Kranke Kinder im Krankenhaus begleiten – Wien ist teuerstes Bundesland

Laut aktuellem Begleitkosten-Bundesländervergleich ist Oberösterreich am sozialsten. Niederösterreich hat aufgeholt.

Die 11-jährige Marie (Name geändert) leidet an einer beidseitigen Hüftfehlstellung. Für ihren ersten Krankenhausaufenthalt 2024 in einem Wiener Spital mussten ihre Eltern bereits 539,77 Euro bezahlen. Für den 2. Aufenthalt heuer fielen 466,80 Euro an. Da weitere Operationen folgen werden, summieren sich die Kosten wohl 2025 auf insgesamt 1.151,44 Euro – nur für die Begleitung ihrer Tochter.

In Österreich sind Krankenhausaufenthalte für Kinder grundsätzlich durch die Krankenversicherung gedeckt. Allerdings verrechnen alle Bundesländer separate Gebühren für die Begleitung durch eine Bezugsperson – eine Praxis, die insbesondere Familien mit schwer kranken oder chronisch erkrankten Kindern finanziell stark belastet. Während einige Bundesländer die Kosten zumindest gedeckelt haben, sind sie in anderen weiterhin hoch – besonders in Wien.

RECHT AUF KOSTENFREIE BEGLEITUNG
U.a. wurde die EACH-Charta (Charta für Kinder im Krankenhaus) ins Leben gerufen. Sie wurde von der European Association for Children in Hospital (EACH) ins Leben gerufen, einer Organisation, die sich europaweit für die Rechte von Kindern im Krankenhaus einsetzt. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder im Krankenhaus das Recht haben, jederzeit von ihren Eltern oder einer anderen Bezugsperson begleitet zu werden – ohne finanzielle Belastung. Eltern sollen in die Pflege ihres Kindes aktiv einbezogen werden und ausreichend Unterstützung erhalten, um ihre Kinder bestmöglich begleiten zu können. Zwar wird diese Charta vom Gesundheitsministerium anerkannt, doch die Realität sieht anders aus: In allen Bundesländern fallen nach wie vor Gebühren an.

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender