
Hammer zu Antrag Nationalfonds: „ÖVP und SPÖ dürfen eine Abstimmung nicht noch einmal durch Vertagung verhindern“
Wir können morgen im Parlament Gesetzesänderung beschließen, damit Rosenkranz nicht per Automatismus Vorsitzender des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus wird
„Wir können morgen im Parlament eine Gesetzesänderung beschließen, damit Walter Rosenkranz nicht per gesetzlichem Automatismus Vorsitzender des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus wird. Ich fordere ÖVP und SPÖ auf, eine Abstimmung nicht noch einmal durch Vertagung zu verhindern und dem Gesetz zuzustimmen“, sagt Lukas Hammer, Rechtsextremismus-Sprecher der Grünen.
Der Gesetzesantrag der Grünen würde die rechtliche Möglichkeit zur Besetzung des Vorsitzes des Kuratoriums des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erweitern und steht morgen auf der Tagesordnung im Budgetausschuss. Am Freitag könnte die Gesetzesänderung mit Verfassungsmehrheit im Plenum endgültig beschlossen werden. Statt der automatischen Ernennung des Nationalratspräsidenten würde der Hauptausschuss des Nationalrats den Vorsitz aus dem Kreis der drei Nationalratspräsident:innen wählen. Somit kann auch der zweite Präsident oder die dritte Präsidentin zum bzw. zur Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt werden, wie das beispielsweise die isrealitische Kultusgemeinde in einem einstimmigen Beschluss einforderte.
„Walter Rosenkranz ist durch seine Mitgliedschaft in einer deutschnationalen schlagenden Burschenschaft für den Vorsitz des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus nicht tragbar. Die Vorgänge rund um seinen ehemaligen Büroleiter René Schimanek machen es aber noch einmal deutlicher und dringender, dass wir endlich die rechtliche Möglichkeit dazu schaffen, ihm die Agenden zu entziehen. Das muss auch ÖVP, SPÖ und NEOS einleuchten. Sich hier noch einmal weg zu ducken, ist keine Option mehr“, hält Hammer fest.
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