
Hammer/Grüne: Klärung beim EuGH verstärkt Zweifel an rechtskonformer Aufnahme von Lobautunnel in Bundesstraßengesetz
Verkehrsminister Hanke muss Nachdenkpause nützen: Jetzt strategische Prüfung Verkehr abschließen und Milliardengrab Lobautunnel beenden
Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bezug auf die S1 – Lobauautobahn einen Antrag auf Vorabentscheidung gestellt. „Das zeigt, dass auch das Bundesverwaltungsgericht berechtigte Zweifel daran hat, dass die Aufnahme der Lobauautobahn in das Bundesstraßengesetz europarechtlich in Ordnung war. Vielleicht nützt der neue Verkehrsminister Hanke diese gerichtlich verordnete Nachdenkpause und sieht ein, dass es im Jahr 2025 keine gute Idee ist, eine Autobahn durch einen Nationalpark zu betonieren, mit der die selbst gesteckten Klima- und Verkehrsziele nicht erreichbar sind“, hält Lukas Hammer, Verkehrs- und Umweltsprecher der Grünen, zur neuesten Entwicklung beim Milliardengrab Lobautunnel fest.
„Wir Grüne begrüßen, dass die im Sommer 2024 in einem Rechtsgutachten der Universität Innsbruck aufgezeigte europarechtliche Grundsatzproblematik rund um die Lobauautobahn S1 nun zügig dem EuGH zur Vorabentscheidung und damit Klärung vorgelegt wird. Weil die Aufnahme in das Straßenverzeichnis des Bundesstraßengesetzes wohl nicht konform zur SUP-Richtlinie der EU erfolgte, steht Europarechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens im Raum. Diese könnte bis in die bereits erteilten Genehmigungen hineinwirken. Auch weitere noch laufende Verfahren zum Lobautunnel können aufgrund dieses grundlegenden Mangels bis auf weiteres nicht entschieden werden“, sagt Hammer.
„In Fortsetzung der Klimacheck- und Evaluierungsschritte zum Lobautunnel unter Federführung der damaligen Grünen Bundesministerin Leonore Gewessler verschafft das Bundesverwaltungsgericht mit diesem Schritt den verkehrspolitischen Entscheidungsträgern mit dem neuen Verkehrsminister Hanke an der Spitze eine neuerliche Nachdenkpause. Diese sollte nun dringend genutzt werden, um die laufende Strategische Prüfung Verkehr zur redaktionellen Streichung des Projekts aus dem Gesetz ordentlich abzuschließen und das Steinzeitprojekt Lobauautobahn zu beerdigen. Mit den dadurch eingesparten 5-6 Milliarden Euro kann der gesamte Großraum Wien die Mobilitätswende entschlossen und zügig vollziehen. Mit mehr Schienen und mehr Angebot bei der Bahn, mehr Öffis, mehr Platz fürs Radfahren und Zufußgehen“, zeigt Hammer die Perspektive auf, die dieser Schritt eröffnet.
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