Bundesrat stimmt Verlängerung des Anspruchs auf Familienleistungen für ukrainische Vertriebene zu

EU-weite Zusammenarbeit zur Aufdeckung von Finanzvergehen wird ausgebaut

Der Bundesrat hat heute die Verlängerung des Anspruchs von geflüchteten Ukrainer:innen auf Familienleistungen sowie ihre Einbeziehung in die gesetzliche Krankenversicherung mehrheitlich besiegelt. Die Regelung war mit Anfang März 2025 ausgelaufen und wird nun aufgrund des andauernden Kriegs bis vorerst Ende Oktober diesen Jahres verlängert.

Teil des Beschlusses ist zudem die Anhebung der Zuverdienstgrenze für alle Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld.

Die Verbesserung der EU-weiten Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Finanzvergehen steht im Fokus einer Gesetzesnovelle, für die es in der Länderkammer einhellige Zustimmung gab. In Umsetzung einer EU-Richtlinie werden diverse Änderungen im Finanzstrafgesetz und im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz vorgenommen, wobei auf nationaler Ebene vor allem eine zentrale Kontaktstelle für Informationsersuchen benannt wird.

VERLÄNGERUNG VON FAMILIENBEIHILFE UND KINDERBETREUUNGSGELD FÜR UKRAINER:INNEN

Der Rat der Europäischen Union hat bereits vor einiger Zeit beschlossen, den besonderen Aufenthaltsstatus für Ukrainer:innen in der EU bis 4. März 2026 zu verlängern. In Österreich hatten die Vertriebenen bis vor kurzem auch Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, nun werden beide Unterstützungsleistungen rückwirkend verlängert. Dazu hat nun auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Der Anspruch wird allerdings vorerst nur bis zum 31. Oktober 2025 und nicht wie zunächst vorgesehen für ein weiteres Jahr, also bis 4. März 2026, verlängert.

Für alle Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld wird überdies die Zuverdienstgrenze angehoben – und zwar rückwirkend mit 1.1.2025: Um während des Anspruchszeitraums weiterhin geringfügig tätig sein zu können, wird diese von 8.100 Ꞓ pro Jahr auf 8.600 Ꞓ angehoben.

In der Debatte sprach sich Klemens Kofler (FPÖ/N) gegen die Verlängerung des Bezugs von Familienleistungen für Ukrainer:innen aus. Gleichzeitig dazu würden im dritten Jahr der Rezension österreichische Familien immer mehr unter Druck geraten. Im Zusammenhang mit den Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld hielt der niederösterreichische Mandatar fest, das dieses eine „echte Errungenschaft“ in der österreichischen Sozialpolitik gewesen und von der FPÖ eingeführt worden sei. Zuverdienstgrenzen seien dabei ursprünglich nicht geplant gewesen und würden die Wahlfreiheit konterkarieren.

Die aufgrund des andauernden Kriegs notwendige Verlängerung der Familienleistungen für Ukrainer:innen sei wichtig für deren Bewältigung des Alltags, unterstrich Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W). Davon seien rund 26.000 Menschen – vorwiegend Frauen und Kinder – direkt betroffen. In Zukunft müsse man aber den Ablauf dieser Maßnahmen besser im Blick haben, so Gruber-Pruner.

Um Zeit für notwendige Anpassungen und zielgerichtete Maßnahmen zu gewinnen, verlängere man den Familienbeihilfebezug nun nur um sechs Monate, erklärte die oberösterreichische ÖVP-Bundesrätin Johanna Miesenberger. Dazu habe Bundesministerin Claudia Plakolm eine „Task Force für Sozialleistungen“ eingerichtet. Ziel sei es, Missbrauch zu verhindern. Finanzielle Unterstützung solle jenen zu Gute kommen, „die sie wirklich brauchen“, so Miesenberger.

Für Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) kommt die Verlängerung „eindeutig zu spät“. Alle Betroffenen müssten die Familienbeihilfe nun erneut beantragen, was zu einem hohen bürokratischen Aufwand der Behörden führen werde. Zudem kritisierte Hauschildt-Buschberger die Pläne zum Aussetzen des Familiennachzugs der Bundesregierung. Dies sei sowohl EU-rechts- als auch verfassungswidrig.

Die designierte Familienministerin Claudia Plakolm bekannte sich zur Unterstützung und dem Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine. Man helfe jenen, die vor der russischen Aggression fliehen, könne aber nicht die Hilfsbereitschaft der Österreicher:innen überstrapazieren. Um engere und klare Kriterien für den Anspruch über den Oktober diesen Jahres hinaus zu erarbeiten, habe man den Bezug um sechs Monate statt um ein Jahr verlängert. Eine Task Force werde sich nun um diese Thematik kümmern, so Plakolm.

EU-WEITER INFORMATIONSAUSTAUSCH ZWISCHEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN SOLL VERBESSERT WERDEN

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden kommt es zu Änderungen im Finanzstrafgesetz und im Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz. Konkret sollen künftig Informationsersuchen bevorzugt über eine zentrale Kontaktstelle auf Basis der von Europol verwalteten und entwickelten Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (Secure Information Exchange Network Application – SIENA) erfolgen. In Österreich wird die Funktion der zentralen Kontaktstelle durch das beim Innenministerium angesiedelte Bundeskriminalamt wahrgenommen werden.

Zudem soll es auch die Möglichkeit der direkten Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden geben. Um eine effiziente und wirksame Kooperation in Finanzangelegenheiten zu gewährleisten, seien unionsweit harmonisierte Maßnahmen für einen raschen Informationsaustausch von größter Bedeutung, heißt es in den Erläuterungen der Regierungsvorlage. (Fortsetzung Bundesrat) med

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