
AK zu Lieferando: „Gewinnmaximierung durch Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen gehört nicht ins Österreich des 21. Jahrhunderts“
Vorstand der Bundesarbeitskammer appelliert an Lieferando und Politik
Der Vorstand der Bundesarbeitskammer (BAK) hat im Zuge seiner Tagung in Villach die medial kolportierten Pläne von Lieferando scharf verurteilt und verlangt deren Rücknahme. Alle Beschäftigten sollen demnach gekündigt werden, künftig sollen sowohl die Lieferant:innen als auch Mitarbeiter:innen in Verwaltung und Management freie Dienstnehmer:innen sein. Mehrere hundert Beschäftigte in ganz Österreich wären von dieser Verschlechterung betroffen. Lieferando war bis dato einer der wenigen Zustelldienste mit abgesicherten Arbeitsverhältnissen, umso bedauerlicher sei dieser Schritt.
„Wir haben mit dem Kollektivvertragssystem und der großen Abdeckung durch Kollektivverträge ein sehr taugliches Instrument, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Betriebe“, so Anderl. „Die Kolleginnen und Kollegen haben sozialrechtliche Absicherung bei Krankheit oder Unfall, Urlaubsanspruch, Mindestlöhne und -gehälter, um nur einige Vorteile zu nennen; für die Betriebe schaffen gleiche Bedingungen für alle einen fairen Wettbewerb und verhindern Lohn- und Preisdumping. Freie Dienstverträge bieten derlei Sicherheiten nicht.“ Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei außerdem fragwürdig, ob die Kriterien eines freien Dienstvertrages bei Lieferando überhaupt erfüllt seien, wie etwa u.a. keine Bindung an feste Arbeitszeiten oder an Weisungen.
„Die Entscheidung von Lieferando kommt wohl nicht zufällig gerade dann, wenn die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in österreichisches Recht umgesetzt werden soll“, kritisiert BAK-Präsidentin Anderl. Mit großer Mehrheit hat der Rat der Europäischen Union im Herbst 2024 die Richtlinie angenommen, erstmals wird darin das Phänomen der Scheinselbständigkeit thematisiert – ausgerechnet dieser Teil wurde allerdings auf Druck der Wirtschaft stark verwässert.
Der BAK-Vorstand appelliert sowohl an Lieferando als auch an die Bundesregierung, der Ausbeutung von Plattformbeschäftigten wie Fahrradbot:innen endlich ein Ende zu setzen. Anderl: „Gewinnmaximierung durch Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen gehört nicht ins Österreich des 21. Jahrhunderts. Lieferando muss von diesen Plänen Abstand nehmen, und die Bundesregierung muss rasch die EU-Richtlinie so umsetzen, dass die Beschäftigten tatsächlich vor Ausbeutung geschützt sind und bessere Arbeitsbedingungen haben.“
AK-SERVICE: FREIE DIENSTVERTRÄGE
*
Beim freien Dienstvertrag gibt es keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeit, an Weisungen etc.).
*
Das Arbeitsrecht und seine Schutzbestimmungen (5 Wochen bezahlter Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit usw.) gilt für freie Dienstnehmer:innen nicht.
*
Es gibt keinen Mindestlohntarif, Kollektivvertrag etc., auf den freie Dienstnehmer:innen sich berufen können, wenn ihnen die Bezahlung zu gering erscheint.
*
Freie Dienstnehmer:innen müssen ihr Einkommen selbst versteuern.
www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Freier_Dienstvertrag.html
Arbeiterkammer Wien – Mediensprecherin der Präsidentin
Nani Kauer, MA
Telefon: 0664 6145915
E-Mail: nani.kauer@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender