
Lachen ja, Ärger nein – Helvetia gibt Tipps für Aprilscherze
»April, April«. Der erste April ist traditionell der Tag der Scherze und Streiche. Damit der Spaß mit keiner bösen Überraschung endet, hat Helvetia die wichtigsten Regeln.
Ob in der Familie, unter Freunden oder im Büro – der erste April ist die perfekte Gelegenheit, um mit Streichen für Verwirrung und Lacher zu sorgen. Doch nicht jeder Scherz bleibt ohne Folgen: Während harmlose Streiche für Erheiterung sorgen, können zu drastische oder schlecht geplante Aktionen schnell nach hinten losgehen. Damit der Spaß nicht zu kurz und es zu keinen Problemen kommt, hat Helvetia hilfreiche Tipps:
1. TIMING IST ALLES
Ein guter Aprilscherz sollte am Morgen oder spätestens am Vormittag stattfinden. Schließlich heißt es: Jede:r, der nach dem Mittag einen Scherz macht, gilt als »Aprilnarr«. Wer sich also einen Spaß erlauben möchte, sollte nicht zu lange warten.
2. SPASS JA – SCHRECK NEIN
Der beste Scherz sollte auf den ersten Blick plausibel erscheinen, darf aber nicht zu realistisch sein. Wenn eine Geschichte zu glaubwürdig ist, kann sie im schlimmsten Fall Angst, Stress oder Panik auslösen. Daher lieber mit einem Augenzwinkern übertreiben.
3. DER PASSENDE SCHERZ FÜR DIE RICHTIGE PERSON
Nicht jede:r ist für Aprilscherze zu haben. Während Familienmitglieder oder Personen aus dem Freundeskreis oft Spaß daran finden, könnten es beispielsweise Geschäftspartner:innen falsch verstehen. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn der beste Scherz ist der, über den auch das »Opfer« herzhaft lachen kann.
4. DIE AUFLÖSUNG NICHT VERGESSEN
Das Wichtigste zum Schluss: Ein Aprilscherz ist nur dann gelungen, wenn die Auflösung am gleichen Tag erfolgt. So bleibt niemand ratlos zurück und alle können gemeinsam über den Streich schmunzeln.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG SCHÜTZT NICHT BEI SCHERZEN
Ein gelungener Aprilscherz sorgt für Lacher – aber nicht für Kopfschütteln oder Schadenersatzforderungen. Damit der Spaß kein böses Ende nimmt, sollte Vorsicht geboten sein. Denn was viele nicht wissen: auch beim – nicht böse gemeinten – Aprilscherz handelt es sich um einen Vorsatz und dieser ist prinzipiell vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Folge? Der oder die Verursacher:in bleibt auf den Kosten sitzen. »Wir sind da, wenn es drauf ankommt – aber bei vorsätzlichen Handlungen sind uns, sowie allen anderen Versicherern, die Hände gebunden. Die Haftpflichtversicherung greift in diesem unglücklichen Fall nicht«, erklärt Andres Gruber, Vorstand für Schaden-Unfall Helvetia Österreich. Dies gilt auch für Scherze, die von Kindern durchgeführt werden. Hier haften dann in der Regel die Eltern.
Wer also sicherstellen möchte, dass der erste April nicht unerfreulich endet, bleibt besser bei Streichen, die keine Sach- oder Personenschäden nach sich ziehen. Denn am schönsten ist ein Aprilscherz, wenn am Ende alle mitlachen können – und niemand die Rechnung zahlen muss.
Helvetia Versicherungen AG
Michaela Angerer, MA
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