Nationalrat: Debatte über Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse

FPÖ will Opposition Anfechtung von Untersuchungsausschüssen beim VfGH ermöglichen

Ein FPÖ-Antrag zielt auf eine Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse ab, samt begleitender Verfassungsänderung. Die Freiheitlichen halten es für bedenklich, dass die Opposition derzeit keine Möglichkeit hat, als Minderheit ein U-Ausschuss-Verlangen vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. Der Antrag stand heute am Ende der Sitzung im Nationalrat in einer Ersten Lesung zur Debatte. Er wurde anschließend plangemäß dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

FPÖ: AUSWEITUNG DER PARLAMENTARISCHEN MINDERHEITENRECHTE

Derzeit könnten auch verfassungswidrige Verlangen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses führen, bemängelt die FPÖ. Aus ihrer Sicht sei das etwa beim Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss der Fall gewesen. Um das künftig zu verhindern, schlagen die Freiheitlichen vor, die parlamentarischen Minderheitenrechte auszuweiten. Demnach soll ein Viertel der Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses die Möglichkeit erhalten, ein vom Ausschuss durchgewunkenes U-Ausschuss-Verlangen dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zur Überprüfung vorzulegen, etwa wenn sie den Untersuchungsgegenstand für zu weit gefasst erachten. Eine analoge Bestimmung soll für Untersuchungsausschüsse gelten, deren Einsetzung vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen wurde. Laut FPÖ ist ein derartiges Minderheitenrecht im Sinne des Gleichheitssatzes geboten und würde auch nicht dem demokratischen Prinzip widersprechen, da es lediglich um eine Prüfung durch den VfGH gehe.

Norbert Nemeth (FPÖ) zufolge hätte es den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss aus formalen Gründen nie geben dürfen. Ein SPÖ-Antrag sei damals von der FPÖ befürwortet worden. Er habe auf Unzulässigkeit dieses U-Ausschusses abgezielt, unter anderem mit der Begründung, dass es sich bei dem Untersuchungsanliegen um keinen abgeschlossenen Vorgang handle. Der Antrag sei aber in der Minderheit geblieben. Dass es keine Möglichkeit gegeben habe, eine Überprüfung herbeizuführen, sei schade, so Nemeth, der das als „Schwachstelle“ bezeichnete.

Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) räumte ein, dass im vorliegenden Antrag der FPÖ einiges enthalten sei, worüber man diskutieren könne. Zu beachten sei jedoch, dass immer auch eine politische Komponente mitschwinge. Aus seiner Sicht wäre es wichtig, nicht nur einzelne Punkte zu beleuchten, sondern umfänglich die Verfahrensordnung – etwa was die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen betrifft oder wie die Aktenlieferungen zu erfolgen hätten.

Über Änderungsvorschläge der Verfahrensordnung könne man jederzeit diskutieren und Minderheitenrechte seien sinnvoll, so Karin Greiner (SPÖ). Wenn man das Recht auf Anrufung des VfGH ändern wolle, müsse man bedenken, dass sich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dadurch beträchtlich verzögern könnte. Darüber hinaus sei eingehend zu diskutieren, inwieweit der VfGH in die Gestaltungshoheit eingreife, wenn er etwa über den Untersuchungsgegenstand befinden müsse.

Die Minderheitenrechte seien wichtig, zumal Untersuchungsausschüsse die Aufgabe hätten, der Regierung „auf die Finger zu schauen“, so Alma Zadić (Grüne). Den FPÖ-Antrag wolle sie diskutieren, sie sei aber „nicht ganz davon überzeugt“. Wie ihre Vorrednerin befürchte sie unter anderem, er könnte dazu führen, dass jedes Verlangen von einer Minderheit an den VfGH gebracht werde und das zu Verzögerungen führen könne. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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