
Start des Eintragungszeitraums für drei Volksbegehren
Von 31. März bis 7. April 2025 kann online sowie auf jeder Gemeinde unterschrieben werden. Gebührenfreie Hotline des Innenministeriums erreichbar unter 0800 20 22 20.
Zwischen 31. März und 7. April 2025 können Bürgerinnen und Bürger für drei Volksbegehren unterschreiben. Die aktuellen Initiativen „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ hatten bereits in der Einleitungsphase mehr Unterstützungserklärungen gesammelt als notwendig. Personen, die in dieser Phase des Verfahrens das jeweilige Volksbegehren bereits unterstützt haben, können kein zweites Mal unterschreiben. Die einstige Unterschrift fließt in das Gesamtergebnis ein.
Unterschrieben werden kann entweder online mittels „ID Austria“ oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Zur Unterschriftsleistung berechtigt sind Personen, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, das 16. Lebensjahres vollendet haben und dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.
ZWTL.: ONLINE-UNTERSCHRIFT BIS 7. APRIL 2025, 20.00 UHR MÖGLICH
Bundesministerium für Inneres
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 15 62
E-Mail: bmi-ressortsprecher@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at
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