
Nationalrat beschließt Novelle des Nationalfonds-Gesetzes
Nationalratspräsident kann sich künftig vertreten lassen oder abgewählt werden
Der Nationalrat hat heute die rechtliche Möglichkeit für einen neuen Vorsitzenden bzw. eine neue Vorsitzende im Nationalfonds geschaffen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sorgten für die nötige Zweidrittelmehrheit. Die FPÖ stimmte dagegen, weil sie die Novelle des Nationalfonds-Gesetzes als ideologisch motivierte Anlassgesetzgebung wertet.
Hintergrund der ursprünglich von den Grünen initiierten Initiative ist, dass die jüdische Gemeinschaft und Opferschutzverbände Vorbehalte gegen Rosenkranz haben. Der Nationalratspräsident hat die Funktion aufgrund seines Amtes automatisch inne. Nun wird die Möglichkeit eingeräumt, die Leitung des Fonds und weitere damit verbundene Aufgaben teilweise oder ganz an den Zweiten Nationalratspräsidenten Peter Haubner bzw. die Dritte Nationalratspräsidentin Doris Bures zu übertragen. Mit einem Abänderungsantrag wurde sichergestellt, dass der Fonds auch unter neuer Leitung weiterhin durch die Parlamentsdirektion personell unterstützt wird.
Die Gesamtevaluierung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Eine Neuauflage unter der neuen Regierung ist geplant.
AUS SICHT DER FPÖ FÜGT NOVELLE ERINNERUNGSKULTUR SCHADEN ZU
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wird sich künftig in seiner Rolle als Kuratoriumsvorsitzender des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus vertreten lassen oder vom Hauptausschuss des Nationalrats abgewählt werden können.
FPÖ-Mandatar Markus Tschank betonte die symbolische Verantwortung der Institution. Es sei kein Zufall, sondern Ausdruck höchster demokratischer Legitimation, dass der Präsident des Nationalrats dem Nationalfonds vorstehe, sagte er. Erinnerungskultur sei nicht teilbar und nicht bestimmten Parteien vorbehalten. Die Novelle würde ihr Schaden zufügen. Das Abgehen von diesem gemeinsamen Verständnis bezeichnete er als „anti-demokratisch“, das Vorgehen kritisierte er als ideologisch motivierte Anlassgesetzgebung und „sinnlose politische Polarisierung“. Im Kern würde dem wichtigen Anliegen des Fonds geschadet werden, meinte Tschank.
Von Harald Stefan (FPÖ) kam der Vorwurf, die Verfassung würde nun mit einer „Lex Rosenkranz“ abgeändert werden, um das Wahlergebnis, bei dem die FPÖ als Wahlsieger hervorging, und somit den Nationalratspräsidenten stellte, zu korrigieren.
Rosenkranz selbst meldete sich bei der Plenardebatte nicht zu Wort.
MEHRHEITLICHES BEKENNTNIS ZU HISTORISCHER VERANTWORTUNG
Laut Wolfgang Gerstl (ÖVP) habe man versucht auf die FPÖ und auch auf den Nationalratspräsidenten direkt zuzugehen, um einen parlamentarischen Schulterschluss herbeizuführen. Der ÖVP-Mandatar ging auf die Aufgaben des Nationalfonds ein und betonte die Verantwortlichkeit des Nationalrats seit seiner Einrichtung 1995. Neben einem Appell an den Nationalratspräsidenten, freiwillig zur Seite zu treten, sei aufgrund der Ablehnung der Israelitischen Kultusgemeinde, aber auch hinsichtlich der Anstöße zum Orban-Besuchs und wegen seines ehemaligen Büroleiters, auch die Möglichkeit für eine Abwahl geschaffen worden. Andreas Minnich (ÖVP) erachtet es als notwendige Anpassung für ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung.
Die Regierungsparteien hätten die ursprüngliche Grünen-Initiative aufgegriffen und abgeändert, sodass sich vier Parteien darin wiederfinden können, erläuterte SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar das parlamentarische Prozedere. Mit der Novelle würde der Nationalrat seiner historischen Verantwortung Rechnung tragen. Man habe Rosenkranz beim Wort genommen, immerhin habe er gesagt, bei Seite treten zu wollen, wenn es Bedenken gegen seine Person gebe. Diese Ankündigung würde ernst genommen werden, sagte Duzdar und betonte dabei, dass es sich allerdings ausschließlich um den Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds handle. Der Posten des Nationalratspräsidenten stünde nicht in Disposition.
Christian Oxonitsch (SPÖ) ging auf den FPÖ-Vorwurf der Anlassgesetzgebung ein. Tatsächlich würde es einen konkreten Anlass geben und nun Schlüsse aus dem Verhalten des Nationalratspräsidenten gezogen werden, meinte er. Dass sich die FPÖ ausgerechnet bei diesem Thema in die Opferrolle drängt, kritisierte Sabine Schatz (SPÖ).
Auch Nikolaus Scherak (NEOS) ging auf die historische Verantwortung und die Erinnerungskultur ein. Grundsätzlich sei es richtig, dass der Präsident des Nationalrats dem Nationalfonds vorstehe, weil es die Bedeutung wiederspiegele, meinte er. Allerdings stieß Rosenkranz auf Ablehnung bei den Opferverbänden und habe selbst den Wunsch geäußert, bei Seite treten zu wollen.
Ihre Fraktion habe stets davor gewarnt, dass Walter Rosenkranz als Nationalratspräsident ungeeignet sei, sagte Sigrid Maurer (Grüne). Sie erinnerte daran, den Ausgangsantrag bereits bei der konstituierenden Sitzung des Nationalrats im Oktober des Vorjahres eingebracht zu haben. Es sei an Zynismus nicht zu überbieten, dass Rosenkranz dem Nationalfonds vorstehen soll, meinte sie. Trotz der Ankündigungen habe es bislang keine Anzeichen gegeben, dass der Nationalratspräsident auch tatsächlich Schritte setzen werde, um sich aus dieser Rolle zurückzuziehen. Daher sei es gut, dass dies künftig auch erzwungen werden könne, meinte Maurer. Auch Lukas Hammer (Grüne) bedauerte, dass Rosenkranz bislang keine Einsicht gezeigt hätte.
NEUE STRATEGIE GEGEN ANTISEMITISMUS NOCH DIESES JAHR
Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus soll unter der neuen Bundesregierung weiterentwickelt und gestärkt werden, lies Staatssekretär Alexander Pröll wissen. Der Forschungsbereich soll ausgebaut und erste Schritte zu einem Holocaust-Museum in Österreich eingeleitet werden. Geplant ist, die neue Strategie noch dieses Jahr zu präsentieren.
Die Abgeordneten nahmen den vorliegenden Evaluierungsbericht zum Anlass, um den Anstieg von antisemitischen Vorfällen in Österreich in den vergangenen Jahren zu problematisieren. Zum Schutz und zur Förderung des jüdischen Lebens gelte es, die Bemühungen zu intensivieren, so der Tenor.
38 der 41 Maßnahmen der Strategie wurden umgesetzt. Dazu zählen etwa die Novellierung des Verbotsgesetzes und die Einrichtung eines Zentrums für Antisemitismusforschung in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Noch in Umsetzung befinden sich die Etablierung einer Dokumentationsstelle zur Bekämpfung von Antisemitismus unter Einbeziehung der Israelitischen Kultusgemeinde sowie die spezifische Aus- und Fortbildung von Verwaltungs- und Exekutivbediensteten sowie von Lehrer:innen. (Fortsetzung Nationalrat) fan
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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