
Finanzpolizei überführte flüchtigen Steuerschuldner auf Baustelle
Bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einer Baustelle in der Steiermark konnten Beamtinnen und Beamte der Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) Anfang Jänner einen Steuerbetrüger auf der Flucht überführen. Sie wurden auf eine dort tätige Baufirma aufmerksam, bei der ein finanzstrafrechtlich verurteilter Unternehmer als Vertragsunterzeichner der vom Generalunternehmer übermittelten Verträge gelistet war. Überraschenderweise war der Mann persönlich auf der Baustelle anwesend.
Der 56-Jährige versuchte offenbar, sich durch die Vortäuschung eines Wohnsitzwechsels ins Ausland den steuerlichen und strafrechtlichen Verpflichtungen in Österreich zu entziehen. Diese Taktik ist bei Unternehmern, die ihrer Abgabenschuld entfliehen wollen, nicht unüblich, doch dank der sorgfältigen Überwachung und der Zusammenarbeit der Finanzpolizei mit Kolleginnen und Kollegen anderer Spezialbereiche im Amt für Betrugsbekämpfung wurde der Plan erfolgreich durchkreuzt.
„Abgaben und Finanzstrafen sind nicht verhandelbar und niemand kann sich durch einen Wohnsitzwechsel ins Ausland seinen Schulden entziehen. Durch die sorgfältige und aufmerksame Arbeit unserer Finanzpolizei konnte auch dieser Fall aufgeklärt werden. Abgaben und Steuern fließen zudem in wichtige Bereiche wie Verteidigung, Bildung oder auch Schulen und Kindergärten“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Der Mann konnte seit 2020 keine gültige Meldung mehr im Bundesgebiet aufweisen. Seine offenen Geldstrafen aus vorherigen Verurteilungen in Höhe von 20.000 Euro waren noch nicht beglichen. Im Rahmen der Vernehmung wurde sein tatsächlicher Wohnsitz festgestellt und die erlangten Informationen wurden den für die Einbringung von Geldstrafen aus Finanzvergehen zuständigen Kolleginnen und Kollegen im ABB weitergeleitet.
Diese veranlassten unverzüglich einen Bescheid zum sofortigen Strafantritt, sodass eine Festnahme durch die Landespolizei Graz vor Ort im Anschluss an die Vernehmung erfolgte. Der Unternehmer wurde in die Justizanstalt Graz eingeliefert. Der Sohn des Inhaftierten meldete sich umgehend und beglich die Finanzstrafe in Höhe von 20.000 Euro bar. Die Nachforschungen zu weiteren ausstehenden Abgaben in Höhe von rund 115.000 Euro dauern noch an.
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