
Zugang zur Schwerarbeitspension – NÖAAB Vorschlag: Abänderung der Berechnung von 15 Tagen auf zukünftig 120 Stunden
Das aktuell diskutierte und von Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister vorgebrachte Modell zur Umstellung der Berechnungsform folgt einer langjährigen Forderung des NÖAAB
Die Arbeitswelt hat sich in vielen Bereichen deutlich verändert und flexible Arbeitszeiten sind mittlerweile weit verbreitet. Während der Arbeitstag traditionell, als 8-Stunden-Tag betrachtet wird, gibt es viele Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen diese Dauer überschreiten, aber auch unterschreiten können. Gerade aber im Gesundheits- und Pflegebereich werden Dienste geleistet, die über diese Dauer hinausgehen, denn diese betragen vielfach 10 bis 12 Stunden. Dies führt dazu, dass aufgrund der Verteilung der Arbeitszeit 15 Tage im Monat nicht erreicht werden, verteilt man die gleiche Arbeitszeit auf Arbeitstage ergibt dies lediglich 10 Arbeitstage, an denen Schwerarbeit geleistet würde. Ein Schwerarbeitsmonat würde somit nicht vorliegen.
„Die Umstellung von der tageweisen auf eine stundenweise Berechnungsform im Bereich der Pflege wäre auch wegweisend für andere Berufsgruppen, wie z. B. dem Straßendienst, wo auf Grund des freitägigen Frühschlusses ebenfalls die erforderlichen Arbeitstage zur Anerkennung der Schwerarbeit nicht erreicht werden“, erklärt Katja Seitner, Landesgeschäftsführerin des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB).
NÖ Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund
Michael Heiplik
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E-Mail: michael.heiplik@noeaab.at
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