
Prodinger: Tourismuswirtschaft fordert dringende Lösung in der Causa Trinkgeld
Aktuelle BFG-Rechtsprechung sorgt für große Verunsicherung in der Branche
Die heimische Tourismuswirtschaft schlägt Alarm: Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) 01/2025 (RV/1100318/2020), wonach Trinkgelder in Höhe VON MEHR ALS 25 % DES BRUTTOLOHNES NICHT MEHR ALS ORTSÜBLICH UND SOMIT NICHT STEUERFREI GEWERTET WERDEN, herrscht in der Gastronomie große Verunsicherung. Die Entscheidung führt unter anderem dazu, dass in vielen Fällen Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden – und das rückwirkend. Die Branchenspitze fordert nun rasche und praxistaugliche Lösungen von der Politik.
„Trinkgelder sind in der Gastronomie kein netter Zusatzverdienst, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens. Die jüngste Rechtsprechung und das daraus resultierende Vorgehen der ÖGK bei Prüfungen haben ein Klima der Rechtsunsicherheit geschaffen“, warnt Thomas Reisenzahn, Geschäftsführer der Prodinger Tourismusberatung.
BFG-URTEIL STELLT BISHERIGE PRAXIS INFRAGE
Laut BFG ist ein Trinkgeld nur dann steuerfrei, wenn es ORTSÜBLICH, FREIWILLIG und VON DRITTER SEITE geleistet wird. Das Gericht entschied nun, dass eine Überschreitung von 25 % des Bruttolohnes nicht mehr als ortsüblich gelten könne – eine Auslegung, die viele Betriebe hart trifft, gerade in Saisonzeiten oder bei Teilzeitkräften mit geringem Grundgehalt, bei denen Trinkgelder naturgemäß höher ausfallen.
EIN SYSTEM UNTER DRUCK
Im Zuge von Betriebsprüfungen konzentriert sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zunehmend auf Trinkgelder – insbesondere solche, die über Kreditkarte abgewickelt werden und daher elektronisch nachvollziehbar sind. Obwohl Trinkgeldpauschalen zur administrativen Entlastung eingeführt wurden, werden nun in manchen Fällen hohe Nachforderungen geltend gemacht.
„Das ist absurd – einerseits wurden Pauschalen geschaffen, um den Aufwand gering zu halten, andererseits werden Betriebe jetzt durch neue Auslegungen belastet. Das widerspricht dem ursprünglichen Zweck der Regelung“, kritisiert Reisenzahn.
Ein Vorschlag, der in der Branche auf breite Unterstützung stößt, wäre die vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit von Trinkgeldern, sofern diese freiwillig und von dritter Seite geleistet werden.
APPELL AN DIE BUNDESREGIERUNG: RASCHES HANDELN NOTWENDIG
Das Regierungsprogramm 2025 sieht die „Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für die Trinkgeldpauschale inkl. TRONC-Systeme“ vor. Die Branche fordert, dass dieses Vorhaben nun mit höchster Priorität umgesetzt wird.
„Wir brauchen eine moderne, praxisnahe Lösung. Trinkgelder gehören den Mitarbeitenden – und dürfen nicht zu einer steuerlichen Falle für Betriebe werden. Wenn wir dem Fachkräftemangel im Tourismus nicht weiter Vorschub leisten wollen, braucht es hier dringend Rechtssicherheit“, so der abschließende Appell des Tourismusberaters.
Prodinger Tourismusberatung
Thomas Reisenzahn
Telefon: +43 1 890 730 9
E-Mail: t.reisenzahn@prodinger.at
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