Grüne Farce: Österreich verbietet Weltkulturerbe

UNESCO erklärt Gebrauchshundewesen zum immateriellen Kulturerbe – Verordnung von Ex-Minister Rauch „an Skurrilität nicht zu überbieten“

Die UNESCO hat das Gebrauchshundewesen offiziell als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt: Während die traditionsreiche und international geschätzte Ausbildung nun höchsten kulturellen Schutz genießt, tritt in Österreich am 15. April die umstrittene Allmachtsverordnung in Kraft, die de facto ein Verbot der Gebrauchshundeausbildung in Österreich bedeutet – und von Ex-Minister Rauch in letzter Amtsminute erlassen wurde. Diese völlig absurde Verordnung ist aus Sicht des ÖKV nun im Lichte des UNESCO-Entscheides umso fragwürdiger: „Es ist für Österreich als einer der vier Amtssitze der UNO grotesk, ein von der UNESCO anerkanntes Kulturerbe als einziges Land der Welt zu verbieten – und das aus rein ideologischen Gründen. Die Verordnung ist unhaltbar und muss sofort revidiert werden“, betont Philipp Ita, Präsident des größten österreichischen Hundedachverbands ÖKV. „Diese politische Skurrilität muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass ein Land ein internationales Kulturerbe verbietet, weil eine aus rein dogmatischen Erwägungen erlassene Verordnung über sachliche Argumente gestellt wird.“

ÖKV-Präsident Philipp Ita appelliert eindringlich an Bundeskanzler Dr. Christian Stocker, Tierschutzministerin Korinna Schumann, SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher und die Koalitionspartner, diese Absurdität zu beenden und sich für die Aufhebung der Verordnung einzusetzen. Gleichzeitig bedankt sich der ÖKV bei den Bundesministerien für Inneres sowie Landesverteidigung, die bereits wiederholt auf die durch das Verbot der sportlichen Gebrauchshundearbeit verursachten sicherheitsrelevanten Risiken hingewiesen haben, so Martin Kruiss, Leistungsreferent des ÖKV.

Das Gebrauchshundewesen bezeichnet die verantwortungsvolle Ausbildung und den Einsatz von Hunden für spezielle Aufgaben, die weit über die eines normalen Haushundes hinausgehen. Gebrauchshunde werden trainiert und umfangreich geprüft, um in verschiedenen Bereichen wie Sicherheit, Rettung und Sport eingesetzt zu werden. Dazu gehören unter anderem Diensthunde wie Polizei-, Militär- und Zollhunde, die für Schutz, Drogensuche oder Sprengstoffdetektion ausgebildet werden. Außerdem zum Gebrauchshundewesen gehören Rettungshunde wie Lawinen-, Trümmer- und Suchhunde, die Menschen in Notlagen aufspüren sowie Sportgebrauchshunde, die in Disziplinen wie Schutzhundearbeit, Fährtenarbeit und Gehorsam im Gebrauchshundesport (IGP – Internationale Gebrauchshundeprüfung) verantwortungsvoll geführt werden.

Das Gebrauchshundewesen hat eine lange Tradition und hält wichtig gesellschaftliche Aufgaben aufrecht. Die UNESCO-Anerkennung als immaterielles Weltkulturerbe, der eine umfangreiche Prüfung einer erfahrenen Kommission vorausgegangen ist, würdigt nun die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung dieser Hundeausbildung. Ein großes Dankeschön an Mathias Dögl vom deutschen Verein für das Gebrauchshundewesen, dessen Initiative die Aufnahme in die Liste der UNESCO ermöglichte. Hier steht das Gebrauchshundewesen nun auf einer Stufe mit österreichischem lebendigem Kulturerbe wie der Lipizzanerzucht, der Falknerei und der Brauch des Almabtriebs.

Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)
Dr. Katja Wolf
E-Mail: katja.wolf@oekv.at
Website: https://www.oekv.at/

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