WKÖ-Fachverband Fahrschulen begrüßt Einigung: L17 Führerschein bleibt fix und Wege zum Führerschein werden vielfältiger

EU fixiert endgültig Neuerungen beim Führerschein für die nächsten Jahre

„Der L17 Führerschein mit dem Alleinfahren ab 17 Jahren bleibt weiter gesichert. Ein Weg, den österreichweit bereits 40 Prozent aller Jugendlichen wählen, mit steigender Tendenz insbesondere in ländlichen Regionen. Die Ausbildungswege zum Führerschein werden künftig jedoch vielfältiger“, so Joachim Steininger, Obmann des WKÖ-Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehr, zu den Endverhandlungen der Triloggespräche zur kommenden EU-Führerschein-Richtlinie in Brüssel.

Neben dem Führerschein-Modell des Begleiteten Fahrens, bei dem vor der Prüfung 3000 km zu fahren sind, will die EU auch ein zusätzliches Modell des Begleitetes Fahrens für 17Jährige nach der Prüfung bis zum 18. Geburtstag, wenn vor der Prüfung bzw. vor dem 17. Geburtstag keine 3000km vorliegen. Diese Führerscheinmodelle gibt es schon in Deutschland, der Slowakei und in Tschechien seit Jahresbeginn.

Die EU gestattet weiters künftig ihren Mitgliedstaaten, das Mindestalter für die LKW-Berufskraftfahrer auf 17 Jahre abzusenken. „Voraussetzung ist, dass neben den 17jährigen Lenker:innen ein erfahrener Berufskraftfahrer bzw. eine erfahrene Berufskraftfahrerin ein Jahr lang bis zum 18. Geburtstag als Fahrzeugbesatzungsmitglied begleitend mitfährt“, erläutert Steininger die Ergebnisse der Einigung von EU-Parlament, Rat und Kommission. Schon in drei Jahren sollen in den einzelnen Staaten diese Ausbildungsmodelle umgesetzt sein können.

Die Erleichterung bei der sogenannten Automatikregelung soll erst in vier Jahren kommen. Ab Mitte 2029 wird die Behördenprüfung für Besitzer:innen von Automatikführerscheinen gestrichen, wenn ihr eingeschränkter Führerschein auf das Lenken von Schalterfahrzeugen ausgedehnt werden soll. „Der Code 78 als Eintrag im Führerschein, d.h. die Einschränkung der Lenkberechtigung auf des Lenken von Automatikfahrzeugen, wird dann prüfungsfrei nach einer siebenstündigen Ausbildung gestrichen“, so Steininger.

Die Gewichtsgrenze beim klassischen B Führerschein endet durchgehend bei 3500 kg Gesamtgewicht (hzG). Sind die Fahrzeuge jedoch elektrisch oder mit alternativen Kraftstoffen betrieben, so ist künftig auch bei grenzüberschreitenden Fahrten eine höhere Gewichtsgrenze von 4250 kg gestattet. Voraussetzung ist ein zweijähriger Führerscheinbesitz. Auch Wohnmobile bis 4250 sollen künftig mit einem B Schein gelenkt werden, allerdings nach einer Schulung bzw. Prüfung.

„Führerscheine werden weiterhin 15 Jahre gültig sein. Beim Ersterwerb eines Führerscheins muss neben der ärztlichen Untersuchung auch eine Selbsteinschätzung des Werbers zur körperlichen und geistigen Tauglichkeit gemacht werden. Zumindest das Formular der gesundheitlichen Selbsteinschätzung muss künftig auch bei der Verlängerung von den Führerscheinbesitzern selbst aktualisiert ausgefüllt werden“, so Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbands der Fahrschulen. Der endgültige Text der EU Führerschein Richtlinie mit Details wird im Sommer 2025 vorliegen. (PWK114/DFS)

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