AK appelliert an künftige Regierung: Chancen nutzen und KI Kompetenzen der Beschäftigten stärken!
Neue Regelungen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) seit Anfang Februar in Kraft
Seit 2. Februar 2025 gilt die EU-KI-Verordnung: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen im Umgang mit KI fit sind. Dazu sind für die Betroffenen gezielte Schulungen nötig. Ines Stilling, AK Sozialbereichsleiterin: „Wir müssen die Chancen von KI nutzen und die Kompetenzen der Beschäftigen stärken. Die neue Bundesregierung muss klare Rahmenbedingungen schaffen und eine Kontrolle der KI-Verordnung sicherstellen – richtig umgesetzt, kann sie zum Motor für Innovation und Produktivität im Land werden.“
Arbeitgeber:innen müssen mittels Schulungen sicherstellen, dass Beschäftigte ihre Kenntnisse im Umgang mit KI erweitern und so die Potenziale der KI optimal nutzen können. Ziel ist es, die Sensibilisierung der Belegschaft für Tücken und mögliche Gefahren zu stärken und so den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Technologien zu gewährleisten.
„Die Förderung von KI-Kompetenzen ist entscheidend, um Österreichs Unternehmen und Arbeitnehmer:innen für die digitale Zukunft zu rüsten. Damit die Verordnung ihre volle Wirkung entfalten kann, sind gezielte Schulungsprogramme und unterstützende Maßnahmen für Unternehmen unerlässlich“, erklärt Ines Stilling. Sie betont: „Nur so können wir sicherstellen, dass die in der Verordnung vorgesehenen Qualifizierungen auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen und uns allen den erhofften Innovationsschub bringen.“
Der Ball liegt nun bei der künftigen Bundesregierung. Diese muss die notwendigen Rahmenbedingungen setzen, um eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung sicherzustellen. Die künftige Bundesregierung ist zudem gefordert, die entsprechenden behördlichen Strukturen aufzubauen, um die Umsetzung der Verordnung bestmöglich zu begleiten. Eine gezielte Überwachung der KI-Verordnung ist unerlässlich, um die Einhaltung ethischer, sozialer und rechtlicher Standards zu gewährleisten.
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