AK-Rechtsschutz zieht Bilanz für 2024: 126.363 Beratungen durchgeführt und knapp 81 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft
AK-Präsident Günther Goach: „Unser Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten!“
Nach mehr als 22 Jahren im Unternehmen wurde das Dienstverhältnis eines Kärntners einvernehmlich aufgelöst. Der Arbeitgeber blieb dem Beschäftigten jedoch die Abfertigung schuldig. Er wandte sich an die AK Kärnten, die zudem auch noch die sechste Urlaubswoche beeinspruchte. Das Unternehmen beglich die offene Forderung dank der Intervention der AK und zahlte den ausständigen Betrag über 34.600 Euro (brutto). „Fälle wie diese zeigen, dass die AK mit dem kostenlosen Rechtsschutz ihren Mitgliedern ein unverzichtbares Service bietet. Es kann nicht sein, dass man hart arbeitende Menschen versucht um ihr wohlverdientes Geld zu bringen. Unsere Aufgabe ist es, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kärnten zu schützen und uns für soziale Gerechtigkeit einzusetzen“, betont Goach und verweist auf die Beratungszahlen der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht im Jahr 2024: „Im vergangenen Jahr haben unsere Expertinnen und Experten 126.363 Beratungen durchgeführt und rund 81 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft.“ Damit erhöht sich die Gesamtsumme seit 1992 auf 688,9 Millionen Euro.
ARBEITSRECHT
Im Bereich Arbeitsrecht wurden im vergangenen Jahr 2.480 Neuvertretungen verzeichnet. In 1.862 Fällen haben AK-Expert:innen interveniert, 618 Mal musste eine Klage bei Gericht eingebracht werden. Insgesamt wurden 2.358 Akten positiv erledigt und 6,5 Millionen Euro erkämpft. „Spitzenreiter bei den Beratungsthemen sind nach wie vor Auflösung von Dienstverhältnissen, Entgeltabrechnungen, unbezahlte Überstunden und falsche Einstufungen“, berichtet Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht in der Arbeiterkammer Kärnten. Ebenfalls ein Dauerbrenner: Kündigung im Krankenstand.
Goach dazu: „Beschäftigte sind nach wie vor nicht davor geschützt, im Krankheitsfall ihren Job zu verlieren. In jüngster Zeit wird seitens einzelner Vertreter der Wirtschaft sogar eine weitere Senkung des Schutzniveaus bei Arbeitsunfähigkeit gefordert, wonach die ersten drei Tage des Krankenstandes als Urlaub zu verbuchen wären. Deshalb fordern wir mehr denn je ein Kündigungsverbot im Krankenstand, insbesondere bei einem Arbeitsunfall. Wer krank oder verletzt ist, hat ein Recht auf Genesung, um danach wieder voll einsatzfähig zu sein, und sollte nicht um seinen Job oder sein Geld fürchten müssen!“
SOZIALRECHT
Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen, Feststellung von Schwerarbeitszeiten, Pflegegeldeinstufungen und Reha-Geld sind Themen, mit denen sich die Expert:innen im Sozialrecht tagtäglich auseinandersetzen.1.124 Neuvertretungen wurden 2024 übernommen, 855 Gerichtsakten konnten positiv abgeschlossen werden, 596 wurden aus verschiedenen Gründen zurückgezogen, ruhend gestellt oder wurden negativ abgeschlossen. 64,2 Millionen Euro wurden in diesem Bereich erkämpft.
Die Expert:innen im Sozialrecht beraten auch Arbeitnehmer:innen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Hier hat die Regierung die Abschaffung der Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung zusätzlich zum Bezug von Arbeitslosengeld angekündigt. „Die Möglichkeit des Zuverdienstes ist jedoch insbesondere bei Langzeitarbeitslosen beschäftigungspolitisch wichtig, um die Inklusion am Arbeitsmarkt zu fördern und damit Verdrängungseffekte vom ersten Arbeitsmarkt zu verhindern“, so Goach.
INSOLVENZSCHUTZVERBAND FÜR ARBEITNEHMER:INNEN
Unmittelbar nach einer Insolvenzeröffnung tritt der „Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA)“ auf den Plan. Im Vorjahr wurden 1.326 Kärntner:innen, die von der Pleite ihres Betriebs betroffen waren, vertreten und mehr als 10 Millionen Euro geltend gemacht. Das ISA-Team informiert die Beschäftigten über Rechte und Pflichten, berechnet Forderungen wie etwa offene Entgelte, Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie Ansprüche auf Abfertigung Alt, meldet diese im Insolvenzverfahren bei Gericht an und stellt den Antrag auf Insolvenz-Entgelt bei der IEF-Service GmbH. „Der Insolvenz-Entgelt-Fonds wird aus den Lohnnebenkosten gespeist. Eine weitere Senkung dieser gefährdet die Absicherung der Beschäftigten im Konkursfall“, macht der AK-Präsident klar und berichtet: „Weil es bis zu sechs Monate dauern kann, bis der IEF die Beiträge an die Betroffenen genehmigt und auszahlt, haben wir 2017 die AK-Insolvenz-Soforthilfe ins Leben gerufen, um die finanzielle Notlage der Menschen zu lindern. 2024 haben wir auf diesem Weg 232 Kärntnerinnen und Kärntnern mit 522.990 Euro geholfen. Geld, das dringend für Mieten, Lebensmittel, Energie und andere laufende Lebenserhaltungskosten benötigt wurde. Mit diesem Instrument helfen wir rasch und unbürokratisch, das Geld ist in den meisten Fällen drei Tage nach Antragstellung überwiesen.“
BERUF, FAMILIE UND GLEICHSTELLUNG
Von den 126.363 Beratungen im Jahr 2024 entfielen 12.317 auf das Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, das unter anderen zu den Themen Karenz, Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit informiert. 592 Frauen und Männer wurden mit dem kostenlosen Angebot ‚Elternfrühstück‘ erreicht. 26 Mal fand die Veranstaltung in den Bezirken statt, an elf weiteren Terminen konnte man online teilnehmen.
