
Fristwidrig gekündigt: AK erreicht Kündigungsentschädigung für einen Angestellten
EIN ELEKTRONIKENTWICKLER WURDE VON SEINEM ARBEITGEBER FRISTWIDRIG GEKÜNDIGT. ER HATTE NICHT BERÜCKSICHTIGT, DASS EINE KÜNDIGUNG SEITENS DES ARBEITGEBERS NUR ZUM QUARTALSENDE MÖGLICH IST. DIE AK WIES DAS UNTERNEHMEN AUF DEN FEHLER HIN. DIESES REAGIERTE ERST, ALS ES MIT EINER KLAGE KONFRONTIERT WURDE. DER MANN BEKAM FAST 10.000 EURO NACHGEZAHLT.
Der Arbeitnehmer hatte etwas länger als drei Jahre als Elektronikentwickler bei einem Unternehmen im Bezirk Schärding gearbeitet. Ende Mai 2024 bekam er von seinem Arbeitgeber die Kündigung ausgehändigt. Laut dem Schreiben endete das Arbeitsverhältnis mit 31. Juli. Damit hatte das Unternehmen den gesetzlichen Kündigungstermin missachtet. Denn die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen sehen vor, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur zum darauffolgenden Quartalsende möglich ist. Eine andere Kündigungsmöglichkeit zum 15. und/oder zum Monatsletzten müsste im Arbeitsvertrag separat vereinbart werden. Da beim Elektronikentwickler keine derartige Vereinbarung vorlag, erfolgte die Kündigung fristwidrig. Der Mann hatte daher Anspruch auf Kündigungsentschädigung bis zum Quartalsende.
Die AK machte diese samt anteiliger Urlaubsersatzleistung für den gleichen Zeitraum beim Arbeitgeber geltend. Erst nach einer Intervention durch die AK und einer angedrohten Klage zeigte sich das Unternehmen einsichtig. In Summe bekam das AK-Mitglied fast 10.000 Euro nachgezahlt.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
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