
SPÖ-Duzdar/Schatz begrüßen Einigung über Regeln für Kuratoriums-Vorsitz im Nationalfonds für NS-Opfer
Verfassungsausschuss beschließt Neuregelung – „Rosenkranz bekommt gesetzliche Möglichkeit, wie angekündigt zur Seite zu treten“
SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar, die heute auch zur Obfrau des Verfassungsausschusses gewählt wurde, und die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz begrüßen die heute im Verfassungsausschuss mit breiter Mehrheit beschlossene neue Regelung über den Vorsitz im Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus. In einem gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Vorsitzende des Kuratoriums – der Nationalratspräsident – sich für bestimmte Aufgaben und im Gesamten vertreten lassen kann. „Damit schaffen wir – wie auch im Regierungsprogramm vereinbart – gesetzlich die Möglichkeit, dass sich Nationalratspräsident Rosenkranz aus dem Nationalfonds zurückzieht. Er selbst hat bei Amtsantritt angekündigt, zur Seite zu treten und sich vertreten zu lassen, wenn es Bedenken gegen seine Person gibt“, erinnert SPÖ-Verfassungssprecherin Duzdar. ****
Schatz verweist auf einen Beschluss der Israelitischen Kultusgemeinde, nicht mehr an Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, solange Rosenkranz den Vorsitz innehat. „Die Bedenken der IKG sind berechtigt und ernst zu nehmen. Ich hoffe, Rosenkranz nimmt nun seine Verantwortung wahr und lässt sich gesamthaft vertreten, um die gute Kooperation des Nationalfonds mit der Vertretung der Opfer weiter sicherzustellen“, so Schatz. Sollte Rosenkranz dies nicht tun, schaffe man mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung eine Möglichkeit, wonach die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder aus National- und Bundesrat initiieren kann, dass der Hauptausschuss die/den Zweite/n Präsident:in zur/zum Vorsitzenden des Kuratoriums wählt und als weitere Option den/die Dritte/n Präsident:in. (Schluss) ah/lw
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