ZAHLEN AUS DEN BEZIRKEN
„Beratungen und Vertretungen finden nicht nur in der AK-Zentrale in Klagenfurt statt, wir sind auch in unseren Bezirksstellen für die Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Anliegen da“, betonen AK-Direktorin Susanne Kißlinger und AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner. Konkret wurden im Bereich Arbeits- und Insolvenzrecht über Klagen und Interventionen 1.835 Fälle (rd. 7,1 Million Euro) in Klagenfurt positiv abgeschlossen, 833 in Villach/Hermagor (rd. fünf Millionen Euro), 298 in Spittal/Drau (rd. 619.000 Euro), 188 in Wolfsberg (rd. 390.000 Euro), 285 in St. Veit (rd. 2,7 Millionen Euro), 98 in Völkermarkt (rd. 400.000 Euro) und 147 in Feldkirchen (rd. 570.000 Euro).
„Die Arbeiterkammer Kärnten wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Beschäftigte mit kostenloser Beratung und notfalls auch Vertretung vor Gericht“, betont der AK-Präsident abschließend und verweist auf DIE FORDERUNGEN DER AK KÄRNTEN:
* ANPASSUNG DES ARBEITSLOSENGELDES: Mindestens 70 Prozent der Nettoersatzrate werden als kontinuierliche Geldleistung gefordert. Österreich liegt mit 55 Prozent im OECD-Index zur Arbeitslosenversicherung im unteren Drittel. Zudem soll die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung aufrechterhalten werden.
* ATTRAKTIVERE GESTALTUNG DES ZWEITEN ARBEITSMARKTES – vor allem Menschen über 50 Jahre müssen vor Langzeitarbeitslosigkeit geschützt und entsprechend qualifiziert werden.
* MEHR RESSOURCEN FÜR DAS AMS: Da wir davon ausgehen, dass die Arbeitslosenzahlen in nächster Zeit steigen werden, braucht das Arbeitsmarktservice (AMS) ausreichend finanzielle Mittel, um gute Beratung, Qualifizierung und rasche Vermittlung zu gewährleisten. Daher fordert die AK einen Stopp beim Personalabbau und bei der Kürzung des AMS-Budgets.
* KÜNDIGUNGSSCHUTZ FÜR ARBEITNEHMER:INNEN IM KRANKENSTAND, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.
* URLAUBSRECHT ERNEUERN: Eine 6. Urlaubswoche nach 25 Dienstjahren für alle Arbeitnehmer:innen.
* KEINE VERSCHLECHTERUNG IM PENSIONSRECHT: Das Antrittsalter darf nicht erhöht werden!
* KEIN AUSSETZEN DER PENSIONSERHÖHUNGEN: Angesichts der erheblichen Preissteigerungen, die alle Lebensbereiche betreffen, hat das Aussetzen der Pensionserhöhungen weitreichende Auswirkungen auf das Leben und die finanziellen Spielräume der Pensionist:innen.
* KEINE ERHÖHUNG DER KRANKENVERSICHERUNGSBEITRÄGE FÜR PENSIONIST:INNEN: Zusätzliche finanzielle Belastungen durch höhere Versicherungsbeiträge würden die ohnehin schon angespannte Einkommenssituation vieler Pensionist:innen weiter verschärfen.
* ANPASSUNG DER SCHWERARBEITSREGELUNG: Die gesetzlichen Bestimmungen sind so zu adaptieren, dass Personen in Branchen mit äußerst belastender Tätigkeit die Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen können. Hierbei sind auch psychische Belastungen verstärkt zu berücksichtigen.
* NEUREGELUNG BEI DER „ABFERTIGUNG NEU“: Die Höhe der „Abfertigung Neu“ muss sich an der „Abfertigung Alt“ orientieren!
* Bei BEHINDERUNGEN VON BETRIEBSRATSWAHLEN ist ein stärkeres Durchgriffsrecht durch den Gesetzgeber gefordert.
* BILDUNGSKARENZ REFORMIEREN STATT ABSCHAFFEN, um Menschen die Möglichkeit zu geben, sich weiterzubilden und fit für die neuen Erfordernisse am Arbeitsmarkt zu sein.
* ARBEITSZEITVERKÜRZUNG BZW. KURZARBEIT als taugliches und temporäres Mittel beibehalten, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu sichern.
Mirela Nowak-Karijasevic
Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 477-2409
E-Mail: m.nowak@akktn.at
Website: https://kaernten.arbeiterkammer.at
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