
Vizekanzler Babler: ORF-Gremienreform stärkt Unabhängigkeit des ORF
ORF-Beitrag gesetzlich bis 2029 festgelegt – Prozess zur Gesamtreform startet zeitnah
„MIT DER ORF-GREMIENREFORM STÄRKEN WIR DIE UNABHÄNGIGKEIT DES ORF. DAS PUBLIKUM BEKOMMT IN ZUKUNFT MEHR EINFLUSS, DIE POLITIK WENIGER. ALS MEDIENMINISTER SETZE ICH MICH FÜR EINEN UNABHÄNGIGEN MEDIENSTANDORT UND DIE STÄRKUNG DES JOURNALISMUS ALS VIERTE SÄULE DER DEMOKRATIE EIN. ES FREUT MICH DESHALB, DASS DIESE BUNDESREGIERUNG ALS EINE IHRER ERSTEN MASSNAHMEN DIE VERFASSUNGSKONFORME NEUREGELUNG DER BESTELLMODI ZU STIFTUNGS- UND PUBLIKUMSRAT AUF DEN WEG BRINGT“, SO VIZEKANZLER UND MEDIENMINISTER ANDREAS BABLER, MSC.
Entsprechend der Neureglung wird die Bundesregierung in Zukunft nur noch sechs (statt bislang neun), der Publikumsrat hingegen neun (statt bislang sechs) Stiftungsräte entsenden. Zudem werden die Qualifikationserfordernisse der Stiftungsräte neu gefasst sowie die Neubestellungsmöglichkeiten nach Regierungswechsel gestrichen. Außerdem wird der Publikumsrat hinkünftig durch 14 gesetzlich determinierte Organisationen mit je einem Mitglied sowie mit 14 durch die Bundesregierung auf Dreiervorschlägen von Organisationen in gesetzlich determinierten Bereichen basierenden Mitgliedern besetzt.
Durch die vereinbarte Neuregelung wird der ORF in seiner Entscheidungsstruktur unabhängiger. Der stärkere Einfluss des Publikumsrates auf die Besetzung des Stiftungsrates als Aufsichtsgremium des ORF gewährleistet diese gesteigerte Autonomie. Zudem finden dadurch die Interessen des ORF-Publikums stärkere Berücksichtigung in Unternehmenspolitik und Programmgestaltung.
PROZESS ZUR GESAMTREFORM STARTET ZEITNAH
Gleichzeitig mit der verfassungskonformen Regelung der Bestellungsmodalitäten und Zusammensetzung seiner Gremien wird die finanzielle Basis des ORF abgesichert und das Unternehmen in diesem Zusammenhang zur Effizienzsteigerung angehalten. Daher wird der ORF-Beitrag gesetzlich bis 2029 in einer Höhe von monatlich max. 15,30 Euro festgelegt. Die aktuelle allgemeine Spar- und Effizienznotwendigkeit schlägt sich somit auch im ORF nieder.
In weiterer Folge wird der ORF unter Einbeziehung der Bevölkerung reformiert. „Ziel ist, den ORF schlanker, digitaler, transparenter, bürgernäher, regionaler und nachhaltiger zu gestalten. Er soll weiterhin ein breites Publikum erreichen und damit einen Beitrag zur Absicherung des österreichischen Medien- und Kreativstandorts leisten“, erklärt Babler. Der Prozess für eine Gesamtreform wird zeitnah gestartet.
_Hintergrund: Mit seinem Erkenntnis vom 5. Oktober 2023 hat der Verfassungsgerichtshof Teile des ORF-Gesetzes wegen Verstoßes gegen das im Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und der pluralistischen Zusammensetzung der Organe des ORF aufgehoben. Die Frist für den Gesetzgeber, eine Neuregelung zu treffen, wurde mit dem Ablauf des 31. März 2025 terminisiert. Im Besonderen erkannte der Verfassungsgerichtshof im Bestellungsmodus des ORF-Stiftungsrates einen Verstoß gegen das Pluralismusgebot und im Bestellungsmodus des ORF-Publikumsrates einen Verstoß gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot des BVG Rundfunk. _(Schluss)
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag.a Raphaela Pammer
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