Budgetausschuss gibt grünes Licht für Maßnahmen zur Budgetsanierung

Bankenabgabe, Spitzensteuersatz, Photovoltaikmodule und weitere Sanierungsmaßnahmen

Das gesetzliche Budgetprovisorium 2025 wurde vom Budgetausschuss gemeinsam mit zahlreichen Budgetsanierungsmaßnahmen beschlossen und könnte am 7. März 2025 vom Nationalrat besiegelt werden. Andreas Hanger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) brachten die beiden Gesetzesinitiativen ein. Damit wird vorläufig Vorsorge für das Finanzjahr 2025 getroffen. Im Ausschuss sprachen sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für das Budgetprovisorium aus.

Die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS stimmte für die Budgetsanierungsmaßnahmen in Form des von ihnen eingebrachten Abänderungsantrags. Darin befinden sich zahlreiche Maßnahmen zur Budgetsanierung. Umgesetzt werden etwa eine Bankenabgabe, ein Ende der Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen oder eine Anhebung der Wettgebühren. Die FPÖ wollte die Maßnahmen eingehend prüfen und behielt sich die Zustimmung zu einzelnen Punkten im Nationalratsplenum vor. Nicht eingebracht wurden im Budgetausschuss hingegen Maßnahmen zur Bildungskarenz oder dem Energiekrisenbeitrag.

Die Grünen konterten den Regierungsfraktionen mit zwei Ausschussanträgen. Einerseits setzten sie sich für eine Reform der Bildungskarenz anstelle der geplanten Abschaffung ein. Andererseits sprach sich Jakob Schwarz (Grüne) für ein Ende der „klimaschädlichen Subventionen“ und gleichzeitig für „sinnvolles Sparen“ aus. Beide Anträge blieben in der Minderheit und erhielten keine weitere Zustimmung.

Der Budgetausschuss begrüßte den neuen Finanzminister Markus Marterbauer sowie die ihm zur Seite stehende Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Marterbauer, der den Budgetausschuss bereits als Experte beim Budgethearing begleiten durfte, bekannte sich zu faktenbasierter Arbeit und großer Transparenz. Eibinger-Miedl verdeutlichte wie wichtig rasche Maßnahmen zu Ankurbelung der Wirtschaft sind und sprach sich für Leistungsanreize aus.

GESETZLICHES BUDGETPROVISORIUM 2025 BESCHLOSSEN

Aufgrund der im Herbst 2024 erfolgten Nationalratswahlen und wegen der anschließenden Regierungsverhandlungen, konnte das Budget in Form des Bundesfinanzgesetzes 2025 nicht fristgerecht vor Ende des Jahres 2024 beschlossen werden. Daher ist ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft getreten.

Um eindeutige Regelungen bis zum Beschluss des regulären Bundesfinanzgesetzes 2025 sowie die fortlaufende Finanzierung des Bundeshaushalts sicherzustellen, einigten sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Budgetausschuss auf ein gesetzliches Budgetprovisorium. Dieses soll mit 1. April 2025 in Kraft treten. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht das Budget 2024 als Grundlage für das diesjährige Budget vor – soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden (71/A).

Das automatische Budgetprovisorium enthalte eine Einschränkung für die Verwaltung, erklärte Finanzminister Markus Marterbauer. Konkret dürfen Finanzschulden nur bis zur Hälfte der im BFG 2024 vorgesehenen Höchstbeträge aufgenommen werden, informierte Markus Hofer (NEOS). Durch diese Regelung habe ein automatisches Budgetprovisorium eine faktisch zeitlich begrenzte Anwendungsmöglichkeit. Durch den Beschluss eines gesetzlichen Provisoriums seien günstigere Bedingungen für im April notwendigen Finanzierungsbedarf bei Staatsanleihen möglich, so Marterbauer.

Die Grünen stimmten dem gesetzlichen Budgetprovisorium zu. Jakob Schwarz (Grüne) anerkannte, dass es sich um ein Provisorium handle und noch keine Änderungen am Budget vorgenommen werden. Keine Zustimmung gab es hingegen von der FPÖ.

BANKEN, ELEKTROAUTOS, PHOTOVOLTAIK UND SPITZENSTEUERSATZ: ZAHLREICHE SCHRITTE ZUR BUDGETSANIERUNG

Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz wurde durch einen Abänderungsantrag der Dreierkoalition mit Inhalten befüllt. Darin findet sich unter anderem eine Erhöhung der Bankenabgabe, weniger Förderungen für Photovoltaikanlagen oder die Anhebung der Wettgebühren. Der ursprüngliche Antrag enthielt nur redaktionelle Änderungen und ließ Spielraum für kurzfristige Abänderungen (73/A).

Entsprechend des Regierungsprogramms 2025-2029 soll es zu einer Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % um vier Jahre bis 2029 kommen. Ab dem 1. April 2025 soll die Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen aufgehoben werden. Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, behalten den Nullsteuersatz. Aufgrund der Ähnlichkeit von Wetten und Glücksspielen nach dem Glücksspielgesetz, soll eine Annäherung der Abgabenbelastung erfolgen und die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten von 2 % auf 5 % steigen.

Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge soll ebenfalls ab April fallen. Elektrofahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit waren, werden künftig besteuert. Der Steuersatz für PKW mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in Hybrid) soll angepasst werden.

Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens soll die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst werden. Eine ab April vorgesehene Absenkung der Preise wird demnach ausgesetzt. Zudem wird die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten auf 175 Ꞓ je 1.000 Stück angepasst. Auch Tabak zum Erhitzen wird teurer und damit den Zigaretten angenähert.

Die Bankenabgabe – im Gesetz Stabilitätsabgabe genannt – soll erhöht werden. Dadurch soll das jährliche Aufkommen auf 200 Mio. Ꞓ gesteigert werden. 2029 soll es eine Evaluierung geben. Zusätzlich zur Erhöhung sollen 2025 und 2026 Sonderzahlungen geleistet werden. Diese sollen 300 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Budgetkonsolidierung beitragen.

GRÜNE FÜR REFORM DER BILDUNGSKARENZ STATT ABSCHAFFUNG

Anstelle der von der Koalition geplanten Abschaffung der Bildungskarenz sprach sich Markus Koza (Grüne) mit einem Ausschussantrag für eine Reform aus. Er legte die Vorteile für die individuelle berufliche Weiterbildung, Umorientierung und Qualifizierung dar. Koza schlug eine Reform vor, die eine verpflichtende Bildungsberatung sowie eine Überprüfung des Bildungsziels vorsieht. Neben einer Zertifizierung von Bildungsangeboten schlagen die Grünen eine gezieltere Einbeziehung von Gruppen mit geringen und mittleren Bildungsabschlüssen vor.

Auf Basis der angespannten budgetären Situation anerkannte Jakob Schwarz (Grüne) die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen. Divergenzen gebe es bei den Einschätzungen der Maßnahmen, führte Schwarz aus. Ob das Sparpaket ausreichend sei, könne er nur auf Basis einer Wirkungsorientierten Folgenabschätzung beurteilen, die es jedoch nicht gebe. Angekündigte Gebührenerhöhungen würden in dem Programm fehlen, betonte Schwarz. Und: Je länger zugewartet werde, desto weniger Einnahmen könnten dieses Jahr erzielt werden. Die von der Dreierkoalition geplante Wiedereinführung des Energiekrisenbeitrags hielt Schwarz für ein „katastrophales Signal für die Energiewirtschaft“.

Schwarz brachte einen Ausschussantrag mit dem Titel „sinnvoll Sparen statt kopflos Kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ ein. Gefordert wird etwa eine sozial gerechte Anpassung des Klimabonus, die Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen und die Abschaffung von Doppelförderungen auf Landesebene. Beide Anträge fanden keine Zustimmung.

FPÖ VERMISST ANGABEN ZU FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN UND BEHÄLT SICH ZUSTIMMUNG ZU TEILEN DES PAKETS VOR

Über Maßnahmen zur Budgetsanierung zu diskutieren, ohne dabei die finanziellen Auswirkungen zu kennen, hielt Hubert Fuchs (FPÖ) für „originell“. Er regte eine nachträgliche Übermittlung der Daten – noch vor der morgigen Sitzung des Nationalrats – an. Zudem forderte Fuchs künftig Initiativanträge der Regierungsfraktionen mit Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen zu versehen.

Fuchs vermisste unter den Maßnahmen die geplante steuerfreie Mitarbeiterprämie und Vereinfachungen bei der Arbeitnehmerveranlagung. Zudem interessierte er sich für organisatorische Änderungen im Finanzministerium. Dabei ging es ihm um die Wiedereinführung eines Generalsekretärs im Finanzministerium.

Arnold Schiefer (FPÖ) kamen Fragmente des Antragskonvoluts bekannt vor. Die FPÖ bekenne sich zur Konsolidierung der Staatsfinanzen, betonte er. Jedoch hätte eine FPÖ-Regierung ein anderes Gesamtbild des Zielzustands gehabt. Schiefer fehlte ein Gesamtbild, das er hoffte im Zuge der Budgeterstellung zu erhalten. Die FPÖ stimmte den Maßnahmen vorerst nicht zu. Schiefer stellte in Aussicht bei Einzelmaßnahmen im Plenum zuzustimmen. Die soziale Abfederung sei der FPÖ sehr wichtig, unterstrich er. Mit der FPÖ hätte es weniger Bankenabgabe gegeben, sagte Schiefer.

ÖVP: BUDGETSANIERUNGSMASSNAHMEN MÜSSEN KURZFRISTIG BESCHLOSSEN WERDEN

Es handle sich um kurzfristige Maßnahmen, die ein EU-Defizitverfahren abwenden sollen, so Andreas Ottenschläger (ÖVP). Denn „für die Kommission zählt die Beschlussfassung“. Die Regierung habe die Verantwortung, Planbarkeit und Sicherheit zu schaffen, sagte er zu Schwarz. Die Entwicklung der Inflationsraten habe zu höheren Sparquoten geführt. Im Bereich der Transformation werde es weiterhin Anreize und Direktförderungen geben. Niedrigere Förderquoten würden nicht zu einem totalen Einbruch in dem Bereich führen, zeigte er sich überzeugt. Bei den Elektroautos gelte es Gerechtigkeit zu finden. Schließlich würden E-Autos die öffentliche Infrastruktur beanspruchen. Daher soll eine steuerliche Annäherung zu Verbrennern erfolgen. Dabei würden andere Anreize der letzten Jahre aufrecht bleiben, verwies Ottenschläger auf die Sachbezugsbefreiung. Der parlamentarische Prozess sei dem Zeitdruck geschuldet, räumte Andreas Hanger (ÖVP) ein. Er bekannte sich zu mehr Zahlenmaterial, denn Transparenz sei wichtig, unterstrich er.

SPÖ: NACHFOLGEREGELUNG ZUR BILDUNGSKARENZ AB 1.1.2026 ZU ERWARTEN

Um das Budget zu sanieren, werde ein Maßnahmenpaket im Umfang von 6,39 Mrd. Ꞓ weitgehend umgesetzt, unterstrich Kai Jan Krainer (SPÖ). Dabei würden die Banken einen „vernünftigen Beitrag“ leisten. Im morgigen Nationalrat werde „das große Ganze“ diskutiert. Damit gebe es Stabilität für Haushalte und Unternehmen. Das Gesundheitssystem in Österreich müsse repariert werden, hielt er fest. Klimaschutz sei nach wie vor ein zentraler Punkt – für alle Regierungsparteien, betonte Krainer.

Der Beitrag von Energiekonzernen zur Budgetsanierung werde 200 Mio. Ꞓ umfassen. Krainer stellte einen weiteren Abänderungsantrag in Aussicht. Zur geplanten Abschaffung der Bildungskarenz hielt Krainer fest, dass es ab 1.1.2026 eine Nachfolgeregelung geben soll.

NEOS: „SAURE ÄPFEL“ DER KONSOLIDIERUNG

Es handle sich um „saure Äpfel“ der Konsolidierung, hielt Markus Hofer (NEOS) fest. Zur inhaltlichen Orientierung verwies er auf das Regierungsprogramm. „Uns eint die Sorge um den Standort und die Zukunft“, sagte er zu Schwarz. Ein klares Bekenntnis lieferte Hofer zu Windkraftanlagen. Die Situation erfordere eine Budgetsanierung, sagte Christoph Pramhofer (NEOS) in Bezug auf das Ende der Steuerbefreiung für Photovoltaikmodule.

FINANZMINISTER MARTERBAUER RECHNET MIT ZUSÄTZLICHEN EINNAHMEN VON 890 MIO. Ꞓ IM JAHR 2025

Die wirtschaftliche Ausgangslage bezeichnete Finanzminister Markus Marterbauer als extrem schwierig. Es sei absehbar, dass 2025 erneut ein Rezessionsjahr wird. Gleichzeitig steige die Arbeitslosigkeit „massiv“, die Bevölkerung leide unter der Teuerung. Für entscheidend hielt Marterbauer das Vertrauen der Haushalte in die Zukunft. Gleichzeitig seien die Unternehmen mit mehr Zuversicht auszustatten, um Investitionen zurückzuholen. Marterbauer wollte „keine Zeit verlieren“, die Budgetsanierungsmaßnahmen müssten unmittelbar in Kraft treten.

Marterbauer konnte die Oppositionskritik an der Transparenz nachvollziehen. Aus den Maßnahmen seien zusätzliche Einnahmen von 890 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 970 Mio. Ꞓ im nächsten Jahr zu erwarten. Das von der FPÖ erwartete Gesamtbild werde mit dem Doppelbudget kommen, bestätigte er.

Energieunternehmen müssen einen Beitrag von 200 Mio. Ꞓ zur Konsolidierung leisten, ging Marterbauer auf die Maßnahmen ein. Keine Eingriffe gebe es bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und beim Sachbezug. Damit würden „E-Autos weiterhin günstiger als Verbrenner“ bleiben. Die Bankenabgabe sei ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 350 Mio. Ꞓ. Marterbauer ging davon aus, dass dies die Banken nicht beeinträchtigen werde. Er erwarte keine Effekte auf die Kreditvergabe. Der Finanzminister teilte die Einschätzung, dass der Qualifizierung von Arbeitskräften eine immer größere Bedeutung zukomme. Der demografische Wandel am Arbeitsmarkt könne nur bewältigt werden, wenn offene Stellen auch besetzt werden können. In diesem Sinne sprach er sich für einen Schwerpunkt in Richtung Qualifizierung aus. (Schluss Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

————————-

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender