Tomaselli/Grüne unterstützt RH-Kritik bezüglich Ärztekammer-Kontrolle und kritisiert SIGNA-Immodeals der Kammer scharf

„Die MA 40 als Aufsichtsbehörde der Ärztekammer Wien scheint ihre Kontrollaufgaben nur dann wahrzunehmen, wenn es ihr gerade passt. Dass bei Millionen-Immobiliendeals nicht klar ist, ob und warum diese Geschäfte kontrolliert werden, ist inakzeptabel“, so Nina Tomaselli, Sprecherin der Grünen für Kontrolle und Rechnungshof.

Der jüngste Bericht des Rechnungshofs zur Aufsicht über die Ärztekammern deckt gravierende Missstände auf: Fehlende Transparenz, unklare Zuständigkeiten und riskante Finanzgeschäfte in Millionenhöhe. Besonders deutlich wird das bei den Immobiliengeschäften des Wohlfahrtfonds (WFF) der Wiener Ärztekammer und dem eigentlich zuständigen Kontrollorgan der Stadt, der MA 40.

„Auf der einen Seite wird ein Immobiliendeal über 344 Millionen Euro nicht geprüft, auf der anderen Seite ein Kauf über 80 Millionen Euro schon. Die Begründung? Beim einen Kauf habe es vorab kritische Medienberichte gegeben, beim anderen nicht. Wie kann es sein, dass die Aufsichtsbehörde ihrer Pflicht nur dann nachkommt, wenn der Verkäufer zufällig prominent ist? Das ist doch keine seriöse Grundlage für eine Kontrolltätigkeit“, kritisiert Tomaselli. Es brauche deswegen dringend gesetzliche Klarheit wann, von wem und was genau kontrolliert wird – und was nicht.

Ganz allgemein seien die Immobiliendeals des WFF zu hinterfragen: In den letzten Jahren gab es gleich mehrere Immobilienkäufe im Luxus-Segmet, etwa das Objekt Graben 19 (mit dem Mieter Meinl am Graben), das der Signa 2023 für 80 Millionen Euro abgekauft wurde. Für die damals schon schwer angeschlagene Signa Prime und René Benko bedeutete das zumindest eine kurzfristige Entspannung, kurz darauf meldete die Signa-Gesellschaft trotzdem Insolvenz an.

Zwei Jahre zuvor wurde der „Grabenhof“ für 244 Millionen Euro gekauft. „Ein Investment sondergleichen, denn eigentlich war der Wohlfahrtsfonds als eher konservativer Investor bekannt. Die Frage, ob Pflichtbeiträge für Immobilienspekulationen in derartiger Höhe herangezogen werden sollen, ist mehr als berechtigt“, betont Tomaselli. Das gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass Medienberichten zufolge auch hohe Provisionen an Makler:innen und Tippgeber ohne schriftliche Vereinbarungen gezahlt wurden.

Tomaselli schließt sich den Empfehlungen des Rechnungshofs an: Eine Begrenzung von Immobiliengeschäften, verpflichtende Risikoanalysen und eine effektive Aufsicht. „Die Gesundheitsministerin ist aufgerufen, schnell verfassungskonforme Lösungen für eine effektive Aufsicht in allen Bundesländern vorzulegen“, so Tomaselli abschließend.

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