
Nationalrat spricht sich einstimmig für bessere Kontrollen von Lenk- und Ruhezeiten für Berufsfahrer:innen aus
Breite Ablehnung für FPÖ-Forderung nach Abschaffung der CO2-Steuer, Rechnungshofausschuss nimmt 71 Berichte in Verhandlung
Der Nationalrat sprach sich in der heutigen Sitzung einstimmig für Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) aus. Konkret geht es um die Anpassung der Bestimmungen der Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer:innen, die grenzüberschreitend tätig sind. Aus österreichischer Sicht ist wichtig, dass mit dem Übereinkommen diese Bestimmungen nun auch auf eine Reihe von Nicht-EU-Staaten ausgeweitet werden.
Von allen anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt wurde die freiheitliche Forderung nach einer Abschaffung der CO2-Bepreisung. Der erneute Vorstoß der Freiheitlichen, die von einer „unsinnigen“ Belastung der Bevölkerung sprachen, führten zu einer lebhaften Debatte. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen wiesen auf die Steuerungswirkung der Abgabe hin, die einen Anreiz zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern schaffe.
Im Anschluss an die Nationalratssitzung fand eine Sitzung des Rechnungshofausschusses statt. Aus Gründen der Fristwahrung wurden vom Ausschuss insgesamt 71 Berichte in Verhandlung genommen und die Beratungen einstimmig vertagt.
ÖSTERREICH SETZT ÜBEREINKOMMEN ZU BERUFSKRAFTFAHRER:INNEN UM
Mit der sechsten Änderung des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) werden insbesondere die Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrer:innen sowie über Fahrtenschreiber an geltende EU-Vorschriften angeglichen. Zudem hat es eine Ergänzung der Definitionen sowie erweiterte Pflichten für betroffene Verkehrsunternehmen wie Spediteure zum Inhalt. Anzuwenden ist das AETR für grenzüberschreitende Beförderungen auch außerhalb der EU, sofern sie zumindest teilweise im Gebiet einer Vertragspartei erfolgen.
Aus Sicht von Irene Eisenhut (FPÖ) handelt es sich bei der Annahme des Übereinkommens um eine Formsache, da Österreich bereits die Bestimmungen erfülle, die darin vorgesehen seien. Als Problem wertete sie es, dass Österreich die Vorgaben der EU zu Kontrollen der Schwerfahrzeuge seit Jahren übererfüllt. Das diene zwar der Verkehrssicherheit, jedoch zeige sich, dass vor allem ausländische Fahrzeuge überprüft werden. In weiterer Folge könnte das dazu führen, dass die EU eine Wettbewerbsverzerrung feststellt und dann mehr österreichische Fahrzeuge überprüft werden müssten, befürchtete die Abgeordnete. Bereits jetzt würden aber mehr Strafen von österreichischen als von ausländischen Unternehmen eingehoben. Daraus entstehe längerfristig eine Beeinträchtigung für den Wirtschaftsstandort und der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Transportgewerbes. Das dürfe die Bundesregierung nicht zulassen.
Wolfgang Moitzi (SPÖ) merkte an, dass es bisher sehr wohl Lücken gab, da bei Fahrer:innen aus Nicht-EU-Ländern die Lenkzeiten nicht entsprechend überprüft werden konnte. Hier bringe die Umsetzung des Abkommens einen deutlichen Fortschritt. Gerade die Übermüdung von Fahrer:innen stelle eine hohe Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Moitzi forderte gute und faire Arbeitsbedingungen für Lenker:innen von LKW und Bussen und zeigte sich zufrieden darüber, dass die Koalition sich für deutliche Verbesserungen einsetzen wolle. So sei eine Bündelung von Zuständigkeiten geplant, damit die Einhaltung von Ruhe- und Lenkzeiten und von Sozialbestimmungen besser überprüft werden kann. Melanie Erasim (SPÖ) nannte das Übereinkommen einen wichtigen ersten Schritt, dem aber weitere folgen müssten, damit im Transportgewerbe faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Auch sie begrüßte die Maßnahmen der Bundesregierung für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Transportgewerbe.
Mit dem Übereinkommen erfolge ein „Nachziehen“ von Nicht-EU-Staaten bei wichtigen Vorschriften, merkte Joachim Schnabel (ÖVP) an. Vor allem würden jetzt auch die Staaten Südosteuropas einbezogen. Gerade für das Transitland Österreich sei das von großer Wichtigkeit, und zwar in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Die Lenker:innen im Schwerverkehr würden gute Arbeitsbedingungen brauchen, da sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Er bekenne sich auch zur Umsetzung von Infrastrukturprojekten, was auch Straßenbauprojekte mit einschließe. ÖVP-Abgeordneter Thomas Elian begrüßte in seiner ersten Rede als Abgeordneter das Abkommen ebenfalls. Allerdings dürfe die Einhaltung von sozialen Standards nicht zu einem Wettbewerbsnachteil führen. Daher müsse Österreich sich für gleiche Standards in allen Ländern einsetzen.
