
E-Control: Aufwärtstrend am Energiemarkt
Wechselzahlen ausbaufähig – Endkundenpreise bewegen sich langsam – Neues Preisportal: noch mehr Information– Die nächste Heizsaison kommt bestimmt –Netzentgelte gerechter verteilen
Das Jahr 2024 hat den Wettbewerb auf den Energiemärkten zumindest in Teilen zurückgebracht. Günstigere Preise auch für Haushaltskund:innen, eine größere Auswahl an Angeboten zum Vergleichen sowie ein wieder hohes Einsparpotenzial beim Lieferantenwechsel prägten die Wettbewerbssituation. „Das bedeutet aber nicht, dass wir mit den Gegebenheiten am Strom- und Gasmarkt zufrieden sein können. Der Wettbewerb hat sich zwar im Vergleich zu den Krisenjahren weiter verbessert, ist aber noch lange nicht auf Vorkrisenniveau.“, zieht der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, Bilanz über das Jahr 2024.
STROM UND GAS BLEIBEN IM FOKUS
Die aktuellen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage[1] zeigen, dass sich die heimische Bevölkerung nach wie vor intensiv mit dem Thema Strom und Gas beschäftigt. „Ein Trend, der seit dem Jahr 2023 ungebrochen groß ist. So geben 76 Prozent der Befragten an, sich mit dem Thema Energiekosten grundsätzlich auseinanderzusetzen.“, zitiert Urbantschitsch aus der aktuell verfügbaren Umfrage.
BEI WECHSELZAHLEN NOCH LUFT NACH OBEN
Im vergangenen Jahr ist zwar das Einsparpotenzial bei einem Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten wieder deutlich gestiegen, die Wechselraten sind aber nicht über das Niveau von 2023 hinausgekommen. „Bei der von uns in Auftrag gegebenen Umfrage hat mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, noch nie ihren Strom- oder Gaslieferanten gewechselt zu haben, nämlich 52 Prozent bei Strom und 54 Prozent bei Gas. Der Anteil jener Personen, die bereits mehrmals gewechselt haben, liegt bei über 20 Prozent.“, so Urbantschitsch. Der Hauptgrund für einen Lieferantenwechsel ist dabei nach wie vor die Ersparnis, die sich derzeit (Stand 1. März 2025) gerade besonders lohnt. So liegt diese bei einem Wechsel des Stromlieferanten inklusive Neukundenrabatt im ersten Jahr im günstigsten Fall bei 450 Euro und bei Gas – ebenfalls inklusive Neukundenrabatt im ersten Jahr – sogar bei über 1.000 Euro.
Eine Basis für Konsument:innen, um überhaupt einen seriösen Preisvergleich durchführen zu können, ist das Wissen über den derzeitigen Strom- bzw. Gaspreis. „Nur wenn ich weiß, wieviel ich für die Kilowattstunde Strom oder Gas bezahle, kann ich auch beurteilen, ob sich ein Lieferantenwechsel für mich auszahlen kann. Und das Wissen darüber nimmt leider nicht zu, eher im Gegenteil.“, bedauert Urbantschitsch.
