
Abfertigung und Urlaubsersatzleistung falsch berechnet: AK erreichte hohe Nachzahlung für einen technischen Angestellten
NACHDEM ER VON SEINEM ARBEITGEBER GEKÜNDIGT WORDEN WAR, LIESS EIN TECHNISCHER ANGESTELLTER IN DER AK SEINE ENDABRECHNUNG KONTROLLIEREN. DABEI STELLTE SICH HERAUS, DASS DIE ABFERTIGUNG UND DIE URLAUBSERSATZLEISTUNG FALSCH BERECHNET WORDEN WAREN. DIE AK INTERVENIERTE BEIM UNTERNEHMEN UND ERREICHTE DADURCH FÜR DEN ARBEITNEHMER EINE NACHZAHLUNG IN HÖHE VON MEHR ALS 25.000 EURO.
Der Angestellte war über 20 Jahre im Unternehmen beschäftigt, als er die Kündigung erhielt. Bei der Kontrolle seiner Endabrechnung stellte sich heraus, dass die Abfertigung und die Urlaubsersatzleistung falsch berechnet worden waren, nämlich nur auf Basis seines Grundgehalts. Schwankende Entgeltbestandteile, insbesondere regelmäßig ausbezahlte Überstunden, waren nicht berücksichtigt worden. Diese müssen im Durchschnitt bei der Berechnung der Abfertigung alt und der Urlaubsersatzleistung berücksichtigt werden.
Die AK wies das Unternehmen auf den Fehler hin. Dieses zeigte sich einsichtig und zahlte seinem ehemaligen Mitarbeiter die offenen Ansprüche nach. Er bekam mehr als 25.000 Euro nachverrechnet.
„Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen. Es ist besser, die Abrechnung kontrollieren zu lassen, als Ansprüche liegen zu lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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