
Volksanwältin Schwetz leitet amtswegiges Prüfverfahren zur Polizeiarbeit rund um das Ableben von Christian Pilnacek ein
Nach zahlreichen kritischen Medienberichten mit Vorwürfen gegen die Polizeiarbeit wird die Volksanwaltschaft nun aktiv
Angesichts der Vielzahl an kritischen Medienberichten in den letzten Wochen, insbesondere seit dem Erscheinen des Buches „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ von Dr. Peter Pilz, über die Arbeit der Polizei nach der Auffindung des Leichnams von Sektionschef Mag. Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 hat Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, zu deren Prüfzuständigkeit die Polizei gehört, heute ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.
„In der medialen Berichterstattung wurden potenzielle Verdachtsmomente geschildert und teils schwere Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit erhoben, die zum einen die Vorgänge rund um die unmittelbare Auffindung des Mag. Christian Pilnacek und zum anderen die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten in der Zeit danach betreffen, was nicht zuletzt sogar auch zu Spekulationen über die Todesumstände geführt hat. Angesichts der großen medialen Aufmerksamkeit, die diese kritischen Berichte mittlerweile erreicht haben, ist es notwendig, dass die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrolleinrichtung den erhobenen Vorwürfen nachgeht“, so Volksanwältin Elisabeth Schwetz.
Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft die öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft wurde als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung im Bundes-Verfassungsgesetz etabliert.
Im amtswegigen Prüfverfahren werden Fragen unter anderem zu folgenden Themenbereichen an den Bundesminister für Inneres, Mag. Gerhard Karner, gerichtet:
● Detaillierter Ablauf des Polizeieinsatzes von der Information über die Auffindung des Mag. Christian Pilnacek, der Absicherung des Auffindungsortes, der Leichenbergung, der Spurensicherung usw. bis hin zum Abtransport des Leichnams vom Auffindungsort.
● Durchführung bzw. Anordnung der Obduktion, Auswahl des Obduktionsgutachters, Feststellung von Todesursache und -zeitpunkt.
● Konkreter Hergang der Ermittlungen bzw. der Polizeieinsätze und deren Rechtsgrundlage zur Sicherstellung bzw. Auswertung von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen, insbesondere von Smartwatch, Handy, Laptop und USB-Stick.
Mag. Christian Schmied
Mediensprecher im Büro von
Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz
Telefon: +43 664 844 09 10
E-Mail: christian.schmied@volksanwaltschaft.gv.at
Website: https://volksanwaltschaft.gv.at
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