung resultieren.
Abstimmungen: Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes wurde mehrstimmig beschlossen. Der Mehrparteienantrag von SPÖ Wien und Wiener NEOS wurde mehrstimmig beschlossen. Der Antrag der Grünen fand nicht die notwendige Mehrheit.
Die 38. Sitzung des Wiener Landtags endete um 14.26 Uhr.
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