
AK Check: Noch immer oft Mini-Schrift bei Grundpreisen!
Kaum Verbesserungen zur letzten Kontrolle – AK will klarere Grundpreisauszeichnung
Grundpreise sind oft zu klein, manchmal falsch, uneinheitlich oder fehlen – die AK prüfte insgesamt bei zehn Super- und Drogeriemärkten nach. Trotz einer erfreulichen Verbesserung bei Hofer bleibt das Ergebnis enttäuschend. Schlusslicht bei der Schriftgröße: Müller mit nur 1 bis 1,5 Millimeter. Nachbesserungen im Preisauszeichnungsgesetz sind nötig, fordert die AK.
GRUNDPREISE: VON WINZIG BIS GUT LESBAR BEI HOFER, PENNY, SPAR, BIPA UND DM
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Geschäft Check Jänner/Februar 2024 Jänner/Februar 2025
Hofer 2,5 mm 3,5 mm
Lidl 2 mm 2 mm
Penny 3 – 4 mm*) 3 – 4 mm*)
Billa 4 mm 2 und 4 mm*)
Billa Plus 3 – 4 mm*) 2 und 4 mm*)
Spar 3 – 4 mm*) 3 mm
Interspar 4 mm 2 und 4 mm*)
Bipa 3,5 mm 3,5 mm
DM 4 mm 4 mm
Müller 1,5 mm 1 – 1,5 mm
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*) je nach Preisschild – Billa, Billa Plus und Interspar mit teils zwei Millimeter Preisen, das sind meist Doppelpreisschilder
ALLES RICHTIG: In den Lidl- und Spar-Filialen ist alles korrekt angeschrieben, also Grundpreise und Maßeinheiten.
KEIN GRUNDPREIS: In manchen Geschäften fehlte bei einzelnen Produkten die Grundpreisauszeichnung, zum Beispiel im DM-Onlineshop bei Duschgel, Seife, Shampoo und Körpermilch und in den DM- und Interspar-Filialen bei Flüssigseife – hier ortet die AK aber weitere Verbesserungen gegenüber ihrer letzten Kontrolle im Vorjahr.
ZWEIERLEI MASS: In manchen Geschäften gab es bei einigen Produktkategorien noch immer zwei verschiedene Maßeinheiten beim Grundpreis. So wird zum Beispiel bei Billa und Hofer Käse sowohl pro Kilogramm als auch pro 100 Gramm ausgezeichnet, in den Müller-Filialen Shampoo pro Liter und pro 100 Milliliter. Positiv: Viele Geschäfte haben bei Wattepads, Tampons & Co. schon eine Grundpreisauszeichnung – allerdings je nach Markt unterschiedlich – pro ein Stück, pro 100 Stück.
„Für uns ist das Ergebnis weiterhin unbefriedigend. Die Teuerung setzt vielen Menschen nach wie vor zu. Wer Preise vergleichen will, braucht Adleraugen und einen Taschenrechner wegen unterschiedlicher Maßeinheiten“, schlussfolgert AK Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic. Das Preisauszeichnungsgesetz bietet zu viel Spielraum für die Anbieter – die AK will Nachbesserungen:
+ vier Millimeter Mindestschriftgröße bei der Grundpreisauszeichnung;
+ einheitliche Angaben je Produktgruppe, zum Beispiel pro Liter;
+ Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte, etwa Wattepads, Wattestäbchen, Taschentücher – pro 100 Stück.
Zur Erhebung: Die AK testete von 27. Jänner bis 20. Februar in Onlineshops und jeweils drei Filialen von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) die Grundpreisauszeichnung bei jeweils 30 Gruppen von Lebensmitteln und Getränken sowie Drogeriewaren nach.
SERVICE: Der AK Check zu den Grundpreisen finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/grundpreisauszeichnung.
Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
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