Auch Markus Koza (Grüne) begrüßte das Übereinkommen, nützte seine Wortmeldung aber auch, um Kritik daran zu üben, dass ein Lieferservice aus dem Kollektivvertrag für Zusteller:innen aussteigen wolle. Das würde die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, die keine echten Selbständigen wären, deutlich verschlechtern. Koza kritisierte das als Verzerrung des Wettbewerbs. Österreich müsse rasch die EU-Richtlinien zur Plattformarbeit umsetzen, damit die in solchen Dienstleistungsunternehmen Beschäftigten adäquate Arbeitsbedingungen vorfinden.
HANKE: KEIN AUSSPIELEN VON UMWELTSCHUTZ UND WIRTSCHAFT
Als Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur werde sein voller Einsatz den Sachthemen gelten, versprach der neue Verkehrsminister Peter Hanke in seiner ersten Stellungnahme seit der Regierungserklärung im Nationalratsplenum. Daher werde er sich stets um faktenbasierte, sachliche Diskussionen bemühen. Er habe bereits in Jahrzehnten der Arbeit in kommunalen Strukturen viel Wissen über Zusammenhänge erworben, die er nun in seine Arbeit als Minister einbringen könne. Sein Ressort stelle die Innovation bewusst an die erste Stelle, denn es gehe darum, den Wohlstand auch für die nächsten Generationen zu sichern. Das sei nur mit Innovationen möglich. Mobilität bedeute für ihn, dass alle Verkehrsträger einer gemeinsamen Logik zu folgen haben, um ein optimales Angebot für die Menschen zu schaffen. Er wolle es in seiner Amtsführung als Minister auch nicht zulassen, dass Klima und Umwelt gegen eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung ausgespielt werden. Beide Bereiche müssten „zusammen gedacht“ werden.
FPÖ-FORDERUNG NACH ENDE DER CO2-BEPREISUNG ABGELEHNT
Die FPÖ beharrt auf ihrer Forderung nach Abschaffung der CO2-Steuer, fand dafür aber kein Verständnis bei den anderen Fraktionen. Die CO2-Bepreisung sei angesichts der weiterhin steigenden Energiepreise, die ein wesentlicher Inflationstreiber sind, eine völlig verfehlte Maßnahme, argumentieren die Freiheitlichen. Die Bundesregierung müsse vielmehr Entlastungsschritte für die Bevölkerung setzen.
Er habe schon vor Jahren vor den Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf den Wirtschaftsstandort gewarnt, sagte Christian Hafenecker (FPÖ). Nun würden sich die Folgen dieser Politik deutlich zeigen. Die ÖVP trage hier eine Mitschuld, da sie ihrem damaligen Koalitionspartner keine Grenzen gesetzt und aus den Fehlentwicklungen der letzten Jahre nichts gelernt habe. Der „Klimakommunismus der Grünen“ habe zu massiven Belastungen der Bevölkerung geführt, sagte der Abgeordnete. Die aktuelle Bundesregierung setze diesen falschen Weg fort und wolle Bevölkerung und Wirtschaft noch weiter belasten.
Elisabeth Heiß (FPÖ) wertete die CO2-Steuer als „reine Bestrafung“ der Bevölkerung. Die FPÖ leugne den Klimawandel nicht, hinterfrage aber die Maßnahmen, die mit der Behauptung eines menschengemachten Klimawandels gerechtfertigt werden sollen. Dahinter würden aber ganz andere Ziele als der behauptete Kampf gegen den Klimawandel verfolgt, etwa die Finanzierung der Aufrüstung Europas. Das „ideologiegetriebene Belastungsprojekt CO2-Steuer“ treffe besonders hart die, die keine Alternative zum Auto hätten, wie Familien und Pendler:innen im ländlichen Raum, sagte Harald Thau (FPÖ). Sie sei kein ökologisches Steuerungsinstrument, sondern solle „den Menschen das Geld aus der Tasche ziehen“.
Die CO2-Steuer sei im Oktober 2022 eingeführt worden, um einen Anreiz für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu schaffen, argumentierte Andreas Haitzer (SPÖ) gegen die Vorwürfe der FPÖ. Dieses Ziel sei weiterhin wichtig, daher sei auch die CO2-Bepreisung weiterhin sinnvoll. Mit der Höhe des Beitrags liege Österreich zudem noch immer im unteren Drittel in Europa.