DIE PREISSITUATION AM ENERGIEMARKT
2024 war am Großhandel im Wesentlichen ein konstantes Preisniveau zu beobachten. Über das gesamte letzte Jahr hinweg lagen die Kosten für die Lieferung von Strom (Base) bei etwa 10 Cent pro kWh und für Gas zwischen 4 und 5 Cent pro kWh. „Der Großhandelsmarkt hat sich somit weit unter dem Preisniveau der Krise stabilisiert, ist jedoch nicht wieder am Vorkrisenniveau angekommen.“, analysiert Urbantschitsch. Und zu den Preisen für die Endkund:innen erläutert er: „Das spiegelt sich durchaus auch in den Endkundenpreisen wider: Das günstigste Produkt erhält man derzeit sowohl bei Strom als auch bei Gas im Durchschnitt zu Preisen, welche den Beschaffungskosten am Großhandelsmarkt und einer relativ geringen angesetzten Marge entsprechen. Für Strom zahlt man dementsprechend aktuell im besten Fall etwa 10 Cent pro kWh, für Gas rund 5 Cent pro kWh.“
ENDKUNDENPREISE BEWEGEN SICH LANGSAM, ABER SIE BEWEGEN SICH
Die Preise für Hauptprodukte[2], die also für einen großen Teil der Bestandskund:innen gelten, sanken im letzten Jahr nur langsam, gleichen sich allerdings allmählich an das Marktniveau an. „Die Gründe für diese schleppende Entwicklung liegen zum einen an der langfristigen Beschaffung der Incumbents, die zum Teil noch während der Krise zu hohen Preisen erfolgte, zum anderen aber auch – wie die Taskforce der Bundeswettbewerbsbehörde und der E-Control 2024 untersuchte – an der Preissetzungsmacht der Lieferanten in einem Markt mit niedrigen Wechselraten.“, erläutert Urbantschitsch. Der gewichtete Durchschnitt (nach Anzahl der beziehenden Kund:innen) lag im Strom bei etwa 16 Cent pro kWh und im Gas bei knapp 7 Cent pro kWh. Hervorzuheben ist, dass die Spannbreite der Hauptproduktpreise – das heißt der Unterschied zwischen günstigstem und teuerstem Hauptprodukt – seit einigen Monaten wieder auseinander geht, nachdem die Differenz seit 2023 schrittweise abgenommen hatte. Die Futurepreise für Strom und Gas bewegen sich derzeit weiterhin auf konstantem Preisniveau. „Für die unmittelbare Zukunft gehen wir daher nicht von anhaltenden großen Preisschwankungen aus.“, so Urbantschitsch.
MEHR INFORMATIONEN AB SOFORT IM NEUEN PREISPORTAL DER E-CONTROL
Nähere Details zu Preis- und Kostenentwicklungen wird es künftig regelmäßig auf einem neu eingerichteten Preisportal der E-Control geben, das ab sofort auf der Homepage der E-Control abrufbar ist: https://www.e-control.at/preisportal-infos-rund-um-strom-und-gas
Hier werden unter anderem kurzfristige und langfristige Beschaffungskosten der Lieferanten simuliert und der Preisentwicklung auf dem Endkundenmarkt quartalsweise gegenübergestellt. „Auch wenn untergeordnete Kosten der Versorgung und Margen der Lieferanten in den Beschaffungskosten nicht betrachtet werden, so ist ein Vergleich mit den Preisen für Endkund:innen dennoch sinnvoll: Wie zuletzt auch gerichtlich bestätigt, müssen Preisänderungen in engem Zusammenhang mit dem Wechsel der Beschaffungsbedingungen stehen. Je nach Preismodell sollten sich also die Endkundenpreise ähnlich einer kurzfristigen oder langfristigen Beschaffungsstrategie verhalten. Starke Abweichungen der Tarife von einer bestimmten Beschaffungskostenkurve, insbesondere über einen längeren Zeitraum, deuten darauf hin, dass die Preise nicht konsequent einer Beschaffungsstrategie folgen und der Lieferant einen möglicherweise (zu) hohen Tarif verlangt.“, erläutert Urbantschitsch das neue Preisportal.
Das Preisportal enthält außerdem einen (langfristigen) Produkt- und Kostenvergleich. Spotprodukte gewinnen zunehmend an Bedeutung für Stromkund:innen, da diese durch eine gezielte Verbrauchsverlagerung in günstigere Stunden des Tages finanzielle Einsparungen erreichen können. Zudem ist davon auszugehen, dass Spotprodukte zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg preislich etwas besser abschneiden sollten als Fixpreisprodukte, weil in einem solchen Fall seitens der Lieferanten keine Preisabsicherung notwendig ist. Um dies besser beurteilen zu können, berechnet und vergleicht das Preisportal die Kosten der verschiedenen Produkte. Dabei zeigt sich, dass ein typisches Spotprodukt in den Jahren 2019 und 2020 sowie 2023 und 2024 eine günstigere Option darstellte als alle Hauptprodukte.[3] In den außergewöhnlichen Krisenjahren kostete das Spotprodukt hingegen viel mehr als die Hauptprodukte. Im Allgemeinen reagiert das Spotprodukt direkt auf Preisveränderungen am Großhandelsmarkt (hohe Kosten vor allem im Jahr 2022), während Fixpreisprodukte Preissteigerungen in der Beschaffung verzögert weitergeben (hohe Kosten in den Jahren 2023 und 2024). „Über die letzten sechs Jahre hinweg zahlten Kund:innen eines Spotproduktes insgesamt weniger als bei acht Hauptprodukten. Bis zu 515 Euro ließen sich im Vergleich zum Hauptprodukt einsparen. Lediglich einige Hauptprodukte insbesondere aus dem Westen des Landes waren über die letzten sechs Jahre hinweg gerechnet günstiger als das Spotprodukt.“, analysiert Urbantschitsch die Daten.
