
Kaineder Zörrer-Zeiner: Verfassungsgerichtshof stoppt rechtswidriges Luxus-Campingprojekt in Hinterstoder
Sofortiger Baustopp und Antworten von LR Achleitner gefordert!
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erneut eine schallende Ohrfeige für die ÖVP-Raumordnungspolitik in Oberösterreich ausgeteilt. In seinem aktuellen Erkenntnis hat das Höchstgericht die Baubewilligung für das umstrittene Luxus-Campingprojekt in Hinterstoder aufgehoben. Bereits im Vorjahr hatte der VfGH die raumordnungsrechtliche Widmung für dieses Projekt für gesetzwidrig erklärt. Trotzdem wurde das Projekt munter weiter vorangetrieben – eine ungeheuerliche Vorgehensweise.
KAINEDER: „FEHLGELEITETER TOURISMUS ZERSTÖRT DIE SCHÖNSTEN FLECKEN OBERÖSTERREICHS – DIE ÖVP WIRD’S SCHON RICHTEN“
„Es ist ein Trauerspiel, das hier vor unseren Augen abläuft. Trotz höchstgerichtlicher Entscheidung und fehlender Widmung wurde in Hinterstoder munter weitergebaut – im rechtsfreien Raum, ohne Rücksicht auf Anrainer, Natur oder die langfristigen Konsequenzen. Die ÖVP vor Ort und im Land mühten sich nach Kräften, den Bau im Nachhinein zu legalisieren. Was aber nicht gelungen ist, wie jetzt höchstgerichtlich mit Erkenntnis beschieden“, kritisiert Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder scharf.
Der Fall Hinterstoder steht beispielhaft für ein strukturelles Versagen der Raumordnung in Oberösterreich: Ein Luxustourismusprojekt wurde ohne gültige Widmung weitergebaut, die Aufsichtsbehörde schaute weg, und jetzt hat sogar der Verfassungsgerichtshof eingegriffen, und schiebt dem Bauvorhaben endgültig einen Riegel vor. Schon als die raumordnungsrechtliche Widmung aufgehoben wurde, forderte Kaineder einen sofortigen Baustopp, bis die Rechtssicherheit hergestellt werden konnte. Doch stattdessen wurde munter weitergebaut. Nun droht der Abriss.
KAINEDER: „WIE KONNTE DIESES PROJEKT TROTZ AUFGEHOBENER WIDMUNG WEITER VORANGETRIEBEN WERDEN?“
Als für Tourismus und Raumordnung zuständiger Landesrat ist Markus Achleitner direkt verantwortlich. „Die Verfehlungen in der oberösterreichischen Raumordnung unter Schwarzblau häufen sich immer weiter und deuten auf ein Systemversagen hin. Wir haben es jetzt zu tun mit einer Neubauruine ohne rechtskräftigem Baubescheid, auf einer Fläche, die keine Widmung hat. Das ist ein Supergau. Ich erwarte mir vom zuständigen Landesrat eine sofortige Erklärung, warum trotz aufgehobener Widmung und jetzt auch gekippter Baubewilligung der Bau weiterging.
KAINEDER: „JETZT BRAUCHT ES EINEN SOFORTIGEN BAUSTOPP UND EINE LÜCKENLOSE AUFKLÄRUNG!“
Die Gemeinde ist nun gefordert, eine unverzügliche Bausperre zu verhängen und sicherzustellen, dass die Baumaßnahmen umgehend eingestellt werden. „Jetzt gilt es, die Interessen der Natur und Umwelt in den Vordergrund zu stellen. Interessensabwägungen dürfen Umweltbelange nicht ausblenden. Der Verfassungsgerichtshof hat eindeutig aufgezeigt, dass andere Interessen als jene des Tourismus nicht einmal berücksichtigt wurden – ein völliges Versagen der Aufsichtsbehörde!“, so Kaineder.
„Ich bin erschüttert über das Vorgehen der Gemeinde und insbesondere des Bürgermeisters in dieser ganzen Causa. Immer wieder wurden hinter verschlossenen Türen Entscheidungen getroffen, die Öffentlichkeit wurde bewusst ausgeschlossen, und die ÖVP sowie FPÖ Hinterstoder haben ihre Hinterzimmer-Deals vorangetrieben. Nur durch den jahrelangen Einsatz vom Hause Herzog von Württemberg und den Gang durch alle Instanzen konnte dieses rechtswidrige Projekt nun gestoppt werden. Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für die Natur, die Rechtsstaatlichkeit und eine transparente Raumordnungspolitik, die nicht den Interessen weniger, sondern dem Gemeinwohl zu dienen hat“, so die Grüne Fraktionssprecherin Karin Zörrer-Zeiner, die federführend seit Beginn der Causa für Aufklärung gesorgt hat.
Die Grünen Oberösterreich, Mag. Markus Ecker, Pressereferent, Tel.:
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