
Fürlinger: Die Volksanwaltschaft darf nicht für parteipolitische Zwecke missbraucht werden
Mit der überparteilichen Stellung der Volksanwaltschaft spielt man nicht
“Die Volksanwaltschaft darf nicht für parteipolitische Zwecke missbraucht werden. Die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, den Menschen zuzuhören, möglichen Missständen nachzugehen und gegebenenfalls Empfehlungen auszusprechen. Ihre Aufgabe ist es nicht, einer jeden Verschwörungserzählung aus dem Internet blind hinterherzujagen. Dass die FPÖ sich dazu entschlossen hat, das jahrzehntelang gut funktionierende Instrument der Volksanwaltschaft parteipolitisch zu vereinnahmen, ist äußerst bedenklich. Es bleibt zu hoffen, dass der Bruch dieser Usance keine langfristigen und irreparablen Schäden bei der künftigen Arbeit und dem hohen Ansehen der Volksanwaltschaft hinterlassen wird. Auch die FPÖ muss die Überparteilichkeit der Volksanwaltschaft künftig wieder respektieren”, zeigte sich der Justizsprecher der Volkspartei, Klaus Fürlinger, besorgt über die Reputation der Volksanwaltschaft.
Fürlinger betont, der Tod von Pilnacek sei höchst bedauerlich und dürfe nicht parteipolitisch missbraucht werden: “Offenbar sucht die FPÖ verzweifelt nach einer neuen Verschwörungserzählung, um in der innenpolitischen Debatte einen letzten Rest an Relevanz zu behalten. Denn die FPÖ hat gemerkt, dass ihr Politikstil, der ausschließlich auf gegenseitigen Attacken und übermäßigem Konflikt basiert, nicht mehr bei den Menschen ankommt. Das zeigt erneut, dass die FPÖ kein Mittel gegen den sachlichen und konsensorientierten Stil der neuen Bundesregierung von Bundeskanzler Christian Stocker parat hat”, so Fürlinger abschließend. (Schluss)
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