Industrie zu Omnibus-Gesetz: Erste positive Signale – weitere Verbesserungen nötig

Wesentliche Vereinfachung bei Umsetzung der Lieferkettenrichtlinie erzielt – Reformprozess muss weitergehen

Für die Industriellenvereinigung (IV) ist der heute präsentierte Entwurf zum Omnibus-Gesetz der EU-Kommission „ein erster positiver Schritt, der zeigt, dass die Kommission verstanden hat, dass Unternehmen durch die zunehmende Bürokratie und Vorschriften der letzten Jahre extrem stark belastet sind. So sind in den heute präsentierten Vorschlägen positive Veränderungen zu erkennen. Diese sind jedoch noch nicht so tiefgreifend, wie es erforderlich wäre, um ehrlich und nachhaltig eine Stärkung der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in Angriff zu nehmen“, wie IV-Generalsekretär Christoph Neumayer betont.

KERNEMPFEHLUNGEN DER IV AUFGENOMMEN

Einer langjährigen Kernforderung der IV wurde Rechnung getragen: Die eingehende Prüfung soll sich auch nur mehr auf direkte Geschäftspartner und Tochtergesellschaften (Stufe 1) erstrecken – deren Zulieferer und Unterauftragnehmer sind nur noch in begründeten Verdachtsfällen zu überprüfen. „Gerade die Beschränkung auf Stufe 1 bei der Prüfung der Lieferkette ist eine wesentliche Änderung, die wir als Industriellenvereinigung ausdrücklich empfohlen haben, um die Abwicklung für österreichische – vor allem mittelständische – Unternehmen zu erleichtern“, so Neumayer.

Ebenso von der Industrie gefordert und von der EU-Kommission anerkannt wurde die Ausweitung der Intervalle der Überprüfung der Sorgfaltspflichtenpläne auf alle 5 Jahre, statt wie bisher vorgesehen jedes Jahr. Auch die Streichung des überzogenen Strafbemessungsrahmens von mindestens fünf Prozent des Nettoumsatzes sowie die Selbstverpflichtung der Kommission, die Leitlinien zur Umsetzung zwei Jahre vor der Anwendung durch Unternehmen zu veröffentlichen, sind als positive Signale zu werten. „Insgesamt hat die EU-Kommission den Handlungsbedarf erkannt und trotz Widerstands erste Zeichen zur Erleichterung der Unternehmen gesetzt“, so Neumayer und meint weiter: „Nun geht es darum weitere Schritte in diese Richtung zu setzen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas wieder auf den richtigen Weg zu bringen.“

AUFSCHUB FÜR UMSETZUNG DARF WEITERE VERBESSERUNGEN NICHT VERHINDERN

Positive Entwicklungen sieht die IV auch im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie. Durch die Anhebung des Anwendungsbereichs sollen diese für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro gelten.

Industriellenvereinigung
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