ÖGB: Bildungskarenz vor dem Aus: Was Arbeitnehmer:innen jetzt wissen müssen!

Die Ankündigung von FPÖ und ÖVP, die Bildungskarenz abzuschaffen, verunsichert viele Beschäftigte. Der Österreichische Gewerkschaftsbund klärt wichtige Fragen

Für eine Abschaffung der Bildungskarenz muss das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Parlament geändert werden. Je nachdem, wie lange die Koalitionsverhandlungen dauern und ob die üblichen Fristen für eine Gesetzesbegutachtung eingehalten werden, „kann es bis zur tatsächlichen Abschaffung also noch ein paar Monate dauern. Sehr wahrscheinlich ist auch, dass es Übergangsfristen gibt“, stellt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller klar.

Wer sich aktuell oder zum Zeitpunkt, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, in Bildungskarenz befindet, müsse sich sehr wahrscheinlich keine Sorgen machen. „Eine Rückwirkung auf bewilligte Anträge wurde bisher ausgeschlossen und wäre auch aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich“, betont der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.

Gleichzeitig gilt es, vorsichtig zu sein: Anträge auf Weiterbildungsgeld können weiterhin gestellt werden. Müller empfiehlt: „Bei der Karenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber sollte zur Sicherheit festgehalten werden, dass die Karenz nur stattfindet, wenn Weiterbildungsgeld vom AMS genehmigt wird.“

Weitere Informationen zur Bildungskarenz finden Sie auf Website des ÖGB: www.oegb.at/bildungskarenz


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