
Budgetausschuss: Anspruch auf Familienleistungen für ukrainische Vertriebene um ein halbes Jahr verlängert
Antrag der Grünen zum Nationalfonds wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen
Schon wenige Tage nach der Angelobung der neuen Regierung durch den Bundespräsidenten macht die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS Nägel mit Köpfen. So standen bereits heute im Budgetausschuss eine Reihe von Konsolidierungsvorschlägen auf der Agenda, über die die Abgeordneten mit dem neuen Finanzminister Markus Marterbauer und Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl diskutieren konnten.
Vor Eingang in die konkreten Budgetthemen wurde aber zunächst die Debatte über den Antrag der Grünen zur Änderung des Nationalfondsgesetzes wiederaufgenommen, der letztlich dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde. Dieser zielt darauf ab, dass der amtierende Nationalratspräsident nicht per gesetzlichem Automatismus Vorsitzender des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus wird. Lukas Hammer (Grüne) zeigte sich enttäuscht über die Vorgangsweise im Ausschuss, zumal die Initiative schon seit über drei Monaten vorliege und von der verfassungsmäßig notwendigen Mehrheit der Abgeordneten unterstützt werde.
Mehrheitlich beschlossen wurde auch die Verlängerung der Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen. In Abänderung zum ursprünglichen Antrag wurden diese Maßnahmen allerdings vorerst nur bis zum 31. Oktober 2025 und nicht wie zunächst vorgesehen um ein Jahr verlängert. Dazu erklärte der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, dass man die außen- und sicherheitspolitische Situation regelmäßig einer Bewertung unterziehen müsse.
ANTRAG DER GRÜNEN ZUM NATIONALFONDS WIRD DEM VERFASSUNGSAUSSCHUSS ZUGEWIESEN
Wie schon in der letzten Sitzung des Budgetausschusses vertrat Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne) den Standpunkt, wonach Nationalratspräsident Walter Rosenkranz als Vorsitzender des Nationalfonds nicht tragbar sei. Aktuelle Vorfälle würden dies erneut bestätigen. Diese Meinung vertrete nicht nur er, sondern vor allem auch die Israelitische Kultusgemeinde und das Mauthausen-Komitee. Der Antrag der Grünen ziele daher auf einen neuen Wahlmodus ab. Sie schlagen als Lösung vor, dass zu Beginn jeder Legislaturperiode der Hauptausschuss mehrheitlich aus dem Kreis der Präsident:innen des Nationalrates den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende des Kuratoriums wählen soll (16/A).
Eine ablehnende Haltung dazu nahmen die Freiheitlichen ein, die abermals von einer „Anlassgesetzgebung“ sprachen. Nationalratspräsident Walter Rosenkranz sei eine untadelige Person, die sich nichts zu Schulden habe kommen lassen, unterstrich Gerhard Kaniak (FPÖ). Außerdem sollte der Antrag nicht im Budgetausschuss behandelt werden.
Nachdem sich nun alle Fachausschüsse konstituiert hätten, sollte das Anliegen im Verfassungsausschuss debattiert werden, argumentierte Abgeordneter Georg Strasser (ÖVP), der einen Zuweisungsantrag einbrachte. Dieser wurde auch von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer sowie NEOS-Mandatar Markus Hofer unterstützt und schließlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.
ANSPRUCH AUF FAMILIENBEIHILFE UND KINDERBETREUUNGSGELD FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE WIRD BIS 31. OKTOBER 2025 VERLÄNGERT
Schon seit längerem ausständig ist die Neuregelung des Anspruchs auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für geflohene Menschen aus der Ukraine, da beide Maßnahmen Anfang März ausgelaufen sind. Nun wurde auf Basis eines Antrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen (23/A ) eine Verlängerung beschlossen, aber nicht wie zunächst vorgesehen um ein Jahr, sondern vorerst nur bis 31. Oktober 2025. Beide Änderungen treten rückwirkend mit 4. März 2025 in Kraft.
Um während des Anspruchszeitraums noch geringfügig tätig sein zu können, wird zudem der Grenzbetrag von 8.100 Ꞓ pro Jahr angepasst und auf 8.600 Ꞓ erhöht. In der Begründung des Antrags wird zudem betont, dass die Regelung im Einklang mit der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts für aus der Ukraine vertriebene Personen bis 4. März 2026 erfolgt („Massenzustromsrichtlinie“).
Christian Oxonitsch (SPÖ) erläuterte, dass aufgrund der Indexierung der Richtwerte eine Anpassung der Zuverdienstgrenze erforderlich gewesen sei. Als Begründung für den im Laufe der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag führte er unter anderem die Veränderung der geopolitischen Rahmenbedingungen an. Nach dem Auslaufen der Frist im Oktober soll eine Evaluierung vorgenommen werden, schloss sich Klaus Lindinger (ÖVP) der Wortmeldung seines Koalitionskollegen an. Christoph Pramhofer von den NEOS machte einen sorgfältigen bzw. optimalen Umgang mit Steuergeld geltend. Er stufte die Verlängerung positiv ein, da es in der ukrainischen Community schon viel Unsicherheit gegeben habe.
Maximilian Linder (FPÖ) kündigte im Namen seiner Fraktion die Ablehnung des Antrags an, da die Änderungsvorschläge sehr kurzfristig eingebracht wurden.
Deutliche Kritik am Abänderungsantrag übte Nina Tomaselli (Grüne), für die eine Verkürzung der Verlängerung der beiden Maßnahmen gerade angesichts der aktuellen Entwicklungen absolut unverständlich sei. Auch die vorgebrachten Argumente könne sie in keiner Weise nachvollziehen. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue
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