
Nationalrat verlängert Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Ukrainer:innen
Hauptausschuss genehmigt weitere Einbeziehung von ukrainischen Geflüchteten in Krankenversicherung
Der Anspruch von geflüchteten Ukrainer:innen auf Familienleistungen sowie ihre Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung sind mit Anfang März 2025 ausgelaufen. Weil der Krieg weiterhin andauert, wurde beides heute verlängert. Der Nationalrat beschloss die Verlängerung von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, der Hauptausschuss gab grünes Licht für die Krankenversicherung.
VERLÄNGERUNG VON FAMILIENLEISTUNGEN FÜR UKRAINISCHE VERTRIEBENE
Der Rat der Europäischen Union hat bereits vor einiger Zeit beschlossen, den besonderen Aufenthaltsstatus für Ukrainer:innen in der EU bis 4. März 2026 zu verlängern. In Österreich hatten die Vertriebenen bis vor kurzem auch Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, nun werden beide Unterstützungsleistungen rückwirkend verlängert. Das hat der Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Der Anspruch wird allerdings vorerst nur bis zum 31. Oktober 2025 und nicht wie zunächst vorgesehen für ein weiteres Jahr, also bis 4. März 2026, verlängert.
Für alle Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld wird überdies die Zuverdienstgrenze angehoben – und zwar rückwirkend mit 1.1.2025: Um während des Anspruchszeitraums weiterhin geringfügig tätig sein zu können, wird diese von 8.100 Ꞓ pro Jahr auf 8.600 Ꞓ angehoben.
Auf Verlangen der FPÖ wurde über diesen Teil des Gesetzes getrennt abgestimmt. Der Erhöhung der Zuverdienstgrenze stimmten alle Parteien zu, die Verlängerung der Familienleistungen für Ukrainer:innen erhielt eine breite Mehrheit.
Österreich müsse ein Ort sein, wo Familien sicher leben können, betonte Familienministerin Claudia Plakolm. Man helfe jenen Menschen, die vor der russischen Aggression fliehen mussten. Gleichzeitig solle die österreichische Hilfsbereitschaft aber nicht „wie ein Magnet“ wirken. Deshalb werde sie eine Task Force einrichten, die für den Bezug von Familienleistungen klare und engere Kriterien erarbeite, damit Missbrauch und Pull-Faktoren vermieden werden. Die Verlängerung werde daher bewusst vorerst nur bis Ende Oktober gewährt, so Plakolm.
ABGEORDNETE MIT UNTERSCHIEDLICHEN POSITIONEN
Maximilian Linder (FPÖ) befürwortete die Anpassung der Zuverdienstgrenzen. Mit Blick auf die Ukraine gelte es jetzt aber, für Frieden zu sorgen und die Familien, die nicht aus Kriegsgebieten kommen, zu motivieren, wieder zurück in die Ukraine zu gehen. Aus seiner Sicht sollte man genauer hinschauen, wer die gewährte Unterstützung wirklich brauche.
Barbara Neßler (Grüne) hingegen bezeichnete es als „menschliche Pflicht“, zu helfen. Dass die Regelung statt wie ursprünglich geplant für zwölf Monate nun nur bis Ende Oktober verlängert werde, verstehe sie nicht. Solidarität habe kein Ablaufdatum, so Neßler.
Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sprach sich ebenso für eine dauerhafte Lösung aus. In den nächsten Wochen und Monaten gelte es, rasch eine Datenlage über die in Österreich lebenden Ukrainer:innen zu schaffen, auf deren Basis man verbindliche Lösungen finden müsse. Die Verlängerung sei aber „richtig und gut“ und Österreichs Pflicht als Teil der EU.
Johanna Jachs (ÖVP) hingegen fand die Befristung der Verlängerung „intelligent“, denn so könne man angesichts der volatilen geopolitischen Lage nachjustieren, falls dies nötig sei. Vernünftige Familienpolitik greife den Menschen dort unter die Arme, wo es notwendig sei, lasse aber gleichzeitig Freiraum für Wahlfreiheit, so Jachs.
Aus Sicht von Christian Oxonitsch (SPÖ) ist jede Hilfestellung wichtig, gerade für Kinder. Man hätte die Regelung schon früher verlängern können, dann hätte man sie nicht rückwirkend beschließen müssen, sagte er. Auch Bernhard Herzog (SPÖ) bezeichnete die soziale Absicherung von aus der Ukraine geflüchteten Familien als extrem wichtig.
UKRAINER:INNEN BIS 31. MAI 2025 KRANKENVERSICHERT
Verlängert wurde heute auch die Einbeziehung von Ukrainer:innen in die gesetzliche Krankenversicherung. Die entsprechende Verordnung von Sozialministerin Korinna Schumann (31/HA) passierte den Hauptausschuss heute Früh mit den Stimmen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen sind in Österreich aufenthaltsberechtigt und waren bis 4. März 2025 auch krankenversichert. Aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine wird die Einbeziehung in die Krankenversicherung wieder eingeführt und gilt befristet bis Ende Mai 2025. Laut Erläuterungen wird das den Bund rund 7 Mio. Ꞓ kosten.
Sozialministerin Korinna Schumann sprach von einer „dringlichen Angelegenheit“. Denn mit dem Auslaufen der Verordnung hätten 26.200 aus der Ukraine geflüchtete Menschen, darunter 9.700 Kinder, ihre Krankenversicherung verloren. Schumann bezeichnete diese Personen als besonders schützenswerte Gruppe. Mit der Verlängerung bis Ende Mai wollte man Zeit gewinnen, um eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
„Lieber spät als nie“, meinte Ralph Schallmeiner (Grüne) mit Blick auf die Verlängerung. Auch die Grünen hätten in den letzten Tagen der Übergangsregierung noch versucht, die Verordnung zu verlängern. Schallmeiner zeigte sich froh, dass es doch noch ein Einlenken gegeben habe. „Unangenehm“ sei aber, dass die Krankenversicherung nur bis Ende Mai verlängert werde. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) befürwortete zwar die Verordnung, machte aber auf die kurze Frist aufmerksam. Aus ihrer Sicht müsse man die kurze Zeit sehr aktiv nutzen, um eine langfristige Lösung zu finden. Dafür gebe es bereits Signale, sagte sie.
Die Freiheitlichen würden die Verordnung ablehnen, legte Norbert Nemeth (FPÖ) dar. Aus seiner Sicht brauche es eine Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Vertriebenen, denn nicht alle seien materiell notleidend. (Fortsetzung Nationalrat) kar
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