Christoph Stark (ÖVP) merkte an, dass die Abschaffung der CO2-Bepreisung nie Thema in den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ gewesen sei. Seine Fraktion lehne den FPÖ-Antrag klar ab, da die geforderte Abschaffung in mehrerer Hinsicht nicht sinnvoll, sondern sogar kontraproduktiv wäre. Es handle sich um eine klimapolitische Notwendigkeit, da Österreich den Auswirkungen des Klimawandels, die immer deutlicher würden, begegnen müsse. Die aus der CO2-Bepreisung erzielten Mittel würden benötigt, um in Forschung und Innovation zu investieren.
Auch die Fraktion der NEOS lehne die Abschaffung der CO2-Steuer ab, da es sich um ein sinnvolles Steuerungsinstrument zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks handle, sagte NEOS-Mandatar Michael Bernhard. Da eine EU-weite CO2-Bepreisung bald kommen werde, wäre es nicht sinnvoll, sie jetzt kurzfristig für Österreich abzuschaffen. Zu überlegen wäre allerdings, wie ihre Steuerungswirkung erhöht werden könnte. Auch Dominik Oberhofer (NEOS) kritisierte die FPÖ, die eine Abschaffung aller Umweltsteuern, wie auch die Grünen, die noch immer mehr Steuern fordern würden. Die Koalition habe eine Politik der Mitte gefunden. Angesichts der hohen Luftbelastung durch Verbrennungsmotoren sei die Elektromobilität zukunftsweisend.
Seitens der Grünen kritisierte Abgeordnete Leonore Gewessler die „Leerstelle Klima- und Umweltschutzpolitik“ im Programm der neuen Bundesregierung und das Fehlen eines Klimabudgets. Das könne aber „nicht die Unsinnigkeit des FPÖ-Antrags überdecken“. Die Streichung des Klimabonus sei zwar ein Fehler, der tatsächlich Menschen finanzielle belaste. Das könne aber nicht mit der Abschaffung des Klimaschutzes kompensiert werden. Die Kosten, die ein ungebremster Klimawandel verursachen würde, wären um ein Vielfaches höher.
RECHNUNGSHOFAUSSCHUSS VERTAGT 71 BERICHTE
Direkt im Anschluss an die heutige Nationalratssitzung trat der Rechnungshofausschuss aus Gründen der Fristwahrung zusammen. Er nahm insgesamt 71 Berichte formal in Verhandlung, um sie anschließend einstimmig zu vertagen. Die inhaltlichen Diskussionen erfolgen dann in den weiteren Sitzungen des Rechnungshofausschusses. Seine nächste Sitzung ist für 10. April angesetzt.
Zu den Bereichen, mit denen sich das Prüforgan befasst hat, gehört unter anderem der Hochschulbereich, zu dem etwa die Ergebnisse einer Follow-up-Überprüfung betreffend die Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privathochschulen (III-78 d.B.) vorliegen. Weiters fand eine Überprüfung der Universitätsfinanzierung NEU (III-105 d.B.) statt und eine Bewertung der INiTS Universitäres Gründerservice Wien GmbH (III-106 d.B.), die als High-Tech Incubator“ fungieren soll.
Mehrere Prüfungen des Rechnungshofs befassen sich mit Fragen der Energiesicherheit in Österreich. So führte das Prüforgan 2023 eine Erhebung über die Erdgas-Versorgungssicherheit durch (III-97 d.B.), in der er unter anderen auch nach den Optionen zur Verringerung der Abhängigkeit von Erdgas, den Strategien und Positionen zur Versorgungssicherheit auf Ebene des Bundes, dem Risikomanagement des Bundes sowie nach dem Monitoring der Versorgungssicherheit fragte. Er überprüfte die Vorbereitungen verschiedener Stellen im Bund und den Ländern auf den Blackout-Fall (III-99 d.B.). Im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie in den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich wurden vom Rechnungshof Angaben zur Standortplanung und Flächensicherung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern erhoben, mit dem Schwerpunkt auf Photovoltaik und Windkraft (III-118 d.B.).
Unter die Lupe genommen wurden vom Rechnungshof auch die GKB-Bergbau GmbH (III-119 d.B.) und die Liegenschaften der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (III-121 d.B.) sowie die Umsetzung des Waldfonds (III-107 d.B.)
Auch der vom Rechnungshof vorgelegte Bericht über seine eigene Tätigkeit 2024 (III-100 d.B.) liegt dem Nationalrat nun vor. (Fortsetzung Nationalrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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