WKÖ-Trefelik: „Weniger Belege sind ein erster Schritt hin zum notwendigen Bürokratieabbau“

Bundessparte Handel begrüßt Entfall der Belegausdruckpflicht für Kleinbeträge

„Es ist erfreulich, dass die Regierung einige ihrer Vorhaben rasch umsetzt und das heute im Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket wichtige Entlastungen wie die Erhöhung der Basispauschalierung und die Abschaffung der NoVA für Klein-LKW enthält. Und für uns besonders relevant ist, dass eine Forderung des Handels aufgegriffen wurde und die Pflicht zur Belegerteilung für Kleinbeträge bald der Vergangenheit angehören wird. Denn wenn für Beträge bis 35 Euro künftig kein Beleg mehr ausgestellt werden muss, ist das ein erster Schritt hin zu weniger Bürokratie und Entlastung der Umwelt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich.

HANDEL UND UMWELT PROFITIEREN GLEICHERMASSEN

Besonders betroffen von der bisherigen Belegerteilungspflicht sind Branchen wie Trafiken, Bäckereien, Schulbuffets, der Lebensmitteleinzelhandel sowie der Markt-, Straßen- und Warenhandel. Diese Branchen zeichnen sich durch eine hohe Anzahl an Transaktionen mit sehr kleinen Einzelbeträgen aus. In Trafiken beispielsweise werden 95 bis 98 Prozent der Belege nicht mitgenommen. Dies führt zu einem enormen Papierverbrauch und unnötigem Müll: Durchschnittlich benötigt etwa jede Trafik 268 Rollen Bon Papier pro Jahr. Hochgerechnet auf rund 4.500 Trafiken in Österreich könnten durch den Entfall der Belegausdruckpflicht allein in dieser Branche bis zu 437 Tonnen Papier eingespart werden – das entspricht rund 310.000 kg CO₂.

„Diese Maßnahme zeigt, dass Bürokratieabbau und Umweltschutz Hand in Hand gehen können. Weniger unnötige Belege bedeuten nicht nur eine Entlastung für Betriebe, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit“, so Trefelik.

15-WARENGRUPPEN-REGELUNG MUSS FOLGEN

Dem Handelsobmann zufolge müssen diesen Erleichterungen in Sachen Registrierkassenpflicht allerdings weitere folgen. Dazu zählt die Überführung der 15-Warengruppen-Regelung in Dauerrecht. Bis dato ist es lediglich in der Übergangsphase bis 31.12.2025 erlaubt, dass Handelsunternehmen in der verwendeten Registrierkasse bis zu 15 Warengruppen erfassen und entsprechend auch auf den Belegen ausweisen. Würde diese Regelung auslaufen, müsste sich jedes Unternehmen ein Warenwirtschaftssystem anschaffen und die Waren entsprechend erfassen. Neben den Anschaffungskosten würden erhebliche Kosten im laufenden Betrieb anfallen.

Zudem hat die 15-Warengruppenregelung keinerlei negativen Einfluss auf die korrekte Erfassung von Beträgen in der Registrierkassa. Nach der Bundesabgabenordnung muss nämlich die genaue handelsübliche Warenbezeichnung am Beleg abgedruckt sein, wie etwa „Mineralwasser einer bestimmten Marke 0,5 Liter“. Die vereinfachte Regelung ermöglicht es dem Handelsunternehmen beispielsweise die Warengruppe „Getränke“ in die Kassa zu programmieren und so dem Gesetz zu entsprechen. „Im Sinne einer Entbürokratisierung sollte die 15-Warengruppen-Regelung rasch in unbefristetes Recht umgewandelt werden“, sagt Trefelik. (PWK091/DFS)

Wirtschaftskammer Österreich

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