Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

GESETZ, MIT DEM DAS GESETZ ÜBER DIE TRANSPARENZ VON FÖRDERUNGEN DER STADT WIEN (WIENER FÖRDERTRANSPARENZGESETZ), DAS GESETZ ÜBER DIE FÖRDERUNG DER STAATSBÜRGERLICHEN BILDUNGSARBEIT IN WIEN AB 2024 (WIENER AKADEMIENFÖRDERUNGSGESETZ 2024 – WR. AKADFG) UND DAS GESETZ, MIT DEM DIE FÖRDERUNG POLITISCHER PARTEIEN IN WIEN AB 2013 (WIENER PARTEIENFÖRDERUNGSGESETZ 2013 – WR. PARTFG) GEREGELT WIRD, GEÄNDERT WERDEN SOLLEN (FÖRDERTRANSPARENZPAKET 2025)

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

HTTP://WWW.WIEN.GV.AT/RECHT/LANDESRECHT-WIEN/BEGUTACHTUNG/INDEX.HTM

abrufbar und liegt bei allen magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 31. März 2025 bis 21. April 2025 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

FOERDERWESEN@MA05.WIEN.GV.AT

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.

(Schluss) red

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