Sexuell belästigt und dann noch ohne Job: Die AK half einer Raumpflegerin

EINE RAUMPFLEGERIN WIRD VON IHREM ARBEITSKOLLEGEN MASSIV SEXUELL BELÄSTIGT. NACH DER MELDUNG AN IHREN ARBEITGEBER WIRD IHR KEINE ADÄQUATE ALTERNATIVE ANGEBOTEN UND IHR ARBEITSVERTRAG IN WEITERER FOLGE AUFGELÖST. DIE AK OBERÖSTERREICH ERKÄMPFTE 4.000 EURO FÜR DIE TRAUMATISIERTE FRAU.

Eine Frau war bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt und wurde als Raumpflegerin bei einer Firma eingesetzt. In der Probezeit wurde sie von einem Arbeitskollegen massiv verbal und körperlich belästigt. Als sie ihn aufforderte, von ihr abzulassen, wurden die Übergriffe nur noch schlimmer und gipfelten darin, dass er sie an eine Wand drückte, sie gegen ihren Willen küsste und sich an ihr rieb.

Die völlig verängstigte Frau meldete den Übergriff ihrem Arbeitgeber, zu einer guten Lösung kam es aber nicht: Der Beschäftigten wurde eine alternative Stelle in einem anderen Betrieb angeboten, allerdings mit schlechteren Arbeitsbedingungen, einem längeren Arbeitsweg und auch nur Teilzeit. Die Frau konnte das Angebot zu diesen verschlechterten Bedingungen nicht annehmen. Statt ihr ein gleichwertiges Ersatzangebot zu machen, löste der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schlussendlich auf.

Bei dem Fall handelt es sich nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) um eine Mehrfachdiskriminierung: die mangelnde Abhilfe des Arbeitgebers nach der Meldung der sexuellen Belästigung, das Angebot einer verschlechternden Versetzung und die Beendigung des Dienstverhältnisses als Reaktion auf die Meldung der sexuellen Belästigung, was zudem noch gegen das Benachteiligungsverbot verstößt.
AK ERSTRITT SCHADENERSATZ

Arbeiterkammer Oberösterreich
Tina Haderer
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