Die E-Control beobachtet die Entwicklungen der Energiemärkte auch 2025 weiterhin sehr genau, um Problemfelder aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu machen. Initiativen wie die Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde bei der Taskforce Energie sind dabei von besonderer Bedeutung. „Marktbeobachtungen sind entscheidend, um einerseits Transparenz zu schaffen und andererseits den Wettbewerb weiter zu stärken.“, betont Urbantschitsch. Die Veröffentlichung des Endberichts der Taskforce ist für Mitte des Jahres geplant.
VERSORGUNGSSICHERHEIT GEWÄHRLEISTET
Seit 1. Jänner fließt – wie allseits bekannt – kein russisches Gas mehr über die Leitungen der Ukraine nach Europa und somit auch nicht mehr nach Österreich. Aufgrund umfassender Vorbereitungsarbeiten mit allen Beteiligten – Energieministerium, Unternehmen der Gaswirtschaft und der Gas-Großverbraucher – war Österreich trotzdem zu jeder Zeit ausreichend mit Gas versorgt. „Dass diese Bemühungen auch bei den Konsument:innen angekommen sind, bestätigt die Umfrage des MARKET Instituts. So hat das subjektive Sicherheitsgefühl rund um die Energieversorgung weiter zugenommen.“, zitiert Alfons Haber, Vorstand der E-Control. Betont dazu aber gleichzeitig. „Natürlich muss der Fokus, jetzt am Ende der Heizsaison, schon auf dem nächsten Winter liegen.“
NACH DER HEIZSAISON IST VOR DEM NÄCHSTEN WINTER
Im November 2024 wurden die Gaslieferungen der Gazprom Export an die OMV Marketing und Trading eingestellt, seit 1. Jänner 2025 ist der Transit von russischem Gas durch die Ukraine aufgrund von fehlenden vertraglichen Transportregelungen beendet worden. Das bedeutet – wie bereits bekannt ist -, dass die österreichische Gasversorgung zukünftig vollständig über andere Importrouten erfolgen werden wird. Da der Speicherfüllstand am Anfang der Heizsaison, also zum 1. November 2024, mit 96 TWh bzw. 94 % hoch war, die Großhandelspreise im Winter 2024/2025 deutlich angestiegen sind und es somit starke Anreize zur Ausspeicherung gab, ist ein wesentlicher Teil (ca. zwei Drittel) des Gasverbrauchs der letzten Monate durch Speicherentnahmen gedeckt worden. Auch die sinkende Preiskurve hin zum nächsten Winter verstärkte den wirtschaftlichen Anreiz zur Ausspeicherung. Der restliche Teil stammt aus Importen aus Deutschland und Italien. Zum jetzigen Zeitpunkt (die letzt verfügbaren Daten sind vom 24. März 2025) liegt der Speicherfüllstand in österreichischen Speichern bei etwas mehr als 44 TWh.
„Aus unserer Sicht braucht sich aber niemand vor dem nächsten Winter zu fürchten. Durch die strategische Reserve von 20 TWh und die gesetzlichen Verpflichtungen für Versorger und Stromerzeuger, wird auch am Anfang der Heizsaison 2025 durch diese Maßnahmen zumindest 30 TWh gesichert eingespeichert sein. Zudem sind die Speicher in Österreich, bezogen auf das Arbeitsgasvolumen, bereits jetzt zu ca. 92 Prozent (bezogen auf das Arbeitsgasvolumen) für das Speicherjahr 2025/2026 gebucht. Bei ausreichenden wirtschaftlichen Anreizen und zur Sicherstellung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen an österreichische Versorger und Industriekund:innen ist damit auch von der Nutzung der Speicherverträge auszugehen.“, gibt sich Haber optimistisch. Für die Befüllung der Speicher in den Sommermonaten werden höhere Importe aus Deutschland und Italien als in den vergangenen Jahren notwendig sein. Die Importkapazitäten dafür sind – auch aufgrund von Erweiterungen in den letzten Jahren – ausreichend vorhanden. Mit dem Ausbau des WAG Teilloops bis 2027 wird zukünftig der Import über Deutschland zudem noch stärker an Bedeutung gewinnen.
PV-AUSBAU HAT SICH FORTGESETZT
Auch 2024 hat es beim PV-Zubau einen weiteren Aufwärtstrend gegeben. So waren mit Ende 2024 insgesamt über 8.300 MW PV-Kapazität am Netz, das sind mehr als 470.000 Anlagen. „Der Boom bei der PV ist also weitergegangen. 2022 sind 1.000 MW, 2023 2.500 MW und 2024 2.200 MW PV-Erzeugung ans Netz gegangen.“, erläutert Haber die aktuell vorliegenden Zahlen. Und weiter: „Das bedeutet, dass bereits rund 25 Prozent der in Österreich an das Netz angeschlossenen Erzeugungsleistung von 33.600 MW PV-Anlagen sind.“ Die Steiermark und Niederösterreich sind dabei jene Bundesländer, in denen es 2024 die meisten Anträge gegeben hat, und zwar mit jeweils rund 28.000 Anträgen. Auch Batteriespeicher werden immer beliebter. So wurden im Jahr 2024 von den Verteilnetzbetreibern über 47.000 Speicher gemeldet, 2023 lag diese Zahl noch bei 23.375.
NEUES GESETZ HEISS ERSEHNT
In den vergangenen Jahren hat sich der Strommarkt stark verändert. Neue Technologien haben sich entwickelt, neue Marktakteure sind aufgetreten und die Stromerzeugung wird immer dezentraler. Damit gehen große Herausforderungen aber auch Chancen für den Energiemarkt einher, die es notwendig machen, den Rechtsrahmen umzugestalten. Vor diesem Hintergrund wurde an einem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gearbeitet, das als Basis für das Gelingen der Energiesystemwende dienen sollte. „Bekanntlich ist das ElWG bisher nicht in Kraft getreten. Umso mehr begrüßen wir die Pläne der neuen Regierung, dieses und zwei weitere Gesetze bis zum Sommer 2025 zu beschließen. Und wir hoffen sehr, dass dies gelingen wird.“, betont Alfons Haber. Die inhaltlichen Schwerpunkte sollten dabei Endkund:innenrechte, dezentrale Versorgungskonzepte, Netzbetrieb, Entgelte und Versorgungssicherheit sein.
NETZENTGELTE GERECHTER VERTEILEN
Sollte das ElWG wie geplant umgesetzt werden, kann begonnen werden, die Leistungsmessung bis zur Netzebene 7 umzusetzen. „Damit kann gewährleistet werden, dass die Kostenbeteiligung bei den Stromnetzen wieder auf eine größere Basis verteilt wird, wenn nicht mehr nur die verbrauchte kWh im Haushaltsbereich für die Verrechnung relevant ist.“, sieht Haber die E-Control schon in den Startlöchern. Und er betont dazu auch: „Zusätzlich wird es notwendig sein, generelle Befreiungen von Netzentgelten zu minimeren, denn in diesem Bereich ist der Vorteil des einen der Nachteil des anderen. Damit kann die Kostenverursachungsgerechtigkeit wieder mehr in den Fokus rücken. Netzdienliches Verhalten soll mit günstigeren Entgelten unterstützt werden. Dies gilt nicht nur für Endkund:innen, sondern auch für Speicheranlagen und wohl auch für Einspeiser.“
Die im Regierungsprogramm angeführten Maßnahmen zur Senkung der Netzkosten werden von der E-Control generell begrüßt. „Die Vorteile aus kostengünstigen EIB-Finanzierungen werden derzeit nur zu 65% kostenmindernd berücksichtigt. Hier wäre gegebenenfalls eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erforderlich, um 100% davon für die Netzkostendämpfung erreichen zu können. Auch andere Finanzierungsoptionen und Beteiligungen könnten überlegt werden.“, stellt Haber in den Raum.
