
Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vertagt Oppositionsanliegen
FPÖ-Antrag zu Debanking abgelehnt
Nach einer Aussprache über aktuelle Themen mit Innenminister Gerhard Karner widmete sich der Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft einer Reihe von Oppositionsanliegen. Abgelehnt wurde die Forderung der FPÖ nach einem Verbot politisch motivierter Kontokündigungen (Debanking).
Alle weiteren Anträge wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Darin sprach sich die FPÖ gegen die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle und gegen eine flächendeckende Überwachung von Messenger-Diensten aus. Auch die Grünen warteten mit einer breiten Themenpalette auf und forderten ein nationales Verbot vollautonomer Waffensysteme, mehr Maßnahmen zum Schutz der „LGBTIQ+-Community“, eine EU-rechtskonforme Regelung bei der Familienzusammenführung und die umgehende Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte.
KEINE MEHRHEIT FÜR FPÖ-FORDERUNG NACH VERBOT VON DEBANKING
Die willkürliche Kündigung von Bankkonten „politisch unbequemer“ Personen, Unternehmen und Medien stelle eine ernsthafte Bedrohung fundamentaler Menschenrechte dar, führt FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß in einem Entschließungsantrag aus (25/A(E)). Insbesondere „alternative und patriotische Medien“ stünden im Fokus solcher Maßnahmen, was auch als direkter Angriff auf die Pressefreiheit zu werten sei. Heiß spricht sich daher für die gesetzliche Verankerung des Rechts jeder natürlichen und juristischen Person auf ein Bankkonto aus, unabhängig von politischer oder weltanschaulicher Gesinnung. Politisch motivierte Kontokündigungen sollen verboten werden, ebenso wie alle Maßnahmen, die eine finanzielle Diskriminierung „politisch nonkonformer Akteure“ ermöglichen.
Im Ausschuss begründete ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler die Ablehnung des Antrags ihrer Partei damit, dass auch Banken ein Grundrecht Vertragsfreiheit zukomme. In dieses Grundrecht solle nicht zum vermeintlichen Schutz eines anderen eingegriffen werden. Zudem gebe es bereits seit 2016 eine gesetzliche Regelung, die es untersage, einer natürlichen Person aufgrund der Weltanschauung ein Konto zu verwehren. Bei juristischen Personen gestalte sich dies etwas schwieriger und es stelle sich die Frage, ob diese sich auf dem aus ihrer Sicht großen Bankenmarkt wirklich kein Konto organisieren könnten, so Kugler. Sie stelle zudem infrage ob das Ausmaß an Fällen eine „Gesetzeskeule“ rechtfertige, da man sich Einzelfällen auch individuell widmen könne.
Die Vertragsfreiheit ende dort, wo die Grundrechte anderer berührt würden, widersprach Heiß. Mit einer Gesetzesänderung könne man sich die Behandlung von Einzelfällen ersparen.
Nikolaus Scherak (NEOS) lehnte den Antrag der Freiheitlichen ab, da er als „klassisch liberaler Mensch“ die Vertragsfreiheit der Banken verteidige. Der Markt an Banken sei groß genug und ein Kontrahierungszwang nicht gerechtfertigt. Ähnlich beurteilte dies Petra Bayr (SPÖ), die nur dann gesetzlichen Handlungsbedarf orten würde, wenn karitative Vereine etwa für die Minenräumung in der Ukraine kein Konto bekommen würden, da der Zweck den Banken zu heikel wäre. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) verwies auf den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen und sah bei letzteren ebenfalls keinen Grund für einen Kontrahierungszwang.
FPÖ GEGEN FLÄCHENDECKENDE ÜBERWACHUNG VON MESSENGER-DIENSTEN UND CHATKONTROLLEN
Der aktuelle Vorstoß zur behördlichen Überwachung von Messenger-Diensten stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre dar, führte Heiß aus (146/A(E)). Die Praxis zeige, dass terroristische und kriminelle Netzwerke längst auf alternative, verschlüsselte Kommunikationskanäle ausweichen würden, während herkömmliche Messenger-Dienste laut Heiß vermehrt von unbescholtenen Bürger:innen genutzt würden. Heiß sprach sich deshalb dafür aus, sämtliche Vorhaben zur flächendeckenden Überwachung von Messenger-Diensten einzustellen.
Der Antrag bedeute nicht mehr oder weniger als die Einhaltung der Grundrechte, führte Agnes Sirkka Prammer (Grüne) aus und argumentierte dafür, den Antrag anzunehmen statt zu vertagen. Prammer äußerte Bedenken bei der Überwachung der Messenger-Dienste auf technischer und inhaltlicher Ebene. Eine zielgerichtete Methode fehle und wirkungsvoller Rechtsschutz sei nicht möglich, unterstrich sie. Für Andreas Minnich (ÖVP) gilt es hingegen eine Lücke zu schließen und diesen Bereich nicht als blinden Fleck zu überlassen. Messengerüberwachung unter strengem Rechtsschutz hielt er für wichtig. Stephanie Krisper (NEOS) unterstrich, dass keine flächendeckende Überwachung geplant sei. Sie sehe die Sorge hinter dem Antrag, versicherte sie. Der Antrag wird vertagt, weil es keinen Plan der Bundesregierung zur flächendeckenden Überwachung gibt, erklärte Nikolaus Scherak (NEOS).
