SVS: Österreich im EU-Vergleich im Spitzenfeld bei sozialer Absicherung für Selbständige

Gipfelgespräche „Mit Sicherheit selbständig“

„Österreich und Spanien sind mit der Pflichtversicherung im EU-Vergleich im Spitzenfeld bei der sozialen Absicherung für Selbständige. Das bestätigt eindrucksvoll den Kurs der SVS mit dem 360-Grad-Angebot für soziale Sicherheit und dem Prinzip der berufsständischen Selbstverwaltung“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) bei den „Gipfelgesprächen“, die Donnerstagnachmittag erstmals in der SVS-Lounge in der Wiedner Hauptstraße vor 150 Gästen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung stattgefunden haben. Das Thema der wissenschaftlichen Tagung lautete „Mit Sicherheit selbständig“ und beleuchtete die unterschiedlichen Systeme der EU-Länder aus rechtlicher Perspektive.

Die SVS hat gemeinsam mit dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien eine Analyse auf Basis der Empfehlung des Rates der EU zum Zugang zum Sozialschutz und der Umsetzung in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Generell ist die soziale Absicherung der Selbständigen in den unterschiedlichen EU-Ländern sehr komplex. Österreich und Spanien stechen mit der Pflichtversicherung hervor. Deutschland hat punktuelle Versicherungspflichten und freiwillige Versicherungsmöglichkeiten für Selbständige. In den Niederlanden ist in einigen Sozialschutzbereichen lediglich im Rahmen der Arbeitnehmerversicherung eine Weiterversicherung bzw. ein Weiterbezug möglich. „Österreich hat die Ratsempfehlung mit der Pflichtversicherung und der Option für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung umfassend umgesetzt und im Vergleich zu den Niederlanden und Deutschland große Vorteile“, sagt Univ.-Prof. Elisabeth Brameshuber und ergänzt: „Das österreichische System ist zwar komplex, aber hat eine weit höhere Transparenz als die Systeme der anderen EU-Länder. Mit der Entstehung der SVS ist Österreich ein Musterschüler; letzter fehlender Puzzlestein ist die Integration der materiellrechtlichen Bestimmungen zur Unfallversicherung in das GSVG.“

SVS-Direktorin Martina Rosenmayr-Khoshideh erklärt die Motivation für die Studie: „Die SVS hat einen gesetzlichen Auftrag zur Forschung. Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis schafft einen direkten Nutzen für die Versicherten.“ Rosenmayr-Khoshideh ergänzt, dass im Zuge des jüngsten Forschungsprojekts „SVS-ON“ nicht rechfertigbare Unterschiede entdeckt, diese der Politik weitergegeben und Angleichungen bereits umgesetzt wurden. SVS-Generaldirektor Alexander Biach erläutert die Organisation und das Selbstverständnis der SVS: „Wir haben den Anspruch, in der Prävention, in der Digitalisierung und in der Versorgung führend zu sein. Dabei setzen wir die föderale Struktur richtig ein und bilden nicht eine Organisation neun Mal ab, sondern teilen bundesweite Aufgaben auf die Landesstellen auf.“

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