
Verfahrensbeschleunigung auf Kosten des Umwelt- und Naturschutzes? Naturfreunde Österreich schlagen Alarm
Der Gesetzesvorschlag des Steiermärkischen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (StEABG), der seit letzter Woche vorliegt, verspricht einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien durch vereinfachte Genehmigungsverfahren. Doch die Naturfreunde Österreich/Steiermark sehen darin eine gefährliche Schwächung des Umwelt- und Naturschutzrechts. Besorgniserregend ist der geplante Entfall des Revisionsrechts der Umweltanwaltschaft an den Verwaltungsgerichtshof – ein gravierender Eingriff in den Rechtsstaat und den Schutz unserer Natur.
NATURFREUNDE FORDERN RECHTSSCHUTZMÖGLICHKEITEN: „NATUR KANN NICHT FÜR SICH SPRECHEN“
„Dass man Höchstgerichte anrufen kann, wenn man in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren mit einer vermeintlichen Unrechtsentscheidung konfrontiert ist, ist ein Kernelement des Rechtsstaates“, erklärt Jürgen Dumpelnik, Vorsitzender der Naturfreunde Steiermark. „Dieses Recht abzuschaffen oder einzuschränken, birgt für jeden von uns potenziell nachteilige Folgen. Sollte eine Behörde willkürlich gegen ein nützliches Projekt entscheiden, braucht man Rechtsschutzmöglichkeiten. Entscheidungen zu Lasten der Umwelt sind in aller Regel irreversibel – die Natur kann nicht für sich sprechen. Es braucht daher effektive Amtsparteien wie die Umweltanwaltschaft und starke Umwelt-NGOs, um öffentliche Interessen zu wahren.“
KRITIK AN GEPLANTEM ENTFALL DES REVISIONSRECHTS: BELASTUNG FÜR NGOS
Den weitreichendsten Eingriff sehen die Naturfreunde im Entfall des Revisionsrechts der Umweltanwaltschaft an den Verwaltungsgerichtshof. Demnach ist der Wunsch nach Verfahrensbeschleunigung laut den Naturfreunden eine vorgeschobene Effizienzlösung – jedoch auf Kosten der Natur und Umwelt. „Der Entfall würde nicht nur den Schutz der Natur schwächen, sondern auch die demokratische Kontrolle über behördliche Entscheidungen erheblich einschränken,“ warnt Günter Abraham, Bundesgeschäftsführer der Naturfreunde Österreich.
Neben dieser Schwächung des Rechtsstaates kritisieren die Naturfreunde auch die Verkürzung der Auflagefrist für Bescheide von sechs auf zwei Wochen. Für Umweltorganisationen wird es dadurch noch schwieriger, Stellungnahmen zu verfassen.
SPENDEN AN UMWELTVEREINE: SCHWÄCHUNG VON NGOS AUF KOSTEN UNSERER UMWELT
Die Naturfreunde weisen auf die jüngsten Entwicklungen in Salzburg hin, wo Spenden an Umweltvereine durch die dortige Regierung ins Visier genommen wurden. „Derartige Aktionen gefährden und untergraben das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für den Schutz unserer Lebensgrundlagen einsetzen“, so Abraham.
Die Naturfreunde Österreich appellieren an alle politischen Entscheidungsträger*innen, die Steiermärkische Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz kritisch zu hinterfragen und sicherzustellen, dass der Schutz unserer Umwelt nicht dem Wunsch nach schneller Umsetzung geopfert wird. Eine starke Klimapolitik erfordert Rechtsschutz an den richtigen Stellen – diesen einzuschränken, kann irreversible Folgen haben. Denn die Natur selbst kann ihre Stimme nicht erheben.
Naturfreunde Österreich
Simay Zwerger
Telefon: +43 664 848 19 43
E-Mail: simay.zwerger@naturfreunde.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender