62 Städtebauliche Verträge auf Stadt Wien Homepage online
Seit 2014 räumt §1a der Bauordnung für Wien der Gemeinde die Möglichkeit des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen (sog. „städtebauliche Verträge“) ein. Ziel dieses Instruments ist die Unterstützung der Umsetzung von in der Bauordnung dargestellten Planungsziele sowie die Beteiligung von Bauträger*innen an den durch die Festsetzung von Bauland erwachsenden Kosten der Infrastruktur.
Zu den genannten Planungszielen zählen beispielsweise die Vorsorge ausreichender Flächen für Wohnraum und für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes. In der konkreten Umsetzung heißt das, dass Bauträger*innen sich in der Regel zur Leistung von Infrastrukturkostenbeiträgen verpflichten, Vertragsgegenstand können auch Überlassungsvereinbarungen, beispielsweise für Bildungseinrichtungen oder Verkehrsflächen oder die Absicherung von städtebaulichen Qualitäten sein.
VWGH BESCHLIESST OFFENLEGUNG AUFGRUND ÖFFENTLICHEN INTERESSES
Nachdem Ende 2024 der VwGH bestätigte, dass bei städtebaulichen Verträgen das öffentliche Interesse an der Sachinformation jenem an der Geheimhaltung überwiege, veröffentlicht die Stadt Wien nach §1a Bauordnung für Wien (BO) seit Jänner 2025 alle aktuellen Verträge unter:
Mediensprecherin des Magistratsdirektors/Magistratsdirektion
Andrea Leitner
Telefon: +43 1 4000 82552
E-Mail: andrea.leitner@wien.gv.at
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