Ebenfalls dem Recht auf Privatsphäre widerspreche laut Heiß ein 2022 von der EU-Kommission präsentierter Plan zur Chatkontrolle, die sie in einem weiteren Entschließungsantrag als „anlasslose Massenüberwachung“ bezeichnet (182/A(E)). Heiß fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene gegen die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle sowie gegen „jedwede andere Form der anlasslosen Massenüberwachung unbescholtener Bürger“ einzusetzen. Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) stellte sich entschieden gegen anlasslose Massenüberwachung aller Bürger:innen. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) äußerte sich kritisch zum Scannen von Inhalten, bevor sie veröffentlicht werden und war überrascht, dass dem Antrag nicht zugestimmt wurde. Dieser und die folgenden Entschließungsanträge wurden seitens der Regierungsparteien vertagt.
GRÜNE FORDERTEN UMSETZUNG DES NATIONALEN AKTIONSPLANS FÜR MENSCHENRECHTE
Angesichts des aktuellen „Paradigmenwechsels im Asyl- und Fremdenrecht“ und der Zunahme von Hasskriminalität in Österreich ortet Agnes Sirkka Prammer (Grüne) einen „dringenden Bedarf“ an der Erarbeitung und Umsetzung des eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (160/A(E)). Besondere Aufmerksamkeit sei dabei der Bekämpfung von Racial Profiling, Hasskriminalität und anderer Formen „struktureller Diskriminierung“ zu widmen, unterstrich Prammer die langjährige Forderung. Vor kurzem habe sich der Nationalrat für die Erstellung eines Aktionsplans gegen Hate Crime ausgesprochen, erinnerte Elke Hanel-Torsch (SPÖ) (siehe Parlamentskorrespondenz 206/2025).
GRÜNE: VERBOT VON VOLLAUTONOMEN WAFFENSYSTEMEN
„Krieg darf nicht entmenschlicht werden“, unterstrich David Stögmüller (Grüne). Künstliche Intelligenz (KI) spiele bei der Entwicklung neuer Waffensysteme eine immer größere Rolle, führte er in einem Entschließungsantrag aus (118/A(E)). Regelmäßig versage KI, wenn sie auf Situationen treffe, die sie nicht gelernt habe, zu interpretieren. Außerdem werde KI immer mit gewissen Datensätzen programmiert, die fehlerhaft oder einseitig sein könnten, so Stögmüller.
Inhaltlich im Einklang zeigten sich Stephanie Krisper (NEOS) und Gudrun Kugler (ÖVP). Österreich habe dabei eine Vorreiterrolle, unterstrich Kugler. Ein Stoppschild aufstellen, wo „töten entmenschlicht wird“, will Petra Bayr (SPÖ). Nikolaus Scherak (NEOS) sprach über den Versuch, eine gemeinsame Lösung zustande zu bringen. Österreich alleine werde mit diesem Antrag nichts verändern können, so Christian Lausch (FPÖ), vielmehr sei „europaweites, großes Herangehen notwendig“.
GRÜNE FÜR EU-RECHTSKONFORME REGELUNG BEI DER FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG
In einer weiteren Initiative der Grünen wendet sich Agnes Sirkka Prammer gegen Pläne der Bundesregierung, die Familienzusammenführungen auszusetzen, da „völlig unklar“ sei, wie dies grund- und europarechtskonform umgesetzt werden könne. (161/A(E)). Prammer forderte die Einhaltung der Verfassung.
Nikolaus Scherak (NEOS) verwies auf eine laufende Ausschussbegutachtung und die Einhaltung der Grundrechte. Dem Antrag konnte Reinhold Maier (FPÖ) nichts abgewinnen, da die FPÖ für einen generellen Stopp sei.
GRÜNE FÜR MEHR SCHUTZ DER „LGBTIQ+-COMMUNITY“
Unter anderem die jüngsten Fälle von Hasskriminalität gegen Homosexuelle zeigten, dass die „LGBTIQ+-Community“ besser zu schützen sei und die Bundesregierung dahingehend mehr leisten müsse, erklärt David Stögmüller (Grüne) (170/A(E)). Er begrüßt daher den im Regierungsprogramm vereinbarten Nationalen Aktionsplan gegen Hate Crime und forderte konsequentes Handeln. Für die FPÖ verurteilte Rosa Ecker „Gewalt gegen jeden“, dabei verwies sie auch auf importierte Gewalt. Margreth Falkner (ÖVP) betonte, dass bereits zahlreiche Maßnahmen darunter Onlineschulungen, Seminarausbildungen sowie Präventions- und Opferschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. (Fortsetzung Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft) wit/gla
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