Neue Zugänge zum Erhalt von Minderheitensprachen in Österreich

Dialogplattform autochthoner Volksgruppen diskutiert im Parlament über Spracherhalt und Sprachrevitalisierung

Zum vierten Mal organisierte das österreichische Parlament die „Dialogplattform autochthoner Volksgruppen“ zum Austausch über volksgruppenrelevanten Themen. Das Nationalratspräsidium von Walter Rosenkranz, Peter Haubner und Doris Bures sowie Bundesratspräsidentin Andrea Eder-Gitschthaler hatten die Bereichssprecher:innen der Parlamentsfraktionen sowie die Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte im Bundeskanzleramt ins Hohe Haus eingeladen, um den verbindenden Dialog zu fördern und zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussionen waren die Möglichkeiten, über ein entsprechendes Bildungsangebot Minderheitensprachen nicht nur zu erhalten, sondern diese auch zu revitalisieren.

Nach Eröffnungsworten von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz und Grußworten von Parlamentsdirektor Harald Dossi gab Sprachwissenschaftlerin Brigitta Busch einen Rückblick auf die bisherigen Dialogplattformen.

Die Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion, Gerlinde Wagner legte in einem Fachkommentar zum Volksgruppen- und Minderheitenschutzrecht dar, dass der Ausbau dieser Rechte über Jahrzehnte in Einzelschritten erfolgt sei. Damit sei aber das letzte Wort in der Frage ihrer Ausgestaltung noch nicht gesprochen.

ROSENKRANZ: SPRACHE IST WESENTLICHER TEIL DER IDENTITÄT

In seinen Eröffnungsworten unterstrich Nationalratspräsident Walter Rosenkranz die Bedeutung der Sprache für die Identitätsbildung. Er zitierte den Kärntner slowenischen Schriftsteller Florjan Lipuš: „Mit der Sprache sind wir oder sind wir nicht“. Der Spracherhalt sei im Mittelpunkt der bisherigen Dialoge gestanden. Der Verlust von Sprachen sei auch ein Verlust von Kulturgut und von Identität. Es liege nicht zuletzt am Parlament, die Sprachenvielfalt in Österreich zu schützen und zu fördern. Der Nationalratspräsident verwies auf Pläne, in Wien ein gemeinsames Schulzentrum für die anerkannten österreichischen Minderheitensprachen zu schaffen. Die Umsetzung des Projekts im Rahmen des Privatschulrechts sei eine besondere legistische Herausforderung, meinte der Nationalratspräsident. Das österreichische Parlament sei zur Fortführung des Dialogs und des Austausches bereit.

Rosenkranz gab auch einen Ausblick auf die Programmschwerpunkte mit Volksgruppenbezug, die für das Jahr 2026 aus Anlass des Jubiläums „50 Jahre Volksgruppengesetz 1976“ geplant sind. Der Dienst 5 der Parlamentsdirektion, das „Demokratikum“, werde einen besonderen Schwerpunkt auf eine größere Sichtbarkeit der österreichischen Volksgruppen legen. Insbesondere werde sich die Abteilung 5.2 – Dialogplattform Staat & Gesellschaft intensiv dieses Themas annehmen. Ein Höhepunkt der Veranstaltungen solle wieder der „Tag der Volksgruppen“ in der zweiten Jahreshälfte 2026 sein. Auch die Parlamentsbibliothek werde ihren Handapparat zum Thema Volksgruppen erweitern.

Auf die Rolle, die das österreichische Parlament in der Vernetzung und dem Dialog mit den Volksgruppen spielt, verwies Parlamentsdirektor Harald Dossi in seinen Begrüßungsworten. Die Dialogplattform bilde eine Ergänzung dessen, was im Parlament für den Minderheitenschutz geleistet werde. Im Rahmen des Gedenkschwerpunkts 80|70|30 werde auch an die Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahre 1955 erinnert. Dabei sollen auch die darin enthaltenen wichtigen Bestimmungen für die österreichischen Volksgruppen thematisiert werden.

SPRACHERHALT ALS SCHWERPUNKT DER BISHERIGEN DIALOGE

Brigitta Busch, Professorin für angewandte Sprachwissenschaft i.R. an der Universität Wien gab einen kurzen Überblick über die bisher abgehaltenen Dialogplattformen. 2022 stand das Thema Sprache und Bildung im Mittelpunkt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass neben dem Spracherhalt zunehmend die Revitalisierung der Minderheitensprachen zum Thema werde. Bei der zweiten Dialogplattform 2023 sei die nationale Strategie zur Inklusion der Roma und Romnja thematisiert worden. Zudem seien die Situation der slowenischen Sprache in Kärnten und bestehende Lücken in der Sprachbildung thematisiert worden. 2024 wurde die Bedeutung der Elementarpädagogik und vorschulischen Bildung für die Sprachbildung hervorgestrichen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Angehörige der Minderheitensprachen nicht mehr in den ursprünglichen Siedlungsgebieten ansässig seien.

Ein positives Beispiel sei das erfolgreiche Beispiel der Komenský-Schule in Wien. Es sei die Frage aufgeworfen worden, ob diese zu einem Schulzentrum für alle Sprachen der autochthonen österreichischen Volksgruppen ausgebaut werden könnte. Damit sollte neben Tschechisch und Slowakisch auch ein Angebot für Slowenisch, Ungarisch, Burgenlandkroatisch und Romanes kommen.

