
EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
EQS-News: Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs.
3 AktG
01.04.2025 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204
(„Gesellschaft“)
Einberufung der 31. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 31. ordentlichen
Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 30. April 2025, um 10:00 Uhr,
in den Wiener Börsensälen,
1010 Wien, Wipplingerstrasse 34.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierten
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht inklusive der konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und des Prüfers
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 9. April 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter [1] www.mm.group/de/ bzw.
[2] www.mm.group/de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich:
• Geschäftsbericht 2024, mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht
inklusive der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung,
• Jahresabschluss mit Lagebericht 2024,
• Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2024,
• Gewinnverwendungsvorschlag,
• Bericht des Aufsichtsrats 2024,
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
• Vergütungsbericht 2024,
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2025 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die sich auf den
Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spätestens am 25. April
2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß Punkt V § 17 Abs 8 genügen lässt
Per E-Mail [3]anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text
angeben)
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
• Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code),
• Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in; ISIN
AT0000938204 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 20. April
2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
vorweisen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt
III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen:eine
Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der Aktionär:in an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in
hat, den:die er:sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail [4]anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50
Per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text
angeben)
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
29. April 2025, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind spätestens am 9. April 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter [5] www.mm.group/de/ bzw.
[6] www.mm.group/de/investoren/hauptversammlung/ abrufbar. Die Verwendung
eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir
bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein:e Vertreter:in des IVA
– Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
als unabhängige:r Stimmrechtsvertreter:in für die Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Dr. Michael Knap wird diese
Funktion wahrnehmen, kann jedoch im Fall seiner Verhinderung durch eine:n
andere:n Vertreter:in des IVA ersetzt werden.
Hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[7] www.mm.group/de/ bzw. [8] www.mm.group/de/investoren/hauptversammlung/
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dr. Michael Knap unter Tel. +43 664 213 87 40 oder E-Mail
[9]knap.mm@hauptversammlung.at.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Dem:Der unabhängigen Stimmrechtsvertreter:in müssen Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne ausdrückliche Weisung wird
das Stimmrecht nicht ausgeübt.
Aktionär:innen können trotz Vollmachtserteilung ihre Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der
Hauptversammlung durch die Aktionär:in selbst gilt als Widerruf der
erteilten Vollmacht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post
oder Boten spätestens am 9. April 2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der
Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1040 Wien, Brahmsplatz 6,
Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck,
oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse [10]investor.relations@mm.group oder per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden:jede
Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer
Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type
MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000938204 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 18. April 2025 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) der Gesellschaft an 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor
Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail an
[11]investor.relations@mm.group, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Angaben gem § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist.
4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG
Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 3 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionär:innen zeitlich angemessen beschränken.
Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an [12]investor.relations@mm.group übermittelt
werden.
5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
– berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt
der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
6. Information zum Datenschutz für Aktionär:innen
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, 1040 Wien, Brahmsplatz 6,
verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten), um
den Aktionär:innen die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten erhält die Mayr-Melnhof
Karton Aktiengesellschaft direkt von den Betroffenen oder auf deren
Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
Hauptversammlung und deren Durchführung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
erforderlich, ohne die Datenbereitstellung kann eine Teilnahme und die
Rechtsausübung nicht ordnungsgemäß ermöglicht werden.
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des/der EWR/EU ist nicht
beabsichtigt. Nimmt ein:eine Aktionär:in an der Hauptversammlung teil,
können alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionär:innendaten (insbesondere das Teilnehmer:innenverzeichnis) als
Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Im Zusammenhang
mit der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen im Einzelfall kann es,
unter Umständen auch in Verbindung mit Gerichtsverfahren, zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder:Jede Aktionär:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können Aktionär:innen gegenüber der Mayr-Melnhof Karton
Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
[13]privacy@mm.group oder über die folgenden Kontaktdaten des
Datenschutzbeauftragten geltend machen:
Group Data Privacy Officer
c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
1040 Wien, Brahmsplatz 6
Tel.: +43 (0)1 501 36 – 0
Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
[14]www.mm.group/de/ zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.000.000,– und ist zerlegt in
20.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme in der Hauptversammlung.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
350.391 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 19.649.609.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr.
Wien, im April 2025
Der Vorstand
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
01.04.2025 CET/CEST
══════════════════════════════════════════════════════════════════════════
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon: 0043 1 501 36 91180
Fax: 0043 1 501 36 91391
E-Mail: investor.relations@mm.group
Internet: www.mm.group
ISIN: AT0000938204
WKN: 93820
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2109080 01.04.2025 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2109080&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~
References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c428235316efcb25d13924525d44b119&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. anmeldung.mm@hauptversammlung.at
4. anmeldung.mm@hauptversammlung.at
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5b9f0e7bd2598003b9d8de1a629db762&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c428235316efcb25d13924525d44b119&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5b9f0e7bd2598003b9d8de1a629db762&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c428235316efcb25d13924525d44b119&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
9. knap.mm@hauptversammlung.at
10. investor.relations@mm.group
11. investor.relations@mm.group
12. investor.relations@mm.group
13. privacy@mm.group
14. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=5b9f0e7bd2598003b9d8de1a629db762&application_id=2109080&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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