
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Seemayer begrüßt OGH-Urteil gegen unzulässige Kreditgebühren
Der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Michael Seemayer begrüßt das Urteil des Obersten Gerichtshofes, welcher Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite seitens der Bawag für unzulässig erklärte. Er weist dabei auf die wichtige Rolle der Arbeiterkammer hin, die die entsprechende Verbandsklage eingebracht hatte: „Man sieht an diesem Beispiel, wie wichtig eine Institution wie die Arbeiterkammer für Konsument:innenschutz und die Rechte von Verbraucher:innen ist!“ ****
Nun gelte es, dranzubleiben, damit das Urteil auch entsprechend umgesetzt werde. „Natürlich ist es jetzt entscheidend, dass die betroffenen Personen zu ihrem Recht kommen und die rechtswidrig kassierten Gebühren auch rückerstattet werden. Das muss jetzt im Interesse aller Beteiligten möglichst rasch umgesetzt werden. Ich denke, dass hier die Arbeiterkammer im Gespräch mit der Bawag eine gute Lösung finden wird“, sagt Seemayer. (Schluss) wf/lw
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