WAGNER: STAATSZIELBESTIMMUNG VOLKSGRUPPEN- UND MINDERHEITENSCHUTZ

In einem kurzen Überblick über einige wichtige Fragen des Volksgruppen- und Minderheitenschutzrechts in Österreich gab die Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlamentsdirektion, Gerlinde Wagner. Sie verwies auf die Bedeutung des Artikels 8 Absatz 2: „Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

Der Formulierung des Artikels, der im Jahr 2000 Teil der österreichischen Bundesverfassung wurde, sei eine lange Geschichte der verfassungsrechtlichen Anerkennung und der gesetzlichen Ausgestaltung der Volksgruppenrechte vorausgegangen. Unter anderen hätten die Brief- und Rohrbombenanschläge zwischen 1993 und 1996 auch zu einer erneuerten Auseinandersetzung mit dem Schutz und der Förderung der Minderheiten in Österreich geführt. Das österreichische Parlament habe insbesondere die Frage der Durchsetzung der Minderheitenrechte vielfach diskutiert. Ein weiterer Schritt sei 2011 die Aufnahme von Bestimmungen zu topographischen Bezeichnungen (Ortstafeln) und zur Amtssprache ins Volksgruppengesetz gewesen.

Der Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung stelle eine Staatszielbestimmung dar, mit der keine subjektiven individuellen oder kollektiven Rechte verknüpft seien. Die Staatszielbestimmung markiere aber dennoch einen deutlichen Unterschied zu allen davor bestehenden Minderheitenschutzbestimmungen. Mit ihm sei eine eindeutige Abkehr vom lange bestehenden historischen Verständnis Österreichs als „deutscher Nationalstaat“ vollzogen und ein Bekenntnis zu einem multiethnischen Staat in der Bundesverfassung verankert worden. Zu dem beziehe die Staatszielbestimmung sich auf alle Teile des Bundesgebiets und auf alle Sprachen der autochthonen Volksgruppen, d.h. neben Burgenlandkroatisch, Slowenisch und Ungarisch auch auf Romanes, Slowakisch und Tschechisch.

Zweck von Staatszielen als Teil der Verfassung sei es, Rahmenbedingungen für politisches Handeln festzulegen, erläuterte Wagner. Sie seien beim Erlass neuer Gesetze und bei der Auslegung bestehender Gesetze durch Gerichte und Verwaltungsbehörden zu beachten. Offen bleibe allerdings, wie die beiden Verben „sichern“ und „fördern“ in Artikel 8 Absatz 2 B-VG auszulegen seien. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage und dem Ausschussbericht aus dem Jahr 2000 seien dazu keine Anhaltspunkte zu finden.

Aus Staatszielbestimmungen ergebe sich zudem keine Verpflichtung, neue gesetzliche Regelungen zu schaffen. Einzelne hätten auch keine Möglichkeit, gegen das Untätigbleiben des Gesetzgebers vorzugehen. Volksgruppenangehörige hätten auch keine direkte Möglichkeit, ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Bescheid auf die Übereinstimmung mit Artikel 8 Absatz 2 B-VG überprüfen zu lassen. Nach den Debatten über Minderheitenrechte in den 1990er-Jahren habe sich letztlich keine Verfassungsmehrheit für die Einführung solcher Rechte gefunden.

KÖNNEN VOLKSGRUPPEN RECHTLICH UNGLEICH BEHANDELT WERDEN?

Die Entwicklung der Minderheitenrechte in Österreich sei dadurch geprägt, dass immer wieder einzelne Rechte für einzelne Volksgruppen verankert worden seien. Dabei gebe es grundsätzliche Minderheitenrechte, die allen Volksgruppen zukommen, und die immer den Schutz der Minderheiten gegenüber der Mehrheitsbevölkerung betreffen. Allerdings gebe es keine Bestimmung, die eine Gleichstellung aller Volksgruppen untereinander in bestimmten Bereichen verlangen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof und die Rechtswissenschaft hätten sich noch nie dazu geäußert. Besondere Bedeutung habe das in Bezug auf Bildung und Schule, da in der Verfassung die Schulfrage für Angehörige der kroatischen, slowenischen und ungarischen Volksgruppen geregelt werde, vorrangig in Anknüpfung an die traditionellen Siedlungsgebiete.

Zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit oder Nicht-Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung von Volksgruppen lässt sich laut Wagner vom Standpunkt des geltenden Rechts keine abschließende Beurteilung treffen. Zum einen könne für eine Gleichbehandlung aller Volksgruppen auch im Hinblick auf die Schulen argumentiert werden, da für alle sechs Volksgruppen gleichermaßen Volksgruppenbeiräte und -förderung geschaffen worden seien. Weiters spreche die Bundesverfassung undifferenziert von der Sicherung und Förderung aller Volksgruppen.

Aus der Bundesverfassung könnten zum anderen aber auch Argumente gegen eine Gleichbehandlung aller Volksgruppen abgeleitet werden. Das ergebe sich daraus, dass der Verfassungsgesetzgeber entschieden habe, nur für die Mitglieder einzelner Volksgruppen das Recht auf Unterricht in der Volksgruppensprache im Verfassungsrang vorzusehen. Ähnliches gelte für Amtssprachen und topographische Bezeichnungen. Es könne also argumentiert werden, dass es sich hier um rechtspolitische Wertungsentscheidungen handle, die im (zulässigen) Gestaltungsspielraum des Verfassungsgesetz-gebers liege. Die Entwicklung der Minderheitenschutzbestimmungen in der Bundesverfassung zeige jedenfalls, dass das letzte Wort in einigen Fragen noch nicht gesprochen sei. (Fortsetzung Dialogplattform) sox

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments.

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