Statt hoher Nachforderung: Mit Hilfe der AK erhält Kärntner Vater 4.500 Euro Steuerrückzahlung

7.300 Euro Steuernachforderung sollte ein Arbeitnehmer für die Jahre 2021 und 2022 bezahlen. Er wandte sich an die Steuerexpert:innen der Arbeiterkammer Kärnten.

Der Vater von zwei Kindern erhielt eine unerwartete Steuernachforderung in Höhe von 7.300 Euro. Der Bescheid wurde ihm elektronisch zugestellt, doch leider hatte er diesen übersehen. Das Finanzamt leitete in weiterer Folge sogar eine Gehaltspfändung ein. In dieser schwierigen Situation wandte sich der Facharbeiter an die Steuerexpert:innen der Arbeiterkammer Kärnten. „Im ersten Schritt konnten wir die Gehaltspfändung erfolgreich verhindern. Darüber hinaus reichten wir eine Beschwerde ein, in der wir verschiedene steuerliche Aspekte wie etwa den Familienbonus plus, das Pendlerpauschale, den Pendlereuro sowie die Werbungskosten für den Arbeiter geltend machten“, berichtet AK-Steuerexpertin Gabriele Ettinger.

Dank der Richtigstellung der Arbeitnehmerveranlagungen erhielt der Vater zweier Kinder schließlich anstelle der hohen Nachforderung eine Rückerstattung vom Finanzamt in Höhe von rund 4.500 Euro. AK-Präsident Goach: „Wer den Steuerausgleich selbst macht, darf auf die wichtigen Abschreibposten nicht vergessen. Unser Steuerteam steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.“ STEUERHOTLINE DER ARBEITERKAMMER KÄRNTEN: 050 477-3002

Alle wichtigen Informationen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung finden Sie auch auf kaernten.arbeiterkammer.at/steuer.

Mirela Nowak-Karijasevic

Arbeiterkammer Kärnten
Öffentlichkeitsarbeit

Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: 050 477-2409
E-Mail: m.nowak@akktn.at
Website: https://kaernten.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender