
Akademikerball: Protestinstallation der Jüdischen Hochschüler “wegen Verhetzung” durch Polizei-Großeinsatz unterbunden
Akademikerball-Chef und FPÖ-Mandatar Guggenbichler observierte offenbar vor Ort die Kundgebung, bevor die Einsatzkräfte wegen einer Anzeige eintrafen
Anlässlich des Akademikerballs 2025 – vormals WKR-Ball – organisierten die Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) eine dreitägige Videoinstallation gegen rechtsextreme Burschenschaften am äußeren Burgtor. Projiziert wurde ein “Countdown bis zum Nazi-Ball”, zudem wurde mit Kreide auf den Bürgersteig gemalt. Die beiden ersten Kundgebungsabende verliefen friedlich und ohne Interventionen der Polizei.
Am dritten Tag, dem Vorabend des Balles, tauchte plötzlich ein Mann am Rand der Kundgebung auf, der von mehreren Anwesenden als FPÖ-Mandatar und Akademikerball-Organisator Udo Guggenbichler identifiziert wurde. Gegen den FPÖ-Burschenschafter gab es 2023 Ermittlungen wegen Wiederbetätigung, die später eingestellt wurden.
Nachdem der als Guggenbichler identifizierte Mann die Kundgebung observierte und Anrufe tätigte, trafen plötzlich dutzende Polizei-Einsatzkräfte ein, um die Videoinstallation zu unterbinden.
Grund sei die “Anordnung einer Juristin der Versammlungsbehörde” nach einer “Anzeige wegen Verhetzung”. Die Bezeichnung des WKR-Balls (!) als “Naziball” soll laut Polizei diesen Tatbestand erfüllen – obwohl das Gesetz tatsächlich zum Schutz von Minderheiten existiert, und mitnichten zum Schutz von “Bällen” oder ihren Teilnehmern.
Der zeitliche Ablauf und die Umstände legen nahe, dass die Anzeige wegen angeblicher Verhetzung in direktem Zusammenhang mit der Beobachtung durch den FPÖ-Politiker Guggenbichler steht. Dies wirft die Frage auf, ob hier ein Politiker, gegen den selbst wegen Wiederbetätigung ermittelt wurde, ein Gesetz zum Schutz von Minderheiten gegen eine jüdische Organisation instrumentalisiert.
Im Rahmen des “Shutdowns” wurden Poster beschlagnahmt, die zur morgigen Demo am Michaelerplatz aufrufen. Die Polizei führte überdies Identitätsfeststellungen bei allen KundgebungsteilnehmerInnen durch, da sie als “Beitragstäter” ebenfalls der “Verhetzung” verdächtigt würden. Einzelne Polizisten versuchten zudem zeitweise, die Ersatz-Projektion physisch zu verhindern, wurden jedoch von ihrem Einsatzleiter zurechtgewiesen.
Die demokratische Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurde offenbar zugunsten und unter möglichem Mitwirken rechtsextremer Burschenschafter verletzt und somit versucht, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Alon Ishay, Präsident der Jüdischen österreichischen HochschülerInnen, ist fassungslos: “Jüdische Studierende werden polizeilich verfolgt, weil sie den Ball jener Burschenschaften kritisieren, die sich besonders durch ihren Antisemitismus hervorgetan haben – offenbar unter Mitwirkung des Ball-Organisators. Um diesen grotesken Polizeieinsatz zu rechtfertigen, wurde ein Gesetz missbraucht, das eigentlich uns Minderheiten schützen soll.”
Der juristische Vertreter der Jüdischen österreichischen HochschülerInnen, Mag. Bini Guttmann, kritisiert das Versagen der Behörden: „Was hier als Verhetzung unterbunden wurde, ist nichts anderes als legitime politische Kritik. Die Auflösung einer Demonstration wegen der Bezeichnung Nazi-Ball ist juristisch absurd und stellt eine eklatante Verdrehung des Strafrechts dar. Der § 283 StGB schützt vulnerable Gruppen vor Hasskriminalität, nicht politische Veranstaltungen vor kritischer Bewertung. Die Bezeichnung eines Balls erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal des Aufstachelns zu Gewalt noch richtet sie sich gegen eine durch unveränderliche Merkmale definierte Gruppe. Nicht die Demonstrierenden betreiben Verhetzung – die Behörde missbraucht den Verhetzungstatbestand, um unliebsame Kritik zu unterdrücken. Ein alarmierender Präzedenzfall, der den Rechtsstaat auf den Kopf stellt.“
Fotos des Polizeieinsatz:
https://drive.google.com/drive/folders/1aaIjaDxkZrEIS8toPBGVr_bNcyDF1d8l?usp=sharing
Video zum Vorfall:
https://x.com/joehwien/status/1897923865520562214
Jüdische österreichische HochschülerInnen (JöH)
Telefon: +43 68120692803
E-Mail: office@joeh.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender