
Rechtsgutachten warnt: Lebensgefahr für freilaufende Hunde durch Jagdgesetze
In allen neun Bundesländern ermöglichen veraltete Jagdgesetze das Töten freilaufender Hunde – ein neues Gutachten sieht dringenden Reformbedarf
Die derzeitigen Jagdgesetze in Österreich erlauben den Abschuss von Hunden unter Bedingungen, die laut dem gestern veröffentlichten Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner längst nicht mehr zeitgemäß sind. Gemäß Gutachten können sich Hunde nur mehr auf zwei Prozent der Landesfläche garantiert „sorgenfrei“ bewegen. Der freilaufende Hund darf nicht nur im Wald erschossen werden, sondern auf allen Wiesen und Feldern, also im gesamten Jagdgebiet (98 Prozent der Staatsfläche von Österreich), lässt sich dem Gutachten entnehmen.
Tierschutz Austria fordert ein generelles Verbot von Haustierabschüssen, denn im Moment sind nur Jagdhunde gesetzlich geschützt. Das ist jedenfalls gleichheitswidrig, so das Gutachten, denn gerade die Gruppe der Jagdhunde, denen man am ehesten den Tötungstrieb unterstellen könnte, ist in sämtlichen Jagdgesetzen vom Tötungsrecht ausgenommen.
HAUSTIERABSCHUSS = ÜBER 300 JAHRE ALTES RELIKT
Die Abschussermächtigung für Haustiere ist ein über 300 Jahre altes Relikt, dass sich gegen herrenlose bzw entlaufene (insbesondere von der Kette sich loslösende) wildernde Hunde richtete. Seither hat ein tiefgreifender und epochaler Wertewandel in der Mensch-Hund Beziehung stattgefunden. Hunde haben den gesellschaftlichen anerkannten Status von geliebten Familienmitgliedern.
JAGDGESETZE SIND NICHT VERHÄLTNISMÄSSIG
„Schätzungen gehen davon aus, dass über 30.000 Haustiere jährlich von Jäger:innen in Österreich erschossen werden, teils sogar, nachdem sie in Lebendfallen gefangen wurden,“ so Dr.in Michaela Lehner, leitende Juristin von Tierschutz Austria. „Statistik Austria führt keine Zahlen zum Haustierabschuss. Jäger:innen wollen ihre Jagdbeute präventiv schützen. Der Tod ist aus Sicht des Tierschutzes für jedes Tier der größtmögliche Schaden. Und Tierschutz ist als Staatsziel in unserer Verfassung verankert.“
FORDERUNG NACH EINER REFORM DER JAGDGESETZE
Tierschutz Austria fordert daher ein generelles Verbot der Tötung von Haustieren durch Jäger:innen. In Burgenland, Tirol und Oberösterreich dürfen freilaufende Hunde uneingeschränkt getötet werden – teils sogar in Fallen. In der Steiermark ist ein Abschuss während manchen Monaten erlaubt und in Niederösterreich, Wien, Vorarlberg und Salzburg gelten zusätzliche, aber oft vage oder widersprüchliche Kriterien. Tierschutz Austria verweist auf die Notwendigkeit eines Bundesjagdgesetz und das dazu gegründete Volksbegehren: https://www.bundesjagdgesetz.at/
Das gesamte Gutachten hier: https://www.tirup.at/periodical/titleinfo/11581639?
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 0699-16604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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