
Tierschutzombudspersonen begrüßen Verbot der privaten Schutzhundeausbildung
Die Tierschutzombudspersonen* begrüßen das mit 15. April in Kraft tretende Verbot des Beiß- und Angriffstrainings für privat gehaltene Hunde.
Aus fachlicher Sicht der Tierschutzombudspersonen* ist die sogenannte Schutzhundeausbildung – eine Ausbildung, die ein „gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände gerichtetes Angriffsverhalten oder gegen den Menschen gerichtetes Beißtraining“ beinhaltet – absolut abzulehnen.
Derartige Ausbildungsmethoden widersprechen den Grundsätzen einer modernen Ausbildung für privat gehaltene Hunde, stellen für die Tiere einen Stressfaktor dar und sind entschieden abzulehnen.
Schon bisher hat das österreichische Tierschutzgesetz normiert, dass es verboten ist, die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren zu erhöhen (§ 5 Abs 2 Z 2 TschG).
Ebenso war immer schon vorgeschrieben, dass die Ausbildung eines Hundes grundsätzlich tierschutzkonform erfolgen muss und Methoden der positiven Motivation der Vorzug zu geben ist (Tierschutz-Hundeausbildungsverordnung).
Hunde sind nicht zuletzt aufgrund ihrer starken Bindungsfähigkeit zu Menschen sehr beliebte Haustiere. Ein gutes und harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier muss daher Grundsatz und Ziel jeder Hundehaltung sein.
Der Gebrauchshundesport ist von dem neuen Verbot nicht generell betroffen und Fährtensuche sowie Unterordnung sind weiterhin möglich. Außerdem steht Hundehalter*innen eine breite Palette an weiteren Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten (z.B. Nasenarbeit, Agility,…) zur Verfügung.
„Keinesfalls dürfen Hunde in privater Haltung in irgendeiner Weise auf ein gegen Menschen gerichtetes Angriffsverhalten trainiert werden“, sind sich die Tierschutzombudspersonen* einig.
*Die Tierschutzombudspersonen Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.
Eva Persy
Tierschutzombudsstelle Wien
Telefon: +43 1 4000 75079
E-Mail: post@tow-wien.at
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