
39. Wiener Landtag (6)
Bericht über die im zweiten Halbjahr des Jahres 2024 abschließend behandelten Petitionen
LAbg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE) fokussierte sich in ihrer Rede auf das Thema Wahlrecht. Viele Menschen, die sich in der Stadt engagieren würden, hätten keine Stimme bei der Wien-Wahl. Die Zahl der nicht-wahlberechtigten Wiener*innen seien laut Aslan sehr hoch – das sei eine Benachteiligung und Diskriminierung dieser Menschen, kritisierte Aslan. Mittels Antrag forderte sie die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene, damit das Wahlrecht auf Bezirks- und Gemeindeebene ausgeweitet werden kann und damit die politische Teilhabe aller Wiener*innen gestärkt wird. Es dürfe nicht sein, dass mehr als ein Drittel in der politischen Entscheidungsfindung nicht existent ist. Demokratie müsse ein Recht sein, kein Privileg. Für eine starke Demokratie sei es wichtig, dass „alle an einem Strang“ ziehen, betonte Aslan.
Abstimmungen: Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit.
GESETZESENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES WIENER JUGENDSCHUTZGESETZES 2002
LAbg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS) meinte, mit der Novellierung des werde gezeigt: der Jugendschutz werde in Wien weiter intensiviert. Das Gesetz werde nun an die Gegebenheiten der Zeit angepasst: Ein Pfeiler der Novellierung seien etwa Regelungen zu Glücksspielprodukte wie Sportwetten sowie Tabakwaren wie Nikotinbeutel. Laut Bakos herrsche Bedarf für Prävention. Ziel sei daher die Erhöhung des Schutzes und der Prävention für Jugendliche. Künftig gebe es nicht nur Prüfungen, sondern auch Sensibilisierung durch Infomaterialien. Die Novellierung beinhalte etwa ein expliziteres Verbot von Nikotinprodukten für Jugendliche. Es würden somit wichtige Schritte gesetzt, um das Gesetz auf den neuesten Stand zu bringen, um junge Menschen zu schützen.
LAbg. Marina Hanke, BA (SPÖ) pflichtete ihrer Vorrednerin Bakos (NEOS) bei: Nikotinprodukte seien bisher bereits verboten gewesen, aber in Bezug auf die Nikotinbeutel habe es in der Vergangenheit immer wieder Unklarheiten gegeben. Mit der Novellierung werde hier nun Klarheit geschaffen – diese Nachschärfung sei lobenswert. Auch die Testkäufe, für die nun eine Rechtslage geschaffen würden, seien ein wichtiger Schritt im Jugendschutz.
LAbg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) begrüßte ebenfalls die Novellierung, die mehr Klarheit bringe. Sie lobte das explizite Verbot von Glücksspielen und sämtlicher Nikotinprodukte für Jugendliche – dies sei ein wichtiger Fortschritt. Auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Testkäufe sei positiv, meinte Huemer. Denn es brauche ein höchstmögliches Schutzniveau für alle Jugendliche – nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich. Huemer forderte jedoch ein bundesweites Werbeverbot von Nikotin zum Schutz der Gesundheit junger Menschen. Dies fände sich nicht im aktuellen Regierungsprogramm. Huemer appellierte daher an alle Parteien, dies zugunsten des Schutzes von Jugendlichen umzusetzen.
Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) sagte, sie sei froh über die Besserungen zum Schutz von Jugendlichen. Es sei jedoch auch wünschenswert, wenn hier andere Bundesländer nachziehen würden.
Abstimmungen: Die Novellierung wurde einstimmig beschlossen. Ein Antrag der FPÖ fand nicht die notwendige Mehrheit.
GESETZESENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES WIENER GESUNDHEITSFONDS-GESETZES 2017 UND DES WIENER KRANKENANSTALTENGESETZES 1987
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) meinte, das „sperrige Gesetz ist nicht sehr einfach geschrieben“. Es brauche hier mutige Reformen und mehr Ressourcen. Der heute vorliegende Beschluss beinhalte richtige Schritte, aber es würden Mittel fehlen: Der finanzielle Mehrbedarf für Wien bleibe „völlig unerfüllt“, kritisierte Huemer. Es schreibe die Versorgungsnot fest, daher könne man hier nicht zustimmen. Dass die finanziellen Mittel nicht reichen, sei auch daran erkennbar, dass Stadtrat Hacker gemeint habe, Patient*innen aus anderen Bundesländern könnten in Wien aus Kostengründen nicht länger versorgt werden. Es gebe eine „klaffende Lücke“ in der Gesundheitsversorgung der Wiener*innen. Die Wiener Gesundheitsplattform müsste professionell aufgesetzt werden und es dürften nicht nur Ärzt*innen dabei integriert werden, meinte Huemer. In anderen Bundesländern sei dies längst der Fall. „Das ist schade“, betonte Huemer, denn ihr zufolge brauche es alle Perspektiven, etwa auch jene der Pflege. Huemer ging darauf ein, dass Eltern bei ihren Kindern im Spital übernachten können: Dies sei mit hohen Kosten verbunden, am teuersten sei dies in Wien. Und das belaste vor allem einkommensschwache Familien, so Huemer. Wien dürfe hier nicht länger Schlusslicht bleiben. Mittels Anträge forderte sie die Abschaffung der Pflegegebühren für Angehörige von Kindern und Jugendlichen im Spital sowie die Entsendung weiterer Gesundheitsberufe-Vertreter*innen als Mitglieder in die Wiener Gesundheitsplattform.
Abg. Dr. Katarzyna Greco, MIEM (ÖVP) zufolge habe Wien „extrem viel zu tun“ im Gesundheitsbereich. Die Novellierung biete eine gute Basis, um Wien als Gesundheitsstandort weiterzuentwickeln. Sie lobte vor allem den Wegfall der Bedarfsprüfung: Dieser bedeute unter anderem eine Entlastung der Wiener Spitäler und eine Kostensenkung. Das Gesetz habe viele gute Aspekte. Doch auch sie kritisierte die im Vergleich mit anderen Bundesländern hohen Kosten der Pflegegebühren für Angehörige von Kindern und Jugendlichen. Diese seien für viele Eltern eine Bürde und nicht jede Familie könne sich das leisten. Greco brachte deshalb einen Antrag ein betreffend umgehende Senkung der Begleitkosten für Eltern in Wiener Spitälern für ein sozial gerechteres und familienfreundlicheres System.
Laut Abg. Christian Deutsch (SPÖ) kritisierte, dass die Opposition die Novelle ablehnen werde. Denn im Gesetzesentwurf seien wichtige Aspekte für den Gesundheitsbereich in Wien verankert. Unter anderem werde die Gesundheitsförderung und -prävention gestärkt und die Vergabe von 75 Prozent des Gesundheitsförderungsfonds für bundesweit einheitliche Schwerpunkte gemäß der Gesundheitsförderungsstrategie festgelegt. Auch die Anzahl der Mitglieder der Gesundheitsplattform werde durch die Novellierung erhöht. Laut Deutsch beinhalte die Novellierung auch die Finanz-Ziel-Steuerung mit festgelegten Ausgaben-Obergrenzen für die von den Vertragspartner*innen zu verantwortenden Gesundheitsausgaben. Die Änderungen im Wiener Krankenanstaltengesetz würden zudem die Umsetzung grundsatzgesetzlicher Neuregelungen beinhalten und gleichzeitig für Entbürokratisierung und effizientere Gestaltung von Bewilligungsverfahren von Krankenanstalten und Ambulatorien sorgen, so Deutsch. Weiters gehe es um die Entlastung des stationären Bereichs, wodurch die Möglichkeit geschaffen werde, ambulante Betreuungsplätze bis zur Hälfte auf die Mindestbettenanzahl anzurechnen.
Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) stellte klar, dass in den Finanzausgleichsverhandlungen nicht über die Gastpatient*innen-Problematik gesprochen worden sei.
Abstimmungen: Die Novelle des Gesundheitsfonds- und Krankenanstaltengesetzes wurde mehrstimmig beschlossen. Die Anträge der Opposition fanden nicht die notwendige Mehrheit. Der Antrag der ÖVP Wien wurde einstimmig an den zuständigen Ausschuss zugewiesen. (Forts.) exm
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