REGULIERUNGSRAHMEN FÜR WASSERSTOFF SCHAFFEN
Die Schaffung eines Regulierungsrahmens im Wasserstoffbereich, die schnelle Umsetzung der EU-RL Gas- und Wasserstoffbinnenmarkt und die schnelle Benennung der zuständigen Regulierungsbehörde werden als wesentliche Maßnahmen zum Hochlauf des Wasserstoffbereichs im Regierungsprogramm festgehalten. „Dies ist sehr positiv.“, hält Haber fest, und er betont dazu: „Zudem erfordert die effiziente Transformation des Gasbereichs die optimale Nachnutzung der bestehenden Gas-Infrastruktur und die Stilllegung, wenn sie wirtschaftlich geboten ist.“ Auch diese Maßnahmen sind im Regierungsprogramm erwähnt.
Eine integrierte Planung ist wesentlich für das zukünftige, erneuerbare Energiesystem, in dem die Flexibilitäten in der Infrastruktur eine stärkere Rolle spielen werden. Wasserstoffinfrastruktur kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten. Maßnahmen im Regierungsprogramm, die dort ansetzen, werden aus Sicht der E-Control daher dezidiert begrüßt.
VERSORGUNGSSICHERHEIT STÄRKEN
„Die Wichtigkeit der Diversifizierung der Bezugsquellen von Gas ist aufgrund der Energiekrise in den letzten Jahren in das Bewusstsein aller gerückt – und zwar für die physische Versorgungssicherheit und die preislichen Auswirkungen. Nach wie vor gibt es politische Unsicherheiten in für die EU wichtigen LNG-Exportländern. „Auch die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren, national erzeugten Gasen kann die Gasversorgung in Österreich und in der EU insgesamt etwas stabiler machen. Daher begrüßen wir, dass diese Themen auch im Regierungsprogramm aufgegriffen werden und eine Gas-Diversifizierungsstrategie entwickelt werden soll, die auch die preisliche Komponente der Versorgungssicherheit umfasst.“, betont Haber.
VIELE WICHTIGE THEMEN SIND IM ENERGIEKAPITEL ENTHALTEN
Für eine weiterhin sichere, wettbewerbsfähige und leistbare Energiezukunft benötigt es entsprechende Rahmenbedingungen. Die rasche Verabschiedung längst geplanter Gesetzesvorhaben sind hier ein wichtiger Meilenstein. „Wir sehen es zudem sehr positiv, dass im neuen Regierungsprogramm eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Energiewendeprojekten vorgesehen ist. Wollen wir die Energiewende weiter vorantreiben, müssen Projekte deutlich rascher genehmigt werden.“, so Haber.
Prinzipiell hat die neue Regierung die wichtigsten Bereiche bei der Energie klar hervorgehoben, nämlich leistbare Energiepreise, Wettbewerb, Infrastruktur, Energiegemeinschaften, gezielte Unterstützungen, Transparenz, Energieeffizienz, Netzkosten, Wasserstoff, Gasinfrastruktur, Planung, Energiewende sowie Innovation. „Letztendlich hängt es nun von der konkreten Umsetzung der einzelnen Bereiche ab. Die E-Control als Regulierungsbehörde für den Strom- und Gasmarkt steht auf jeden Fall bereit, neue Aufgaben und Verpflichtungen mit dem gewohnten Engagement wahrzunehmen.“, so Alfons Haber abschließend.
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[1] MARKET Institut, Österreichische Bevölkerung ab 18 Jahre, Sample 1.000, Zeitraum März 2025
[2] Das Hauptprodukt bezeichnet jenes Produkt eines Lieferanten mit den meisten Kund:innen.
[3] Durch Verknüpfung der Verbrauchsdaten eines üblichen H0-Haushalts (3.500 kWh) mit den Spotpreisen inklusive eines günstigen Gesamtaufschlags von 2 Cent pro kWh können die jährlichen Kosten für einen exemplarischen Spottarif berechnet werden.
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