Disoski/Waitz zum EU-Abschiebegesetz: Abschiebezentren nicht mit EU-Grundrechten vereinbar

EU braucht ein sicheres, faires und effizientes Rückkehrsystem, das auf Rechtsstaatlichkeit basiert

Heute präsentierte Migrationskommissar Magnus Brunner das EU-Rückführungsgesetz. Der neue Gesetzesentwurf soll es unter anderem Mitgliedstaaten erlauben, auf bilateraler Ebene gefängnisähnliche Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber:innen im Ausland einzurichten. Die Grüne Fraktion im Europaparlament plädiert seit langem für ein sichereres und wirksameres Asyl- und Migrationssystem der EU.

Thomas Waitz, Delegationsleiter der Grünen im EU-Parlament, kritisiert den Vorschlag: „Die EU-Kommission lässt sich von rechten Hetzparolen antreiben und macht Showpolitik ohne Probleme anzugehen. Abschiebezentren in Drittstaaten sind mit den EU-Menschen- und Grundrechten nicht vereinbar und stehen somit rechtlich auf wackeligen Beinen. Der Vorschlag der Kommission wird die echten Probleme nicht lösen und macht die EU auch noch anfälliger für Erpressung durch Drittstaaten, die flüchtende Menschen als Druckmittel nutzen. Die EU braucht ein sicheres, faires und effizientes Rückkehrsystem, das auf Rechtsstaatlichkeit basiert.“

„Eine der Grundlagen der Europäischen Union ist das klare Bekenntnis zur Förderung und zum Schutz von Menschenrechten – sowohl innerhalb der EU als auch weltweit“, sagt Meri Disoski, europa- und außenpolitische Sprecherin der Grünen, „Mit diesem Gesetzesentwurf wird nicht für Ordnung an den Außengrenzen gesorgt und gleichzeitig öffnet die Kommission Tür und Tor für Menschenrechtsverletzungen in Abschiebezentren in Drittstaaten.“

Pressesprecherin Thomas Waitz
Mag.a Inge Chen
Telefon: +32484912134
E-Mail: inge.chen@europarl.europa.eu

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